Fürst Hans-Adam II. Auszüge aus der Rede zur Jungbürgerfeier 8. November 1986 ... "Von der Öffentlichkeit gewöhnlich weniger beachtet, arbeitet in jedem Staat neben Parlament und Regierunng die dritte Gewalt, das Gerichtswesen. Ein funktionierendes Gerichtswesen ist aber äusserst wichtig, weil dort die Rechte des Einzelnen geschützt werden und die Gesetze interpretiert und angewendet werden. Ohne einen funktionierenden und unabhängigen Gerichtswesen würde sehr bald in jedem Staat Ruhe und Ordnung zusammenbrechen und es zu einer Willkürherrschaft kommen. Fachleute bestätigen einem immer wieder, dass Liechtenstein über ein ausgesprochen gut ausgebautes Gerichtswesen verfügt. Nur wenig Länder besitzen einen StGH und eine VBI, die über solche Kompetenzen verfügt. In den letzten Jahrzehnten wurden in Liechtenstein grosse Anstrengungen unternommen, damit unsere Gerichte auch gut und schnell entscheiden können. Da der Nachwuchs an inländischen Richtern nicht ausreichend ist, haben glücklicherweise österreichische und schweizerische Richter wesentlich dazu beigetragen, dass wir auch auf diesem Gebiet international keinen Vergleich scheuen müssen." ... "Als weiteres Beispiel möchte ich die vom Fürsten gewünscht Einführung des Frauenstimmrechts erwähnen. Das Volk lehnte zweimal ab, und es vergingen viele jahre, bis das Frauenstimmrecht eingeführt wurde. Die liechtensteinische Praxis hat gezeigt, dass weder dem Fürsten noch dem Vok ein Stein aus der Krone fällt, wenn der andere nein sagt. Entweder sucht mnan nach einer neuen Lösung oder legt das Thema für einige Zeit auf die Seite." ... "Ein Thema, bei dem wahrscheinlich unterschiedliche Ansichten bestehen, ist der seit einiger Zeit diskutierte Beitritt zur Uno. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage diskutiert, ob eine Volksabstimmung möglich und sinnvoll ist. Die liechtensteinische Verfassung wird von einigen Fachleuten dahingehend interpretiert, dass gegen Entscheidungen des Landtages in aussenpolitischen Fragen kein Referendung ergriffen werden kann. Andere Fachleute sind wieder gegenteiliger Ansicht. Da es nicht immer einfach ist, eine Verfassung zu interpretieren, sind sich eben auch Fachleute oft uneinig. Eine allgemein bindende Interpretation der Verfassung kann in so einen Fall bei uns nur das Urteil des Staatsgerichtshofs sein." ... "Ich glaube aber, dass es politisch falsch wäre, jetzt diesen Weg zu beschreiten. Ausser in einer Notsituation sollte man weder in der Innen- noch in der Aussenpolitik gegen den Willen des Volkes regieren." ... "Ist man bereit, nicht nur Rechte zu beanspruchen, sondern auch Pflichten wahrzunehmen? Oder hat der wirtschaftliche Aufschwung daszu geführt, dass wir unsere liechtensteinische Seele verkauft und exportiert haben. Dann würden hier im Land nicht mehr Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner leben, sondern nur noch mehr Konsumentinnen und Konsumenten." | |||