Fürst Hans-Adam II.

Ansprache zum Staatsfeiertag

15.8.2002

Liebe Liechtensteinerinnen,

liebe Liechtensteiner

Beim letzten Staatsfeiertag vor einem Jahr waren der Landtagspräsident und ich noch zuver-sichtlich, dass es uns gelingen wird, die im Landtag benötigte Dreiviertelmehrheit zu erreichen, um den seit 10 Jahren andauernden Verfassungsstreit zu beenden. Diese Hoffnung hat sich leider zerschlagen, obwohl wir seitens des Fürstenhauses uns bemüht haben, den Gegnern der Regierungsvorlage soweit als möglich entgegenzukommen. Mit der Verfassungskommission des Landtages wurde der Verfassungsentwurf noch einmal überarbeitet und ver-schiedenste Änderungswünsche berücksichtigt. Dem Landtagspräsidenten, dem Regierungschef, den Regierungsmitgliedern und all den Abgeordneten, welche an dieser gemeinsamen Lösung mitgearbeitet haben und diese auch unterstützen, möchte ich im Namen des Fürstenhauses von ganzem Herzen danken.

Noch einmal möchte ich daran erinnern, dass nicht das Fürstenhaus mit der Verfassungsdiskussion über die Monarchie begonnen hat. Seit dem Beginn dieses Verfas-sungsstreites vor 10 Jahren, waren wir immer gesprächsbereit und offen für Änderungswünsche. Wer die bestehende Verfassung mit dem Verfassungsvorschlag vergleicht, wird schnell feststellen, dass der Fürst auf eine Reihe von Rechten verzichtet, um den demokratischen Rechtsstaat zu stärken, allerdings unter Beibehaltung unserer Staatsform.

Natürlich steht es jedem Menschen frei, die Staatsform und den mit der Verfassungskommission ausgearbeiteten Verfassungsvorschlag abzulehnen. Diese Menschen müs-sen aber ihrer-seits den Wunsch des Fürstenhauses respektieren, das den Verfassungs-streit um die Monar-chie nicht mehr fortsetzen möchte. Dieser Verfassungsstreit hat dem Ansehen des Landes und des Fürstenhauses geschadet. Er belastet ausserdem die liechtensteinische Innenpolitik in einer für unser Land aussenpolitisch schwierigen Zeit.

Jetzt muss das liechtensteinische Volk entscheiden. Für die Zukunft dieses Landes wird es zweifellos die wichtigste Entscheidung seit der Einführung der direkten Demokratie vor über 80 Jahren sein. Selbstverständlich werden wir im Fürstenhaus eine negative Entscheidung respektieren, uns aus dem Land zurückziehen und wieder anderen Aufgaben widmen. Es wird dann Aufgabe jener Persönlichkeiten und Gruppen sein, welche die bestehende Staatsform und den Verfassungsvorschlag ablehnen, dem Volk für die-ses Land einen neuen Weg aufzuzeigen. Ich hoffe, er wird genauso erfolgreich sein, wie der Weg, den Volk und Fürstenhaus in den vergangenen Jahrhunderten gemeinsam zurückgelegt haben.

Wer aber weiterhin an unserer bewährten Staatsform und am Fürstentum Liechtenstein fest-halten will, sollte von seinen demokratischen Rechten Gebrauch machen und die Verfas-sungsinitiative vom Erbprinzen und von mir unterschreiben. Wir sind überzeugt, dass das Fürstenhaus, so wie in der Vergangenheit, auch in der Zukunft einen positiven Beitrag für dieses Land und seine Bevölkerung leisten kann. Möglicherweise wird eine grosse Zahl von Unterschriften schliesslich noch jene Abgeordneten überzeugen, die bis jetzt gezögert haben, dem Verfassungsvorschlag zuzustimmen. Es wäre sicher begrüs-senswert, wenn auch der Landtag mit der benötigten Dreiviertelmehrheit den Verfas-sungsänderungen seine Zustim-mung erteilt.

Darf ich Sie nach der Ansprache des Landtagspräsidenten zu einer Erfrischung vor dem Schloss einladen und auf diesem Weg auch all jenen danken, die an diesem Festtag mitwirken. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Festtag und Gottes Segen.