Fürst Hans-Adam II.

Ansprache zum Staatsfeiertag

15.8.1999 

Liebe Liechtensteinerinnen, liebe Liechtensteiner

Heute feiern wir den letzten Staatsfeiertag in diesem Jahrtausend. In den vergangenen Jahren habe ich einige Male erwähnt, dass ich mich bald nach der Jahrtausendwende von der liechtensteinischen Politik zurückziehen möchte und das Amt des Staatsoberhauptes im Rahmen der Stellvertretung dem Erbprinzen übertragen werde. Deshalb erlaube ich mir heute einen kurzen Rückblick auf die Zeit, als ich anfing, mich intensiver mit der liechtensteinischen Politik auseinanderzusetzen.

In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre schien das Selbstbestimmungsrecht des liechtensteinischen Volkes durch Entwicklungen im Bereich der Aussenpolitik bedroht. Staaten von der Grösse Liechtensteins wurden häufig nicht als vollwertige Staaten betrachtet, und man versuchte, die Mitgliedschaft in wichtigen internationalen und europäischen Organisationen für diese Kleinstaaten zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Ende der sechziger Jahre war entschieden, dass nicht die EFTA, sondern die EU das Modell für die europäische Integration sein wird. Damit war absehbar, dass sich früher oder später der Schweiz die Frage einer Mitgliedschaft in der EU stellen würde. Damals schien allerdings eine Mitgliedschaft Liechtensteins in der EU oder ein Vertrag wie der EWR undenkbar. Sowohl unsere Souveränität als auch unser Wohlstand wurden durch die europäische Integration in Frage gestellt.

Diese Sorge um die Erhaltung unseres Selbstbestimmungsrechtes im Bereich der Aussenpolitk hat mich in Absprache mit meinem Vater veranlasst, 1970 in einer Rede vorzuschlagen, dass Liechtenstein aussenpolitisch auf eigenen Beinen stehen sollte. Im Laufe der vergangenen fast 30 Jahre wurden diese Vorschläge verwirklicht und Liechtenstein steht aussenpolitisch sehr viel besser da, als ich das damals zu hoffen wagte. Ich möchte all jenen danken, die mit ihrem grossen Einsatz diesen aussenpolitischen Erfolg ermöglicht haben. Mit dem EWR haben wir eine Lösung für den Fall, dass die Schweiz tatsächlich Mitglied der EU werden sollte. Natürlich müssen wir weiterhin um unser Selbstbestimmungsrecht kämpfen und unsere Aussenpolitik den sich ständig ändernden äusseren Bedingungen anpassen, aber es sieht doch so aus, dass das Selbstbestimmungsrecht des liechtensteinischen Volkes im Bereich der Aussenpolitik langfristig abgesichert ist.

Das Selbstbestimmungsrecht in der Aussenpolitik ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Mir war immer klar, dass wir auch in der Innenpolitik das Selbstbestimmungsrecht des liechtensteinischen Volkes besser verankern müssen. Unmittelbar nach der Übernahme der Stellvertretung habe ich deshalb vorgeschlagen, das Staatsvertragsreferendum ähnlich wie in der Schweiz einzuführen. Dieser Vorschlag stiess zuerst auf Ablehnung, aber glücklicherweise konnte rechtzeitig vor der Entscheidung über das EWR-Abkommen das Staatsvertragsreferendum über eine Volksinitiative verwirklicht werden.

Seit mehreren Jahren haben wir jetzt eine Verfassungsdiskussion, insbesondere über die Stellung der Monarchie in der Verfassung. Der Landtag hat eine Verfassungskommission ins Leben gerufen, in der eine Vielzahl von Verfassungsänderungen diskutiert wurden. Diese verschiedenen Diskussionen sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Landtages waren zweifellos notwendig und nützlich, aber wir sind im Fürstenhaus zur Überzeugung gelangt, dass nun in den offenen Verfassungsfragen eine Entscheidung gefällt werden soll, um die Verfassungsdiskussion erfolgreich abzuschliessen. Aus diesem Grund haben wir der Verfassungskommission des Landtages einen Verfassungsvorschlag vorgelegt, der den unterschiedlichen Auffassungen im Landtag soweit als möglich entgegenkommt.

Wir hoffen im Fürstenhaus, dass der Landtag noch in diesem Jahr in dieser für die Zukunft des Landes so wichtigen Frage entscheidet, und dass die Entscheidung positiv sein wird. Sollte die im Landtag notwendige Mehrheit für eine Verfassungsänderung allerdings nicht zustande kommen, so müsste das Volk entscheiden. Falls sich eine Volksabstimmung als notwendig erweist, würde diese im Laufe des nächsten Jahres stattfinden.

Ich bin zuversichtlich, dass die vorgeschlagenen Änderungen angenommen werden und das Selbstbestimmungsrecht des liechtensteinischen Volkes gegenüber heute besser ausgebaut und verankert wird. Sobald dieses Reformwerk abgeschlossen ist, möchte ich jene Übergangsperiode einleiten, in der ich mich aus der liechtensteinischen Politik langsam zurückziehe und das Amt des Staatsoberhauptes an den Erbprinzen übergebe.

Darf ich Sie nach der Ansprache des Landtagspräsidenten zu einer Erfrischung vor dem Schloss einladen und auf diesem Wege auch all jenen danken, die an diesem Festtag mitwirken. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und Gottes Segen.