Alterspräsident Klaus Wanger Landtagseröffnung 7.2.2002 Meine Damen und Herren Durchlaucht, Sie haben den Verfassungskonflikt heute in Ihrer Thronrede zum einzigen Thema gemacht. Damit dokumentierten Sie den grossen Stellenwert, den die Beilegung dieses Konflikts für Sie und das Fürstenhaus hat. Obwohl auch ich mich schon mehrmals zu diesem zur Zeit wohl wichtigsten Problem unseres Landes geäussert habe, möchte ich heute als Alterspräsident des Landtages erneut dazu Stellung nehmen. Am 15. August des vergangenen Jahres, am Staatsfeiertag, konnte ich als Landtagspräsident in Übereinstimmung mit dem Regierungschef und der Gesamtregierung mit grosser Freude auf der Schlosswiese verkünden, dass ein Weg gefunden wurde, der aus meiner Sicht zu einem tragfähigen Kompromiss bei der Lösung des Verfassungskonflikts führt. Meine Aussage wurde von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Landes mit Erleichterung aufgenommen und von einigen als voreilige Botschaft bewertet. Die Gegner dieses Weges haben dann in der Folge auch nicht mit Kritik gespart. Sie verurteilten nach dem Vorliegen des Verfassungsänderungsvorschlages der Regierung nicht nur den von mir eingeschlagenen Weg und meine inhaltliche Zustimmung zur Regierungsvorlage, sondern im wesentlichen auch mein Engagement als Landtagspräsident in dieser Angelegenheit. Letzeres hat mich allerdings sehr überrascht. Ich habe wie Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, einen Eid geleistet, der mich verpflichtet, das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern und mein Tun und Handeln nach dem Gemeinwohl und zum Segen unseres Landes auszurichten. Da ich zutiefst überzeugt bin, den richtigen Weg zu gehen, sehe ich mich gerade in dieser für unser Land existentiellen Angelegenheit in besonderem Masse herausgefordert und verpflichtet, mich mit aller Kraft für die Beilegung des nun zehn Jahre dauernden Verfassungskonflikts einzusetzen. Gemeinsam mit dem Regierungschef und Mitgliedern der Fürstlichen Regierung habe ich in den vergangenen Wochen in allen Gemeinden unseres Landes aktiv an den von der Fortschrittlichen Bürgerpartei organisierten Informations- und Diskussionsabenden teilgenommen. Es waren wertvolle Begegnungen mit Befürwortern und Gegnern aus allen politischen Lagern. Auch die schärfsten Gegner des Verfassungsänderungsvorschlages der Regierung, die ihre Ablehnung vorwiegend auf ãworst case Szenarien" aufbauten, versicherten immer wieder, an der Monarchie als Staatsform festhalten zu wollen. Sie vergassen dabei, dass es dazu auch einen Monarchen braucht, der auch noch mitbestimmt, unter welchen Bedingungen das Fürstenhaus das Staatsoberhaupt stellt. Ich wurde in meiner Ansicht bestärkt, dass die Beilegung dieses Verfassungskonflikts nicht eine juristische, sondern eine politische, ja staatspolitische Angelegenheit von grösster Tragweite ist, die in letzter Konsequenz auch zu einer Vertrauensfrage gegenüber unserem Fürsten wird. Nach den vielen Gesprächen mit Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Landes bin ich heute mehr denn je überzeugt, dass der von der Regierung vorgezeigte Weg der richtige ist und möchte dies aus meiner Sicht zusammenfassend nocheinmal darlegen: Im Vergleich zur bestehenden Verfassung von 1921 wird das demokratische Element durch den Verfassungsänderungsvorschlag der Regierung in keiner Weise zugunsten des monarchischen Elements geschwächt. Im Gegenteil, die demokratischen Rechte des Volkes werden in verschiedenen Punkten gestärkt. Ohne gegenseitige Vertrauensbasis und ohne Konsens zwischen Fürst und Volk, Letzteres vertreten durch den Landtag, gibt es keine Lösung des Verfassungskonflikts. Eine schnellstmögliche Beendigung des Verfassungskonflikts ist heute dringender denn je, damit sich alle staatlichen Organe wieder unbelastet und mit vereinten Kräften den grossen Herausforderungen der Zukunft stellen können. Die Fürsten von Liechtenstein waren in der Vergangenheit und sind auch in der Zukunft die Garanten für die Unabhängigkeit, Stabilität und Sicherheit unseres Staates und für sein Ansehen in der Welt. Liechtenstein ohne einen im Lande residierenden Fürsten verliert zusehends an Identität und gefährdet in naher Zukunft in hohem Masse die Monarchie. Das friedliche und in jeder Hinsicht konstruktive Zusammenwirken von Fürst und Volk hat unserem Lande in den 80 Jahren seit Bestehen der Verfassung von 1921 Glück und Wohlstand gebracht. Dieses Miteinander darf nicht aufs Spiel gesetzt und in letzter Konsequenz zerstört werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete: Abschliessend ist es mir ein besonderes Anliegen, Befürwortern und Gegnern dieses Verfassungsänderungsvorschlages der Regierung für das Engagement, das zu der notwendigen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in der Bevölkerung beiträgt, zu danken. Danken möchte ich aber auch all jenen, die sich dafür einsetzen, dass trotz gegensätzlicher Auffassungen in dieser Angelegenheit, die in vielen Jahren auch über die Parteigrenzen hinweg geknüpften freundschaftlichen Beziehungen, nicht zerstört werden. Freunde zu gewinnen ist anspruchsvoll und erfordert Zeit Freunde zu verlieren geht schnell und hat schmerzliche Auswirkungen. In diesem Sinne wünsche ich, dass wir, Fürst, Landtag und Regierung in der vor uns liegenden Sitzungsperiode des Landtages erfolgreich und mit vereinten Kräften zum Wohl unseres Landes und aller Bewohnerinnen und Bewohner zusammenwirken werden. |