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Schaan, 31. März 2003

Erste Stufe hin zum Monitoring-Verfahren

Das Monitoring-Komitee des Europarates wird einen Bericht über Liechtenstein und die neue Verfassung erstellen. Dies hat das Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates heute Montag, 31. März, beschlossen. Der Bericht wird dem Europarat die Grundlage geben, darüber zu entscheiden, ob ein Überwachungsverfahren (Monitoring) des Europarates eingeleitet wird.

Mit 3/4-Mehrheit hat heute, Montag, 31. März, das Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossen, die Einleitung eines Überwachungs-Verfahrens zu prüfen. Hintergrund des Beschlusses ist die neue Verfassung Liechtensteins, welche am 16. März an der Urne angenommen wurde. Diese wird von der Venedig-Kommission und Lord Kilclooney (Berichterstatter des politischen Ausschusses) als unvereinbar mit den Regeln und Standards des Europarates angesehen.

Das Komitee zur Überwachung der Einhaltung der Standards der Mitglieder des Europarates, kurz Monitoring- oder Überwachungs-Komitee, hat nun die Aufgabe, zwei Berichterstatter aus zwei politischen Lagern zu ernennen. Die beiden Berichterstatter werden einen Bericht verfassen, in dem sie zu Handen des Büros der parlamentarischen Versammlung verdeutlichen, ob die Einleitung des eigentlichen Überwachungsverfahrens angezeigt ist oder nicht.

Die beiden Berichterstatter werden entweder an einer Sitzung des Monitoring-Ausschusses am Rande der diese Woche stattfindenden parlamentarischen Versammlung ernannt oder aber an der übernächsten Sitzung des Ausschusses Mitte Mai. Danach können die beiden Berichterstatter ihre Arbeit aufnehmen.

Das Büro der parlamentarischen Versammlung wird sich frühestens im September 2003 mit dem Bericht der beiden Berichterstatter befassen. Der Entscheid des Büros muss von der Parlamentarischen Versammlung ratifiziert werden.

Das eigentliche Überwachungsverfahren kann demnach frühestens im Herbst 2003 aufgenommen werden. Dieses besteht aus zwei Mal jährlich stattfindenden "fact finding missions" von zwei Berichterstattern und dem Sekretariat des Monitoring-Komitees in den betroffenen Staat. Bei den Missionen besprechen sich die Berichterstatter mit den involvierten Interessengruppen wie NGOs, Parteien, Regierung, Parlamentarier oder Richter. Die Ergebnisse der fact finding missions fliessen ein in den von den Berichterstattern mindestens alle zwei Jahre abzuliefernden Bericht zu Handen der parlamentarischen Versammlung.