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Die Chronik der Verfassugsfrage

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Chronik Verfassungsfrage

In der «Chronik der Verfassungsfrage» kann nachgelesen werden, wer im Verlauf der Jahre welche Forderungen stellte, wer die Diskussion voran trieb, wer wann Vorschläge präsentierte oder zurück zog und wann sie modifiziert in der Auseinandersetzung wieder auftauchten.

2002

8. August
Das Demokratie-Sekretariat eröffnet im Internet das Info-Portal Demokratie & Verfassung

Der Landtagsabgeordnete Peter Sprenger nimmt zu der Aussage des Fürsten vom 3. August im "Liechtensteiner Volksblatt" in einem offenen Brief Stellung, wonach die Fraktion der VU Gespräche mit dem Fürsten erst zwischen der 2. und 3. Lesung bereit gewesen sei. Sprenger: "Diese Äusserung entspricht nicht den Tatsachen. Richtig ist vielmehr: Im 2. Schreiben unserer Fraktion an Sie mit Datum vom 17. Juli heisst es: 'Zum zweiten möchte ich klarstellen, dass unsere Fraktion Ihr Gesprächsangebot zur Voerstellung Ihres neuen Enwtwurfes gerne annimmt. Sobald die Verfassungsvorlage für die 2. Lesung im Landtag im kommenden Herbst traktandiert ist, kann eine genaue terminliche Festlegung erfolgen.'"

Johannes Matt, Parteipräsident der FBP appelliert im "Liechtensteiner Volksblatt" an alle, die sich an der Verfassungsdiskussion beteiligen "die Auseinandersetzungen und Meinungsdifferenzen sachlich und fair auszutragen, persönliche Diffamierung zu vermeiden und Toleranz zu üben".

6. August
In einem Kommentar kanzelt der Chefredaktor der FBP-Zeitung "Liechtensteiner Volksblatt" die Beschwerdeführer der Abstimmungsbeschwerde ab:
"Die Gegner fahren wieder mit groteskem Geschütz auf."

Der Fürst teilt den Medien schriftlich mit, dass er von der Beschwerde "nicht überrascht" sei. "Die Gegner der Monarchie" behandelten die Mitglieder des Fürstenhauses "wie Bürger zweiter Klasse".

5. August
Die vom Fürsten am 2. August abgeschickte Anmeldung der Volksinitiative trifft am Mittag in der Regierungskanzlei ein.

Um 16 Uhr melden 28 Bürgerinnen und Bürger eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Fürsteninitiative ein. Sie argumenterien, dass die Initiative des Fürsten gegen die "Einheit der Form" verstosse: Weil der Fürst den Verbleib des Staatsoberhauptes in Liechtenstein an die Zustimmung zu seiner Initiative knüpft, sei eine freie Meinungsbildung über die Materie nicht möglich. Des weiteren argumentieren die Beschwerdeführer, dass dem Fürsten gemäss geltender Verfassung das Instrument der Volksinitiative gar nicht zur Verfügung stehe. Gemäss Artikel 64 der Verfassung kann der Fürst Initiativen zur Gesetzesänderung nur auf dem Wege von Regierungsvorlagen einbringen.

2. August
Um 9.50 Uhr, nach nur 50 Minuten, ist die Sitzung der Verfassungskommission mit dem Fürsten beendet. Kommissionspräsident Klaus Wanger teilt vor dem Schlosstor den Medien mit, dass der Fürst "heute seine Volksinitiative anmelden wird". Weder Klaus WAnger, Regierungschef Otmar Hasler noch der Fürst haben noch ein Interesse an einer 2. Lesung der Regierungsvorlage vom November 2001 im Landtag.

Der Text zur Fürsteninitiative wird veröffentlicht.

Das DeSe spricht sich in einer Stellungnahme gegen die Verfassungsänderungsvorschläge des Fürsten aus: "Eine Analyse der heute publizierten Volksinitiative des Fürsten mit der Ursprungsfassung ('rotes Büchlein') zeigt, dass in Tat und Wahrheit seit rund drei Jahren die Vorschläge des Fürsten sich nicht wirklich geändert haben. Fast alle als 'Fortschritte' bezeichneten Punkte des Initiativtextes sind lediglich kosmetischer oder redaktioneller Natur. Der Fürst will mit seiner Initiative erreichen, dass er einerseits die politischen Prozesse kontrollieren und jederzeit eingreifen kann. Gleichzeitig entzöge er sich damit jeder Kontrolle. Dies widerspricht den Prinzipien eines Rechtsstaates."

30. Juli
Der in Triesenberg lebende Jurist Arnulf Clauder teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die vier von der Regierung in Auftrag gegebenen Verfassungsgutachten, welche während des Jahres 2000 veröffentlicht wurden,
"oberflächlich" seien. Er begründet seine Erkenntnis damit, dass die vier Verfassungsrechtler sich "der Idee der parlamentsdemokratischen Strömung" hingegeben hätten, die "fürstdemokratische" jedoch ausser Acht gelassen habe.

6. Juli
Der Arbeitskreis Demokratie und Monarchie kritisiert in einer Stellungnahme die zwischen der Verfassungskommission und dem Fürsten festgelegte Vorgehensweise in der Verfassungsfrage. Der Arbeitskreis hält die Geheimhaltung der neuen Verfassungsvariante für
"unakzeptabel". "Unakzeptabel ist auch der Druck, der dabei auf die Landtagsabgeordneten ausgeübt wird. Wenn die Mitglieder der Verfassungskommission und der Landtagsfraktionen schon im Vorfeld der zweiten Lesung zur Zustimmung gedrängt werden, widerspricht das der Freiheit ihres Mandats. Auch wird so das Parlament als Ort der Beratung und Entscheidung entwertet."

"Der liechtensteinische Landesfürst und die Landtagskommission haben Stillschweigen über den Stand der Verhandlungen in der Verfassungsdiskussion vereinbart. Befürworten Sie dieses Vorgehen?", lautet die Frage einer Internet-Umfrage von Radio L, welche zwischen dem 1. und dem 6. Juli auf dessen Website läuft. 81 % der 161 Teilnehmenden lehnen das Vorgehen ab. Lediglich 19 % befürworten die Geheimhaltung.

27. Juni
Der Demokratie-Verstärker, welcher erstmals anlässlich der ersten Lesung der Verfassungsvorlage im Landtag vor dem Regierungsgebäude aufgestellt wurde, hat vor dem Literaturhaus Liechtenstein eine neue Heimat gefunden. Der D-Verstärker wird bis nach einer allfälligen Abstimmung über die Verfassung dort stehen bleiben.

26. Juni
Das DeSe hält in einer Stellungnahme fest, dass eine
"Verfassungsänderung per Zirkularbeschluss inakzeptabel ist" und schreibt weiter: "Wenn eine Verfassung in geheimer Mission und ohne öffentliche Debatte dekretiert wird, steht es schlecht um die Demokratie in Liechtenstein."

25. Juni
Der Fürst informiert über den Ausgang der Gespräche mit der Verfassungskommission vom 24. Juni. In einem Interview mit dem "Liechtensteiner Volksblatt" formuliert der Fürst die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit er eine zweite Lesung der (in der Zwischenzeit von Verfassungskommission und Fürst überarbeitete) Regierungsvorlage vom November 2001 abwarten und nicht schon vorher eine Volksinitiative lancieren werde:
- 1. Der jüngste Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses wird geheim gehalten, ansonsten werde das Fürstenhaus
"die Initiative anmelden".
- 2.
"Wir erwarten, dass uns die Mitglieder der Verfassungskommission nach den Gesprächen mit den Fraktionen sagen können, ob die jetzt vereinbarte Lösung eine Chance hat" die notwendige Dreiviertel-Mehrheit im Landtag zu erreichen, ansonsten eine zweite Lesung keinen Sinn mache.
- 3.
"Alle Kommissionsmitglieder müssen dahinter [hinter dem aktuellen fürstlichen Vorschlag] stehen. Wenn ein Mitglied das nicht kann, dann ist es sowieso sinnlos."

Gegenüber dem "Liechtensteiner Vaterland" sagt der Fürst: "Bis zum 15. August müssen wir klar sagen können, ob es über den Landtag oder über eine Volksinitiative geht."

24. Juni
Die Verfassungskommission trifft sich mit dem Fürsten zu einer weiteren Gesprächsrunde, die über fünf Stunden dauert.

21. Juni
Im Landtag wird offizielle über das Schreiben des Fürsten vom 11. Juni informiert.

20. Juni
Der Verein Trachter gibt das Magazin "Weh & Oh" heraus. Auf humoristische Weise machen sich diverse Autoren Gedanken darüber, wie die liechtensteinischen Gemeinden sich organisieren, wenn Liechtenstein als Staat nicht mehr existierte.

19. Juni
Der Landtag spricht sich ­ trotz ablehnender Haltung des Landtagspräsidenten ­ mit 18 Stimmen dafür aus, dass eine Information der Kommission zu Handen das Landtages in der öffentlichen Landtagssitzung statt findet.

11. Juni
Der Fürst schreibt an die Verfassungskommission, dass er von ihr erwartet, dass sie am Gespräch mit dem Fürsten vom 24. Juni 2002, einem von seinen beiden Vorschlägen zustimmt, ansonsten er eine zweite Lesung für wenig sinnvoll erachtet. Das heisst, er trägt sich mit dem Gedanken trägt, eine Volksinitiative vorzeitig zu starten ­ ohne den Entscheid des Landtages zur Regierungsvorlage abzuwarten.

22. Mai
Als Reaktion auf die Eingaben von Norbert Haas an das Monitoring Komitee des Europarates, nimmt Wolfgang Bayer aus Gamprin die Gegenposition ein. In seinem Brief an das Monitorin Komitee schreibt Bayer, dass "die Motive der Haas-Unterstützer nur scheinbar rechtsstaatlich begründet" seien, wie das "lächerliche, konstruierte Beispiel vom unehelichen Kind einer liechtensteinischen Prinzession sehr deutlich zeigt". Der wahre Grund für die Eingabe von Haas sei, die laufende Verfassungsdiskussion "zu stören und zu versuchen, diese von aussen zu diktieren".

7. Mai
Norbert Haas macht zusammen mit 31 Mitunterzeichnern eine Eingabe an das Monitoring Komitee der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, in der er Bedenken gegenüber dem Hausgesetz des Fürstenhauses (LGBl. 1993/100) äussert. Er hält unter anderem den Art. 5, Abs. 4 des Hausgesetzes für menschenrechtswidrig. In diesem Artikel steht, dass für ausserehelich Geborene einer Prinzessin der Fürst den Namen festsetzt. Das Recht auf den eigenen Namen gehöre jedoch zu den fundamentalen Menschenrechten. Ebenso kritisiert Haas den Ewigkeitswert des Hausgesetzes. Das heisst, dass das Hausgesetz auf Basis der Verfassung weder verändert noch abgeschafft werden könnte.

3. Mai
Die im Dezember 2001 eingesetzte Verfassungskommission trifft sich zum ersten Mal zu Gesprächen mit dem Fürsten. Es wird eine weitere Verhandlungsrunde vereinbart. Die angestrebte 2. Lesung der Regierungsvorlage während der Juni-Sitzung des Landtages ist unwahrscheinlich.

29. April
Der Arbeitskreis Demokratie und Monarchie, das Demokratie-Sekretariat, die Freie Liste, die Frauen in guter Verfassung, die Gruppe Wilhelm Beck und die Vaterländische Union veranstalten im Foyer des Vaduzer Saals eine Podiumsdiskussion unter dem Titel «Emotionen und Angstmacherei ­ Wie die Verfassungsdiskussion belastet wird». Rund 250 Personen nehmen an der von Radio Ri live übertragenen Diskussion teil.

Januar ­ April
Die im Dezember neu eingesetzte Verfassungskommission trifft sich acht Mal zu internen Sitzungen. Ein Gespräch mit dem Fürsten hat bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.

26. Februar
Das Demokratie-Sekretariat veröffentlicht unter dem Titel «Das Volk ist gespalten» weitere Resultate der repräsentativen Nachbefragung: 39,5 % der Befragten geben bei der «Sonntagsfrage» an, sie würden der Regierungsvorlage nicht zustimmen. 42,8 % der Befragten sagen, sie wollten der Regierungsvorlage zustimmen, wenn am kommenden Wochenende darüber abgestimmt würde. 17 % der Befragten haben sich noch keine Meinung gebildet oder wollen nicht an der Abstimmung teilnehmen.

8. Februar
Die schweizerischen Medien kritisieren die Thronrede des Fürsten: «Mit einer polemischen, ungerechten Rede schürte er den Verfassungsstreit» («Tages Anzeiger»).

7. Februar
An der Landtagseröffnung sagt der Fürst, dass nicht das Fürstenhaus mit der Verfassungsdiskussion begonnen habe. Dies widerspricht seiner Aussage vom 17. August 1998. Der Fürst vergleicht in seiner Ansprache die aktuelle Verfassungsdiskussion in Liechtenstein «mit Diktaturen im 20. Jahrhundert», «bei denen selbst ernannte Demokraten, ohne das Volk zu fragen, Monarchien beseitigt haben». Er fordert die Abgeordneten auf, «sich nicht von einer kleinen Gruppe missbrauchen zu lassen» und statt dessen seinen Verfassungsvorschlägen zuzustimmen.

Gemäss einer repräsentativen Nachbefragung des Demokratie-Sekretariats vom Januar 2002 empfinden über 80 % der Stimmberechtigten die Drohung des Fürsten nach Wien zu ziehen als «Belastung der politischen Auseinandersetzung».

Januar/Februar
Die FBP und die VU veranstalten in den Gemeinden Infoabende zum Thema Verfassung

 

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20./22. Dezember
Über die Verfassungsvorlage wird im Parlament während insgesamt 19 Stunden zuerst in der Eintretensdebatte und in der Folge in der ersten Lesung kontrovers debattiert. Klaus Wanger, Markus Büchel und Johannes Kaiser stellen sich vorbehaltlos hinter die fürstlichen Vorschläge.

Der Landtag setzt eine Kommission ein bestehend aus Klaus Wanger, Markus Büchel, Ingrid Hassler-Gerner, Helmut Konrad und Peter Wolff. Sie soll nochmals Gespräche mit dem Fürsten führen.

15. Dezember
Der Fürst droht in einem Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland», dass er und der Erbprinz «die Koffer packen» würden, falls seine Verfassungsrevision keine Mehrheit finde. Inhaltlich sei kein Spielraum mehr vorhanden. Der Fürst weist jedoch gleichzeitig auf die geltende Verfassung und den von ihm und Erbprinz Alois abgegebenen Eid auf die Verfassung hin.

Im selben Interview greift Hans-Adam Dr. Gerard Batliner an und sagt, dass «Dr. Batliner und seine Anhänger ... in jahrelangen Wühlarbeiten die Monarchie und den demokratischen Rechtsstaat aus den Angeln zu heben versucht.»

4. Dezember
Das Demokratie-Sekretariat veröffentlicht die Zahlen einer von ihm in Auftrag gegebenen und Ende November durchgeführten repräsentativen Umfrage zur Verfassungsfrage in Liechtenstein. Auf die «Sonntagsfrage», also wie sie stimmen wollten, falls am nächsten Sonntag über die Verfassungsvorschläge des Fürstenhauses abgestimmt würde, antworteten 32,7 %, dass sie mit JA stimmen würden, 39.5 %, dass sie mit NEIN stimmen würden, 10,8 %, dass sie sich enthalten würden, 13 %, dass sie noch unentschieden seien und 4 % machten keine Angaben. Bezeichnend ist bei der Umfrage, dass die konkret abzuändernden Artikel (Staatsgerichtshof, Gemeinde-Sezession, Notverordnung etc.) klar und deutlich mit zum Teil über 80 Prozent abgelehnt werden.

20. November
Der Bericht und Antrag an den Landtag über die Abänderung der Verfassung (87/2001) wird von der Regierung verabschiedet und am 22. November 2001 allen Abgeordneten zugestellt. Er ist identisch mit dem 12.-Juli-Vorschlag.

19. November
Der Verein Trachter zur Förderung von staatsbürgerlicher Bildung wird gegründet. Der Verein tritt erstmals anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage mit dem Aufstellen des «Demokratie-Verstärkers» vor dem Eingang des Regierungsgebäudes in Erscheinung.

18. Oktober
Gründung des überparteilichen Vereins Demokratie-Sekretariat, der sich für den Erhalt und Ausbau der Demokratie einsetzt. Ausserdem unterstützt er Organisationen, Vereine und Personen, welche die selben Ziele verfolgen.

7. Oktober
In der in Wien erscheinenden «Krone Bunt» sagt der Fürst, dass er davon ausgeht, «dass die Volksabstimmung Anfang 2002 über eine Verfassungsänderung in unserem Sinne ausgeht. ... Trotzdem möchte ich in naher Zukunft die Staatsgeschäfte meinem Sohn übergeben. ... Dann werde ich sicher öfter in Wien sein.»

5. Oktober
Die Verfassung von 1921 ist seit 80 Jahren in Kraft.

26. September
Zweite gemeinsame Sitzung der VU- und der FBP-Landtagsfraktion. Die beiden Parteien können sich nicht auf eine gemeinsame Position in der Verfassungsfrage einigen.

13. September
Die Opposition übt anlässlich der Landtagssitzung heftige Kritik am Vorgehen des Landtagspräsidenten und der Regierung.

Der Landtag stimmt dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979 mit einem Vorbehalt betreffend Art. 3 LV (Hausgesetze) zu.

5. September
Die Freie Liste veranstaltet vor einem 150köpfigen Publikum im Restaurant «Post» in Schaan eine «Verfassungsdiskussion».

30. August
Die Liechtensteinische Philosophische Gesellschaft (LPG) veröffentlicht das Memorandum «Rationale Voraussetzungen einer Verfassungsdiskussion», in dem die mündigen Bürger aufgerufen werden, «an einer offen geführten, argumentativen Auseinandersetzung teilzunehmen».

25. August
Das Forum Liechtenstein betont in Zeitungsbeiträgen, dass der mit ihnen ausgearbeitete Vorschlag vom 12. Juli als Diskussionsbasis dienen sollte, um die Gespräche wieder in Gang zu bringen.

15. August
Der Fürst und Landtagspräsident Klaus Wanger teilen in ihren Reden mit, dass die Verfassungsdiskussion beendet sei und ein gemeinsamer Verfassungsvorschlag in Form einer Regierungsvorlage in den Landtag komme. Beide reden von «einer innenpolitische Krise», sollten die Vorschläge des Fürsten vom Volk abgelehnt werden.

9. August
Ein Beitrag von Dr. Gerard Batliner mit dem Titel «Die Verfassungsvorschläge des Fürsten (vom 1. März 2001)» erscheint. Die Forumsvorschläge vom 12. Juli 2001 werden in die Überlegungen miteinbezogen. Batliner kommt zum Schluss, dass «nichts Wesentliches aufgegeben» wurde. Sie «stürzen zusammen mit den vom Forum schweigend übergangenen Fürstenvorschlägen die bisherige Ordnung um. Es wird rechtlich ein autoritärer Staat sein. Es wird ein anderer Staat sein als der, den wir haben.»

25. Juli
Der «Tages Anzeiger» macht die geheim verlaufenden Verhandlungen zwischen dem Forum Liechtenstein und Florian Krenkel öffentlich.

Erste gemeinsame Sitzung der Fraktionen der VU und der FBP über die Entwürfe des Forums Liechtenstein.

Sommer
Das Forum Liechtenstein erarbeitet zusammen mit dem fürstlichen Berater Florian Krenkel in aller Stille einen neuen Verfassungsvorschlag, der in der Form des «Vorschlages vom 12. Juli 2001» die Zustimmung des Fürstenhauses findet. In den zentralen Punkten hat sich gegenüber dem «grünen Büchlein» nichts Wesentliches geändert. Der Vorschlag befasst sich nicht mit allen vom Fürsten aufgegriffenen Bestimmungen, sodass diesbezüglich nach wie vor die ursprüngliche Fassung («grünes Büchlein») diskutiert wird.

16. Mai
Erbprinz Alois sagt vor der Handelskammer Österreich-Schweiz, dass das Fürstenhaus «seine Verfassungsvorschläge in den kommenden Monaten zur Entscheidung vorlegen wird».

29. März
«Wir können uns den Luxus einfach nicht mehr leisten, den Verfassungsstreit über die Zukunft der Monarchie fortzusetzen»
, sagt der Fürst in seiner Thronrede.

Anlässlich der Landtagseröffnung sagt Alters- und Landtagspräsident Klaus Wanger, dass der Verfassungskonflikt «nur auf der Grundlage einer offenen Gesprächs- und Vertrauensbasis mit der Bereitschaft zu einem fairen Kompromiss» gelöst werden könne.

27. März
Vor der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel doziert der Fürst über die «Zukunft der Demokratie». «Wir müssen erkennen, dass eine demokratische Organisation eine sehr komplizierte Organisationsform mit eher langsamen Entscheidungsprozessen ist. Die Demokratie ist ein Luxus, und aus eben diesem Grund erfreut sie sich nur einer begrenzten Anwendung.» Darum habe sie in der Wirtschaft keinen Platz.

März
Fürst Hans-Adam wird in den Medien zitiert, dass er nicht beabsichtige, mit dem neu gewählten Landtag und der neuen Regierung Gespräche über die Verfassung zu führen. Er strebe
«eine rasche Entscheidung» an. Er wiederholt seine Drohung, dass, sollten seine Vorschläge nicht angenommen werden, er seinen Wohnsitz nach Wien verlegen werde.

Der Fürst verschickt mittels Rundschreiben einen modifizierten Verfassungsvorschlag in Form des «grünen Büchleins». Im Rundschreiben hält er fest, dass es der Wunsch des Fürstenhauses sei, mit dieser Neufassung die Verfassungsdiskussion «möglichst schnell zu beenden».

Mit gleicher Post verschickt der Fürst Bestellformulare für zwei von ihm in Auftrag gegebene Gutachten von Univ. Prof. Günther Winkler («Verfassungsrecht in Liechtenstein») und Univ. Prof. Franz Matscher («Liechtenstein: europarechtliche und allgemein-völkerrechtliche Aspekte des neuen Verfassungsentwurfes des Fürstenhauses»).

Prof. Winkler kommt zum Schluss, dass «die gegenständlichen Reformvorschläge weder zu den hier massgeblichen Verfassungen der Mitgliedstaaten der EU noch zu den Vertragswerken der europarechtlichen und der allgemeinen völkerrechtlichen Rechtskreise in einem Gegensatz steht».

Prof. Matscher stellt fest, dass «die gegen den neuen Verfassungsentwurf Fürstenhaus erhobenen Bedenken weitestgehend auch gegen die geltende Verfassung von 1921 und gegen den Entwurf der Verfassungskommission des Landtags geltend gemacht werden könnten».

11. Februar
Die FBP mit Otmar Hasler als Regierungschefkandidat gewinnt die Wahlen mit der absoluten Mehrheit der Parlamentsmandate. Die VU geht in die Opposition.

15. Januar
Rechtsgutachten von Prof. Bernd-Christian Funk: «Die Verfassungsvorschläge des Fürstenhauses laufen überwiegend auf eine Stärkung der landesfürstlichen Souveränität ohne einen adäquaten Ausgleich auf Seiten der Volkssouveränität hinaus».

 

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30. Dezember

Der Fürst erklärt in einem Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland», dass das Jahr 2001 eine Entscheidung bringen müsse und dass er keine Notwendigkeit sehe, seinen Verfassungsvorschlag wesentlich zu ändern.

13. Dezember
In der Landtagssitzung wird der Bericht der Landtagskommission zur Erarbeitung von Vorschlägen über eine Revision der Verfassung diskutiert.

18. August
Rechtsgutachten PD Dr. Stephan Breitenmoser: Er hält fest, dass «bei einer Verfassungsänderung im Sinne der vom Fürstenhaus unterbreiteten Vorschläge das monarchische Element in der liechtensteinischen Verfassung auf Kosten des demokratischen Elementes gestärkt würde.»

15. August
«Nach den Wahlen, sobald die neue Regierung gebildet ist, werden der Erbprinz und ich auf eine schnelle Entscheidung drängen, damit die Verfassungsfrage nicht noch länger die Zusammenarbeit mit Regierung und Landtag belastet»,
sagt der Fürst am Staatsfeiertag.

Juli
Nachdem der Fürst noch im Mai die unmittelbar bevorstehende Sammlung von Unterschriften angekündigt hatte, teilt er in einem Schreiben mit, dass die Weiterarbeit mit der jetzigen Verfassungskommission nicht sinnvoll sei und er erst mit dem neuen Landtag und der neuen Regierung den überarbeiteten Verfassungsvorschlag diskutieren werde.

29. Mai
Entschliessung des VU-Parteitages in Balzers, worin unter anderem festgehalten wird, dass eine Verfassungsinitiative mit der Zielrichtung Schwächung des Landestages und damit des demokratischen Elementes nicht unterstützt werden kann.

17. Mai
Rechtsgutachten Prof. Jochen Frowein: Er vertritt die Meinung, «dass die vom Fürsten vorgelegten Vorschläge zur Verfassungsänderung insgesamt als rechtlich und verfassungspolitisch ausserordentlich problematisch angesehen werden müssen».

Mai
Die Verfassungskommission führt die vom Landtag beschlossenen Informationsabende in Mauren und Schaan durch.

18. April
Rechtsgutachten von Prof. René Rhinow: «Zusammenfassend kommt das Gutachten zum klaren Schluss, dass die Reformvorschläge der Verfassungskommission die Demokratieanteile der liechtensteinischen Verfassung zu stärken und auszubauen vermögen, während diejenigen des Fürstenhauses in gesamtheitlicher Betrachtung zu einem Abbau rechtsstaatlicher Demokratie, einem Machtzuwachs der Monarchie und einem völkerrechtlich problematischen Zustand führen würden».

13. April
An der Landtagssitzung erfolgt eine mündliche Information der Verfassungskommission über die Verfassungsgespräche und das weitere Vorgehen.

12. April
Die Verfassungskommission erhält die vom Fürsten zugestellten Modifikationen betreffend die Änderungen der Art. 4 und 79, sowie den erstmals auftauchenden neuen Vorschlag für Art. 7 II LV, wodurch der Fürst und neu auch ein allfälliger Stellvertreter des Fürsten nicht mehr der Gerichtsbarkeit unterstehen sollen und diese Personen weder zivil- noch strafrechtlich verfolgt werden können. Neu ist insbesondere auch die Formulierung, dass nicht nur die «Person» immun sein soll, sondern auch die von ihm zu verantwortenden Amtsgeschäfte nicht mehr gerichtlich überprüft werden können sollen.

Die Gruppe Wilhelm Beck formiert sich. Sie steht den fürstlichen Verfassungsvorschlägen kritisch gegenüber.

6. April
Der sich in Gründung befindliche Verein Überparteiliches Forum Demokratie und Monarchie (seit Herbst 2001: Arbeitskreis Demokratie und Monarchie) veröffentlicht eine Resolution, worin er das Bekenntnis zur Bewahrung des Verfassungserbes von 1921 abgibt und sich gegen die Verfassungsvorschläge des Fürstenhauses ausspricht.

3. April
Letztes Gespräch zwischen der damaligen Verfassungskommission und dem Fürsten. Erstmals seit dem 9. Oktober 1996 nimmt auch der Erbprinz wieder an einem Gespräch teil. Es kommt nicht zu einer Einigung. Der Fürst will die Gespräche nicht mehr weiterführen.

16. März
Der Landtag beschliesst, die Vorschläge der Verfassungskommission am 29. März zu veröffentlichen.

März ­ April
Fürst und Erbprinz laden zu Diskussionsrunden aufs Schloss. Der Fürst betont,
«dass es nicht nur der Wohlstand ist», der dafür verantwortlich ist, «ob man sich in einem Staat wohl fühlt, sondern ganz andere Werte».

Er äussert sich auch zu den zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen eines Wegzugs nach Wien: «Wir waren auch vor 1938 ein Finanzplatz. Ich glaube, die politische Stabilität des Landes ist wichtiger für den Finanzplatz, als ob der Fürst im Land wohnt oder nicht.»

An einem Diskussionsabend zieht der Fürst seine Konsequenz aus dem Wille-Urteil und sagt, dass er künftig auf eine Begründung verzichten werde, wenn er jemanden nicht ernenne.

Das Fürstenhaus teilt mit, dass spätestens im Juni 2000 die Verfassungsinitiative angemeldet werde.

29. Februar
Beim wöchentlichen Pressegespräch reagiert die Regierung auf die veröffentlichten Vorschläge des Fürsten. Die Vorschläge stellten eindeutig eine Schwächung der Demokratie dar. Als kritische Punkte werden das Austrittsrecht der Gemeinden
(«Einladung zur Auflösung des Landes»), die Möglichkeit, den Landtag aufzulösen, die Regierung abzusetzen und dann mit Notverordnung allein zu regieren und die faktische Ernennung der Richter durch den Fürsten genannt.

19. Februar
Erklärung der Landtagsfraktion der VU, worin unter anderem ausgeführt wird, dass die Vorschläge des Fürsten eine Schwächung des Landtages und damit unmittelbar des Volkes und der Demokratie seien und dass bei einer Nichteinigung die Verfassung von 1921 weiterhin Gültigkeit haben solle.

16. Februar
«In diesem Zusammenhang möchte ich doch in Erinnerung rufen, dass nicht das Fürstenhaus, sondern Politiker aus allen drei im Landtag vertretenen Parteien mit dieser Verfassungsdiskussion begonnen haben», sagt der Fürst in seiner Thronrede vor dem Landtag.

2. Februar
Der Fürst veröffentlicht seine Vorschläge, indem er diese an alle Haushalte in Liechtenstein in Form des «roten Büchleins» verschickt.

7. Januar
Der Fürst teilt auf das Schreiben der Kommission mit, dass er sich ­ entgegen seiner Aussage vom 24. September 1999 ­ entschlossen habe, eine andere Vorgangsweise zu wählen und seinen modifizierten Vorschlag unverzüglich zu veröffentlichen. Nach der Veröffentlichung sei er jedoch bereit (briefliche Rückfrage vom 11. Januar 2000), den neu formulierten Vorschlag des Fürstenhauses mit der Verfassungskommission zu be-sprechen.

 

1999 (zurück zum Seitenanfang)

17. Dezember
Schreiben der Verfassungskommission an den Fürsten, worin ihre weitere Kompromiss- und Gesprächsbereitschaft bestätigt wird.

10. Dezember
Die Verfassungskommission modifiziert ihren Vorschlag hinsichtlich der Abänderung von Art. 112 LV.

17. November
Im Auftrag der Verfassungskommission des Landtages beauftragt die Regierung vier ausländische Experten mit der Beurteilung der Verfassungsvorschläge des Fürsten und derjenigen der Verfassungskommission. Als Experten agieren die Professoren Rhinow, Funk, Frowein und Breitenmoser.

28. Oktober
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt Liechtenstein in Sachen «Wille gegen Liechtenstein» und hält fest, dass der Fürst durch den Inhalt seines Briefes an den VBI-Vorsitzenden Wille vom 27. Februar 1995 dessen Meinungsäusserungsfreiheit verletzt habe. Der Gerichtshof beanstandet, dass es in Liechtenstein keine innerstaatliche Beschwerdemöglichkeit gegen Akte des Fürsten gebe.

14./24. September
In zwei weiteren Gesprächen zwischen dem Fürsten und der Verfassungskommission wird der Vorschlag des Fürsten besprochen und von der Verfassungskommission analysiert. Der Fürst erklärt sich damit einverstanden, einige Bestimmungen zu überarbeiten und den modifizierten Entwurf nur der Kommission zuzustellen, damit darüber neue Gespräche geführt werden können.

15. August
In seiner Ansprache zum Staatsfeiertag sagt der Fürst:
«Falls sich eine Volksabstimmung als notwendig erweist, würde diese im Laufe des nächsten Jahres stattfinden.»

3. Juni
Der Fürst lässt dem Landtag seinen Gegenvorschlag zukommen und schreibt im Begleitschreiben:
«Ich fürchte, dass es auf Seiten des Fürstenhauses keinen Verhandlungsspielraum mehr gibt.» Dieser Entwurf des Fürsten enthält neu formulierte Änderungen der Art. 10 (Notstand), 79/80 (Regierungsentlassung) und 112 LV (Staatsgerichtshof). Ein Änderungsvorschlag betreffend Art. 1 war in ähnlicher Form erstmals beim Gespräch vom 3. Juni 1997 mit der Verfassungskommission unterbreitet worden.

9. April
Der Fürst antwortet dem Landtagspräsidenten, dass der vom Fürstenhaus beigezogene Experte krank sei und es zu Verzögerungen komme.

1. April
Der Landtagspräsident erkundigt sich beim Fürsten über den Verbleib des Gegenvorschlages.

19. März
An den Feierlichkeiten 300 Jahre Unterland dankt der Fürst
«dem liechtensteinischen Volk für die Reife und Vernunft, mit der es die Gefahren und leeren Versprechen der Ideologien rechtzeitig erkannte und ablehnte sowie, dass es der Monarchie treu blieb und bedächtig auf dem Weg der Demokratie voranschritt.»

 

1998 (zurück zum Seitenanfang)

26. August
Schreiben des Fürsten an den Landtagspräsidenten, in dem bekräftigt wird, dass der Vorschlag der Verfassungskommission für das Fürstenhauses nicht die Grundlage für die Lösung der offenen Fragen sein könne.

17. August
Gegenüber der «Washington Times» sagt der Fürst:
«Der Vorschlag zur Verfassungsänderung kam von meiner Seite».

15. August
Der Fürst zieht seine noch im Dezember 1997 geforderte Neuordnung des Religionsartikels in der Verfassung zurück.

15. Juli
Schreiben des Fürsten an den Landtagspräsidenten, worin er ausführt, dass der Vorschlag der Verfassungskommission für ihn keine Lösung für die offenen Verfassungsfragen sei. Er merkt weiters an, dass die Vorschläge und Bedenken von fürstlicher Seite im Vorschlag der Kommission so gut wie gar nicht berücksichtigt worden seien. Er kündigt einen Gegenvorschlag an.

1. Juni
Die Verfassungskommission übermittelt dem Fürsten die von ihr erarbeiteten Vorschläge in Form eines «Nonpapers».

12. Februar
«Wir müssen eine liechtensteinische Lösung finden, die den Religionsgruppen und dem Steuerzahler mehr Freiheit gibt als heute. Diese liechtensteinische Lösung müssen wir jetzt im Rahmen der Verfassungsdiskussion finden», sagt der Fürst an seiner Thronrede vor dem Landtag.

 

1997 (zurück zum Seitenanfang)

16. ­ 22. Dezember
Der Fürst droht die Verfassungsgespräche platzen zu lassen, sollte sein Vorschlag zur Neuordnung des Religionsartikels in der Verfassung nicht akzeptiert werden. Hintergrund der Forderung ist die Schaffung einer Erzdiözese Vaduz und die Versetzung des Bischofs Wolfgang Haas nach Vaduz. Diese kommentiert der Fürst mit dem Hinweis, dass McDonald's ja auch nicht das Volk frage, bevor sie ihre Filialen eröffneten.

29. Oktober
Der Fürst teilt der Verfassungskommission mit, dass er Artikel 37 LV (Religionsfreiheit) abändern möchte. Die katholische Kirche solle in Zukunft keine Sonderrolle mehr haben.

19. August
Die Regierung belegt in einer Interpellationsbeantwortung (Nr. 34/1997), dass von bewussten «Verfassungsverletzungen» durch die jetzige oder frühere Regierungen keine Rede sein könne. Konkret ging es um fünf Gesetze, die wegen administrativen Unachtsamkeiten vor der Sanktion durch den Fürsten publiziert worden waren. Die über Jahrzehnte unbestrittene Praxis, dass die Regierung die Beamten anstellt, ist seit Oktober 1993 jeweils durch eine entsprechende auf ein Jahr ausgelegte Ermächtigung des Fürsten sichergestellt. Auslöser der Interpellation waren die Vorwürfe des Fürsten, die Regierungen verletzten die Verfassung.

Juni ­ November
Es finden mehrere Gespräche zwischen Verfassungskommission und Fürst statt. Am Schluss wird auf Vorschlag des Fürsten vereinbart, dass die Verfassungskommission ein so genanntes «Nonpaper» erarbeitet, in welchem dem Fürsten die nach Ansicht der Verfassungskommission zweckmässigen Verfassungsänderungen in ausgearbeiteter Textform mitgeteilt werden sollen.

17. April
Der Fürst teilt mit, dass er Dr. Wille nicht ernennt.

14. April
Der Landtag wählt den bisherigen Vorsitzenden der Verwaltungs-beschwerdeinstanz (VBI) Dr. Herbert Wille mit 13 Stimmen und schlägt ihn dem Fürsten neuerlich als VBI-Vorsitzenden zur Ernennung vor.

13. März
In seiner Thronrede artikuliert der Fürst erstmals, dass
«der Verbleib bei der heutigen Verfassung mangels politischer Unterstützung ausgeschieden werden» müsse. Dies gelte auch für die Schaffung einer Republik und den Anschluss an eines der Nachbarländer. Der neue Landtag solle sich sinnvollerweise nur noch mit den drei verbleibenden Verfassungsmodellen auseinandersetzen, nämlich entweder die Umsetzung seiner Verfassungsvorschläge (welche er am 18. November 1994 «ad acta» gelegt hatte), die Einführung der repräsentativen Monarchie oder die Einführung einer Monarchie ohne das Fürstenhaus Liechtenstein.

2. Februar
Die VU gewinnt die Wahlen mit absoluter Mehrheit. Die FBP geht in die Opposition.

 

1996 (zurück zum Seitenanfang)

21. November
Die Verfassungskommission erhält den Auftrag, zu den in ihrem Antrag aufgezählten Artikeln sowie zusätzlich zu den Art. 1, 9, und 48 textlich ausgearbeitete Abänderungsvorschläge zu unterbreiten, sowie ein Differenzbereinigungsverfahren für Geschäfte vorzuschlagen, in denen oberste Staatsorgane zusammenwirken müssen.

31. Oktober
Erster Bericht der Verfassungskommission, der eine Auflistung der änderungs- oder erläuterungsbedürftigen Verfassungsbestimmungen enthält.

30. Oktober
Der Landtag stimmt dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtstellung der unehelichen Kinder (LGBl. 1997/109) mit einem Vorbehalt zu Art. 3 LV (Hausgesetze) zu.

19. September
Die Regierung bringt bei der Behandlung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder mündlich einen Vorbehalt betreffend Art. 3 LV (Hausgesetze) ein und zieht die Vorlage zurück.

6. Mai
Publikation eines Verfassungsvorschlages der Freien Liste. Der Vorschlag beinhaltet eine Totalrevision der Verfassung mit einer repräsentativen Monarchie, bei der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Der Vorschlag lehnt sich an die Verfassung des Königreichs Spanien an.

 

1995 (zurück zum Seitenanfang)

31. Oktober
Vorbehalt des Landtags wegen Art. 3 LV (Hausgesetze) zum Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979.

22. September
Schreiben des Fürsten an das Liechtenstein Institut, worin der Fürst erneut die Bedingungen formuliert, die erfüllt sein müssten, damit das Fürstenhaus weiterhin das Staatsoberhaupt stelle. Als eine Variante wird der Verbleib bei der heute gültigen Verfassung von 1921 genannt.

21. September
Schreiben des Fürsten an den Landtag in dem er sagt, dass er die Auffassung des Landtages teilt, dass eine Klärung der offenen Verfassungsfragen notwendig sei.

14. September
Anlässlich der Behandlung der «Wille-Petition» wird vom Landtag die Einsetzung einer Verfassungskommission beschlossen. Diese erhält den Auftrag, zuhanden des Landtags die offenen verfassungsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung und Einbezug der Meinungen des Landesfürsten und der Regierung aufzulisten und nach Zustimmung des Landtags zu diesem Katalog die sprachliche Ausarbeitung in Angriff zu nehmen.

11. August
Unter dem Eindruck der Ablehnung von Dr. Herbert Wille durch den Fürsten wird dem Landtag eine von 2545 Personen unterschriebene Petition eingereicht. In der Petition wird unter anderem die Behandlung der aufgekommenen verfassungsrechtlichen Probleme und Grundsatzfragen gefordert.

27. Februar
Der Fürst schreibt an den VBI-Vorsitzenden Dr. Herbert Wille, dass er ihn nicht mehr für ein politisches Amt oder eine Richterfunktion ernennen werde, da er nach seiner Meinung eine der Verfassung widersprechende Auslegung von Art. 112 LV (Kompetenzen des Staatsgerichtshofs) vertrete.

 

1994 (zurück zum Seitenanfang)

18. November
Auf Wunsch des Fürsten findet ein Gespräch zwischen ihm und Landtags-abgeordneten auf Schloss Vaduz statt. Dabei erklärt der Fürst, dass er aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse seine «Verfassungsvorschläge ad acta» lege. Ausserdem führt er aus, dass eine von vier Varianten des Fürstenhauses die sei, «alles beim alten» zu belassen. Später weicht er von dieser Meinung ab (siehe auch 1997, 13. März).

Mai
Kritische Stellungnahme der VU zu den fürstlichen Verfassungsänderungsvorschlägen.

Januar
Die Regierung gibt die fürstlichen Vorschläge in die Vernehmlassung. Das Ergebnis ist in einem Bericht der Regierung vom 11. August 1994 zusammengefasst. Darin kommt die praktisch einhellige Ablehnung der fürstlichen Ideen zum Ausdruck.

 

1993

6. Dezember
Das fürstliche Hausgesetz vom 26. Oktober 1993 wird als LGBl. 1993/100 publiziert, nachdem es vom abtretenden Regierungschef Markus Büchel gegengezeichnet wurde ­ ohne dass sich der Landtag mit diesem Erlass befassen hätte können. Die Regierung kommt später in einer Antwort auf eine Interpellation zum Schluss, dass gewisse Inhalte des Hausgesetzes verfassungsrechtlich fragwürdig seien.

Herbst
Wie in der Thronrede vom 12. Mai 1993 angekündigt, veröffentlicht der Fürst konkrete Vorschläge zur Änderung von Art. 11 LV betreffend die Richterernennung und Einfügung eines Art. 13 ter LV betreffend Misstrauensantrag/Abschaffung der Erbmonarchie.

24. Oktober
Die VU mit Mario Frick als Regierungschefkandidat gewinnt die Wahlen mit absoluter Mehrheit. Die VU und die FBP bilden eine Koalition.

15. September
Der Landtag spricht in einer Sondersitzung dem seit knapp hundert Tagen als Regierungschef amtenden Markus Büchel das Misstrauen aus und bittet den Fürsten, den Regierungschef zu entlassen. Fürst Hans-Adam lehnt die Amtsenthebung Büchels ab. Im Gegenzug entlässt er den Landtag aus «erheblichen Gründen» (Art. 48 I LV). Büchel bleibt bis zu den Neuwahlen der Regierung im Dezember 1993 im Amt.

24. Juni
Erklärung des Landtages zu den genannten fürstlichen Vorschlägen, worin festgehalten wird, dass der Landtag «derzeit keinen faktischen und rechtlichen Grund sieht, ein Verfahren zur Abschaffung der Monarchie in der Verfassung vorzusehen».

12. Mai
Der Fürst regt in der Thronrede erstmals folgende Verfassungsänderungen an: Beamtenernennung/Richtervorschlagsrecht, Misstrauensvotum gegen den Fürsten sowie Abschaffung der Erbmonarchie.

15. April
Gegenüber der «HandelsZeitung» sagt Erbprinz Alois, dass «ich sowieso den Rest meines Lebens in Vaduz verbringen werde».

7. Februar
Die FBP mit Markus Büchel als Regierungschefkandidat gewinnt die Parlamentswahlen und erreicht die relative Mehrheit der Parlamentssitze. FBP und VU bilden eine Koalition.

 

1992 (zurück zum Seitenanfang)

7. Dezember
Der Fürst spricht im Landtagssaal mit einer Delegation des Landtages über die offenen Fragen betreffend die Auslegung der Verfassung. In diesen Gesprächen wird ­ noch unter dem Eindruck der Ereignisse vom Oktober ­ von verschiedenen Abgeordneten die Meinung vertreten, dass man die Verfassung in umstrittenen Punkten klarer formulieren sollte.

3. Dezember
«Ein Wegzug aus Liechtenstein hätte nicht unbedingt das Ende der Monarchie zur Folge»
, sagt der Fürst gegenüber der «Ostschweiz».

28. Oktober
Das achtköpfige überparteiliche Komitee «Für Monarchie und Demokratie» unternimmt den Versuch, die Krise abzuwenden. Es ruft einerseits zu einer Kundgebung vor dem Regierungsgebäude auf. Andererseits beginnt es mit intensiven Verhandlungen mit den Streitparteien.

Das Komitee wird vom Fürsten zu Verhandlungen empfangen. Um 13.30 Uhr verlässt das Komitee mit einem Kompromissvorschlag das Schloss.

Am Nachmittag versucht das Komitee, die Regierung und die Landtagsfraktionen für den Kompromiss zu gewinnen. Das überparteiliche Komitee droht damit, den im Schloss ausgehandelten Kompromiss zu veröffentlichen, um den Druck auf Regierung und Abgeordnete zu erhöhen.

Nach stundenlangem Ringen einigen sich Regierung und Fraktionen auf einen Gegenvorschlag. Der Fürst lehnt ab, erklärt sich aber bereit, zu Gesprächen ins Regierungsgebäude zu kommen.

Um 17 Uhr trifft der Fürst im Regierungsgebäude ein. Die Beteiligten ringen noch um die letzten sprachlichen Finessen im gemeinsamen Kompromiss. Um 18.05 geben Landtagspräsident und Landesfürst die Einigung bekannt. (zur Oktober-Krise 1992 vgl. auch Alois Riklin, «Bodensee Hefte», Nr. 10, Oktober 1993, s. 20 ff)

27. Oktober
Zwischen 11 und 13 Uhr finden Gespräche zwischen Fürst und Regierung statt. Der Landesfürst vertritt den Standpunkt, dass die Ansetzung des Abstimmungstermins in seine Kompetenz falle, da ihm gemäss Art. 8 LV die Hauptverantwortung für die Aussenpolitik zustehe. Ausserdem habe er gemäss Art. 92 LV ein Weisungsrecht gegenüber der Regierung. Der Fürst stellt der Regierung das Ultimatum, seiner Weisung bezüglich Abstimmungstermin zu folgen oder zurückzutreten. Sollte sie weder das eine noch das andere tun, werde er den Landtag auflösen und die Regierung entlassen und bis zu Neuwahlen mit Notverordnungsrecht regieren.

Die Regierung berät anschliessend mit erfahrenen Verfassungsjuristen. Diese vertreten folgende Ansicht: Gemäss Volksrechtegesetz ist die Festlegung des Abstimmungstermins Sache der Regierung. Art. 8 LV betrifft nur die Vertretungsvollmacht des Landesfürsten nach aussen. Sowohl die Auflösung des Landtags wie auch die Anwendung des Notrechts bedürfen der Gegenzeichnung des Regierungschefs. Art. 92 LV eröffnet dem Landesfürsten kein allgemeines Weisungsrecht. Die Regierung ist ein eigenständiges Organ mit eigenem Kompetenzbereich, das gemäss Verfassung nicht nur dem Landesfürsten, sondern auch dem Landtag verantwortlich ist (Art. 78 LV).

Noch vor Ablauf des fürstlichen Ultimatums an die Regierung teilt der Fürst dem Landtagspräsidenten mit, dass er nicht zuwarten könne, bis die Antwort der Regierung eintreffe. Weil er das Vertrauen in den Landtag verloren habe, wolle er ihn am nächsten Tag auflösen. Dazu beruft er den Landtag auf den 28. Oktober um 17 Uhr ein. Und um 20.15 Uhr des 28. beabsichtigt er, via Fernsehen dem Volk mitzuteilen, dass er vom Notrecht Gebrauch gemacht habe.

Die Regierung hatte in der Zwischenzeit die Volksabstimmung nach dem Schweizer Termin anberaumt und sieht keine Veranlassung zurückzutreten.

Die beiden Landtagsfraktionen der FBP und der VU, welche sich zu Krisensitzungen trafen, vertreten die Ansicht, dass der Fürst den Landtag ohne Gegenzeichnung des Regierungschefs nicht auflösen könne (Art. 85 und 86 LV). Der Landtag ist vom Volk und nicht vom Landesfürsten gewählt. Deshalb sei die Volksvertretung allein dem Volk verantwortlich. Folglich gebe es keinen Rechtsgrund zu seiner Auflösung. Falls der Konflikt nicht gelöst werden könne, müsse hierüber im Sinne von Art. 112 LV der Staatsgerichtshof als Schiedsrichter entscheiden.

21. Oktober
Der Landtag empfiehlt zu Handen der Regierung, die EWR-Abstimmung
nach dem Entscheid der Schweiz abzuhalten. Die Regierung informiert den Fürsten über den Entscheid und bittet um einen Besprechungstermin. Gleichzeitig verweist die Regierung auf die Bestimmung im Volksrechtegesetz, die festhält, dass die Terminierung der Volksabstimmung in ihre Zuständigkeit fällt.

Herbst
Der Fürst hält an seiner Position fest: Die Abstimmung über den EWR-Beitritt soll vor dem Schweizer Urnengang stattfinden. Die Regierung hält daran fest, dass Liechtenstein zwar eigenständig aber in Kenntnis des Schweizer Entscheides über den EWR und eine allfällige Loslösung von der Eidgenossenschaft befinden soll.

12. Mai
In seiner Thronrede vor dem Landtag sagt der Fürst zum Thema EWR, dass es «meiner Ansicht nach ein Fehler wäre, unsere Zustimmung von der Entscheidung der Schweiz abhängig zu machen.»

 

1990 (zurück zum Seitenanfang)

15. August
An der Huldigungsfeier vor dem Schloss Vaduz bekundet Fürst Hans-Adam seine Treue zum Land und seiner Bevölkerung: «Für das Fürstenhaus war die Verbindung zu diesem Volk und zu diesem Land immer eine Verpflichtung, der man gerne nachgekommen ist. ... Solange die Mehrheit der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner einen eigenen Staat und eine Monarchie haben will, wird sich das Fürstenhaus wie in der Vergangenheit für Volk und Land einsetzen.»

Zum Schluss seiner Ansprache bittet der Fürst den Erbprinzen zusammen mit ihm das Versprechen auf die Verfassung abzulegen: «Ich verspreche euch, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen versuchen werde, meine Pflicht zu erfüllen und mich gemäss unserer Verfassung für das Wohl von Volk und Land einzusetzen.»

 

1989

13. November
Hans-Adam wird nach dem Tod von Fürst Franz Josef II. Fürst von Liechtenstein. In einem «Höchsten Handschreiben des neuen Fürsten zur Regierungsübernahme», beurkundet der neue Fürst, «dass ich das Fürstentum in Gemässheit der Verfassung regieren werde».

 

1988(zurück zum Seitenanfang)

Frühling
Erstmalige Forderung des Erbprinzen Hans-Adam, das Beamtenernennungsrecht gegen das Richtervorschlagsrecht zu «tauschen». Die Vorlage «Beamtenrecht», welche im Landtag schon in erster Lesung behandelt worden war, wird nicht mehr weiter verfolgt.

März
Die Regierung schlägt eine Gesetzesnovelle zur Neuregelung des Beamtenernennungsrechts inklusive Änderung von Art. 11 LV vor, der auch Erbprinz Hans-Adam vorgängig zugestimmt hat.

 

1987

22. Oktober
Niederschlagung des Strafuntersuchungsverfahrens in Sachen Diners Club Suisse wegen Übertretung des Wappengesetzes in Anwendung von Art. 12 LV durch den Erbprinzen Hans-Adam mittels Schreiben an den zuständigen Untersuchungsrichter: «Falls man im Land nicht einverstanden ist, soll sich das Land einen anderen Namen zulegen.»

 

1986 (zurück zum Seitenanfang)

11. November
In seiner Rede an der Jungbürgerfeier in Ruggell sagt Erbprinz Hans-Adam: «Eine allgemein bindende Interpretation der Verfassung kann bei uns nur das Urteil des Staatsgerichtshofs sein.»

16. April
Erstmaliger Hinweis des Erbprinzen Hans-Adam in seiner Thronrede, dass die Praxis der Beamtenernennung nicht verfassungskonform im Sinne von Art. 11 der Landesverfassung (LV) sei.

 

1984

18. August
Mit dem Landesgesetzblatt (LGBl.) 1984/28 wird Art. 13 bis in die Verfassung eingefügt, der dem Fürsten ermöglicht, den nächsten erbfolgeberechtigten volljährigen Prinzen zu seinem Stellvertreter zu ernennen.