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Schaan, 10. März 2003

Unlautere Beeinflussung der Abstimmung

Die von der Regierung geplante Abfolge der drei geplanten TV-Sendungen im Landeskanal widerspricht jeder demokratisch-argumentativen Darstellung eines Sachverhalts. 22 Stunden vor Öffnung der Abstimmungslokale kann der Fürst seine Position 55 Minuten lang unwidersprochen darlegen. Verantwortlich für die Terminierung der Ausstrahlung ist die Regierung. Mit diesem äusserst fragwürdigen Vorgehen dokumentiert die Regierung eindrücklich, wie sie zur Befehlsempfängerin des Fürstenhauses geworden ist.

Bereits vor Wochen hat der fürstliche Berater, Florian Krenkel, massiv Druck gemacht, dass die Sendung mit dem Fürsten und Erbprinzen als letzte Sendung ausgestrahlt wird, und zwar zu einem Zeitpunkt, bei dem es nicht mehr möglich ist, auf die Behauptungen des Fürsten und des Erbprinzen zu reagieren.

Regierung hält Rücksprache mit dem Fürsten

Diesem Druck von oben hat die Regierung jetzt nachgegeben. Als erstes wird die Pro-/Kontra-Sendung ausgestrahlt (Dienstag, 11. März), in der Folge die Sendung mit den Friedensinitianten (Mittwoch, 12. März). Schliesslich, am 13. März, 22 Stunden vor Öffnung der Abstimmungslokale, dürfen Fürst und Erbprinz während 55 Minuten unwidersprochen ihre Ansichten kund tun. Den Kritikern der Fürstenvorschläge bleibt somit keine Möglichkeit, die gemachten Aussagen zu entgegnen.

Auf massivem Druck von aussen hin, hat die Regierung am vergangenen Freitag noch eine Zweitausstrahlung der Pro-/Kontra-Sendung nach der Fürstensendung gestattet. Dies allerdings erst nachdem das Initiativkomitee Fürstenverfassung (Fürst Hans-Adam und Erbprinz Alois) das OK dazu gegeben hatte.

Sonderbehandlung für Initiativkomitee Fürst/Erbprinz

Allein dem Komitee Fürsteninitiative wurde diese Sonderbehandlung zu Teil. Weder die Vertreter des Komitees Verfassungsfriedens noch die demokratischen Gruppierungen, welche sich gegen die Fürsteninitiative aussprechen, konnten den geringsten Einfluss auf die von der Regierung in Absprache mit dem fürstlichen Kampagnenchef ausgehandelte Abfolge der TV-Sendungen nehmen. Im Gegenteil: Diesen wurden Zusagen gemacht, die dem jüngsten Beschluss widersprechen.

Dieser Vorfall zeigt, dass die jetzige Regierung nicht mehr die Regierung des Volkes ist, sondern Befehlsempfängerin des Fürstenhauses. Zumindest solange die Verfassung von 1921 in Kraft ist, ist ein solches Vorgehen einer Regierung unwürdig. Dieser Vorfall zeigt jedoch, wie die Zustände sein würden, sollte das Volk die Initiative des Fürstenhauses annehmen.

Pro-/Kontra im "Nachtprogramm"

Die 55-minütige Fürstensendung wird am Donnerstag, 13. März, zur besten Sendezeit um 20 Uhr ausgestrahlt. Die Zweitausstrahlung der Pro-/Kontra-Sendung wird nicht direkt im Anschluss an die Fürstensendung ausgestrahlt sondern erst um 21.30 Uhr.

Da alle drei Sendungen bereits produziert sind, macht die von der Regierung nun festgelegte Ausstrahlungsabfolge keinen Sinn - ausser dass der Fürsteninitiative ein massiver Vorteil verschafft werden soll.

Abstimmungsmanipulation

Dieses Vorgehen verletzt grundlegendste demokratische Grundsätze. Das Demokratie-Sekretariat fordert die Regierung auf, die Reihenfolge der Ausstrahlung der Sendungen anzupassen. Und zwar dahin gehend, dass als erstes die Sendung mit Fürst und Erbprinz ausgestrahlt wird, danach die Sendung zur Friedensinitiative und zum Schluss die Pro-/Kontra-Sendung. Dies ist die einzig sinnvolle Abfolge der Sendungen. Nämlich, dass zuerst die beiden Initiativkomitees ihre Positionen darlegen können und dass am Schluss kontradiktorisch darüber diskutiert wird. Eine Pro-/Kontra-Sendung macht allerdings nur dann effektiv Sinn, wenn darin auf die beiden anderen Sendungen bezug genommen werden kann. Dies ist aber schon nicht mehr möglich, weil die Pro-/Kontra-Sendung als erste aufgezeichnet worden ist.

 

Infobox:
Was ist der Landeskanal?

Liechtenstein verfügt weder über ein privates noch ein öffentlich-rechtliches Fernsehen. Der sogenannte "Landeskanal" ist in der Verfügungsgewalt der liechtensteinischen Regierung. Auf dem Landeskanal, der via Kabel (über 80 Prozent der Haushalte) empfangbar ist, werden während des Jahres Texttafeln und Teletext mit amtlichen Mitteilungen u. ä. übertragen. Die Parlamentsdebatten werden ebenfalls über den Landeskanal übertragen (nur Audio mit zugehörigen Text- und Bildtafeln). Vor wichtigen Volksabstimmungen werden von der Regierung kontradiktorische TV-Sendungen an externe Produktionsfirmen in Auftrag gegeben und im Vorfeld der Abstimmung ausgestrahlt. Dabei galt bisher die Regelung, dass diese Sendungen nicht in den letzten vier Tagen vor der Abstimmung ausgestrahlt werden.