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Schaan, 28. Januar 2003

Strassburg: Vernichtende Kritik an Regierung und Landtag

"Weder die Regierung noch das Parlament Liechtensteins haben es für angebracht gehalten, den Europarat, insbesondere die Venedig-Kommission, [vorab] zu konsultieren." Das steht im vom offiziellen Liechtenstein torpedierten Resolutionsentwurf zu Handen der parlamentarischen Versammlung des Europarates. Das Demokratie-Sekretariat veröffentlicht den vom Ausschuss für politische Angelegenheiten erarbeiteten Resolutionsentwurf zur Fürsteninitiative.

Am Montag, 27. Januar, fiel die dringliche Debatte zu den Verfassungsvorschlägen des Fürsten von Liechtenstein überraschend wieder aus den Traktanden. Dies geschah darum, weil mit einem von der liechtensteinischen Delegationsleiterin initiierten Antrag der christdemokratischen Fraktion die notwendige Zweidrittel-Mehrheit verhindert werden konnte (Abstimmungsergebnis: 92 Ja, 75 Nein)

Der Bericht des politischen Ausschusses wurde von Lord Kilclooney verfasst. Die liechtensteinische Delegationsleiterin hatte sich vor wenigen Wochen noch für die Ernennung von Lord Kilclooney als Berichterstatter stark gemacht und seine Wahl aktiv gefördert.

Lord Kilclooney bezeichnet sich als "überzeugten Monarchisten". Kilclooney sitzt im nordirischen Parlament Stormont für die Ulster Unionist Party ein und hat Einsitz im britischen Oberhaus. Im Europarat ist er Mitglied der Fraktion der Christdemokraten. Er ist unter anderem Mitglied des Monitoring-Komitees und Präsident des Sub-Komitees Naher Osten.

Mit dem gezielten Torpedieren der dringlichen Debatte durch die liechtensteinische Delegationsleiterin sollte die Veröffentlichung des für die Regierung und den Landtag vernichtenden Berichts verhindert werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das Recht zu erfahren, dass der Europarat grösste Bedenken hat gegenüber den fürstlichen Verfassungsvorschlägen und dass die Annahme derselben Liechtenstein in eine äusserst heikle Lage manövriert.

In einem ersten Teil veröffentlicht das DeSe den vom Berichterstatter verfassten Resolutionsentwurf, der ebenso deutlich ist wie der Bericht der Venedig-Kommission. Weitere Veröffentlichungen aus dem Bericht von Lord Kilclooney werden folgen.

 

AS/Pol (2003) 02

Ausschuss für politische Angelegenheiten

Vorschläge des Fürstenhauses Liechtenstein zur Abänderung der liechtensteinischen Verfassung

Berichterstatter: Lord Kilclooney (Vereinigtes Königreich, EPP/CD)

I. Resolution, vorläufiger Entwurf

1. Nach Ansicht der Versammlung stehen die meisten der vorgeschlagenen Änderungen der Liechtensteinischen Verfassung - welche in Kürze Gegenstand einer Volksabstimmung sein werden - in Widerspruch zu den Standards des Europarates und sind unvereinbar mit der gegenwärtigen Praxis in Europa, selbst in konstitutionellen Monarchien die dominierende Rolle gewählten Vertretungskörpern zu übertragen.

2. Die Versammlung stimmt mit dem Befund des Gutachtens der Europäischen Kommission für Demokratie durch Gesetz (der Venedig-Kommission) überein, worin unter anderem die Ansicht vertreten wird, dass die Initiative des Fürstenhauses dahin gerichtet ist, die persönliche Ermessensfreiheit des Monarchen zu erweitern, und damit der historischen Entstehung demokratischer Einrichtungen und der Gesamtheit europäischen Rechts entgegenläuft.

3. Die Versammlung ist besorgt darüber, dass es weder die Regierung noch das Parlament Liechtensteins für angebracht gehalten haben, den Europarat, insbesondere die Venedig-Kommission zu konsultieren, welche bei Verfassungs- und Gesetzesänderungen dieser Art häufig vorher um ihre Meinung gefragt wird. Sie stellt fest, dass das Verfahren zur Volksabstimmung nunmehr unwiderruflich im Gange ist.

4. Die Versammlung bedauert die Erklärung des regierenden Fürsten, dass er im Falle der Ablehnung seiner Vorschläge mit seiner Familie das Land verlassen werde - eine Erklärung, welche die Entscheidung der Bürger beeinflussen dürfte.

5. Die Versammlung weist darauf hin, dass im Europa unserer Zeit demokratische Standards grenzüberschreitenden Charakter haben, dass politische Entwicklungen in einem Land alle anderen betreffen, und dass der Europarat im Geiste dieses gemeinsamen Anliegens ständig wachsam ist, was Abweichungen von diesen Standards betrifft. Die Versammlung vertraut daher darauf, dass die Bürger Liechtensteins erkennen, dass das Interesse der Versammlung an dieser Sache keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Liechtensteins darstellt, sondern die Besorgnis der Versammlung darüber zum Ausdruck bringt, ob die Bürger Liechtensteins weiterhin ihre demokratischen Rechte ausüben können.

6. Die Versammlung stellt fest, dass die vorgeschlagene Verfassungsreform des Fürsten bei ihrer ersten Vorlage im Parlament im Dezember 2001 nicht die notwendige Dreiviertelmehrheit erringen konnte.

7. Die Versammlung ruft das liechtensteinische Parlament auf, im Vorfeld der Volksabstimmung klar Stellung gegen die Vorschläge des Fürstenhauses zur Abänderung der Verfassung zu beziehen und die Bevölkerung über die möglichen Folgen einer Unvereinbarkeit der Verfassung mit den Grundprinzipien des Europarates zu informieren, sollten die Änderungsvorschläge angenommen werden. Die Versammlung hofft, dass die Regierung dasselbe tun wird.

8. Die Versammlung behält sich das Recht vor, die Angelegenheit anlässlich der Teilsitzung im April 2003 weiter zu behandeln, sobald das Ergebnis der Volksabstimmung in Liechtenstein verkündet worden ist.