2 Kommentar zur Verfassung von 2003

Der Verfassungsrechtler Dr. Gerard Batliner schildert in seinem Diskussionspapier Die Verfassungs-Änderungsvorschläge des Fürsten Ein Diskussionsbeitrag  anschaulich und leicht verständlich die drastischen Folgen der Fürstenverfassung für die Demokratie in Liechtenstein Die unverzichtbare Grundlage für jeden, der verstehen will, worum es beim Verfassungskonflikt geht.

Das Diskussionspapier analysiert die Verfassungsvorschläge des Fürsten vom März 2001 (“grünes Büchlein”). Diese Vorschläge sind in der Zwischenzeit zwei Mal abgeändert worden. Einmal durch den Verfassungsvorschlag vom 12. Juli 2001 (welcher seinen Niederschlag in der Regierungsvorlage vom November 2001 fand) und neu durch den Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses vom 27. Juni 2002. Der vom Fürsten am 5. August eingereichte Initiativtext entspricht dem Entwurf vom 27. Juni 2002

Die Vorschläge Juli 2001 und August 2002 unterscheiden sich in den zentralen Punkten (Machtverteilung Volk-Fürst) inhaltlich nur unwesentlich vom untersuchten Vorschlag vom März 2001, weshalb die Schlussfolgerungen Batliners in ihrer ganzen Brisanz grundsätzlich nach wie vor Gültigkeit haben.

Dr. Dr. h.c. Gerard Batliner war von 1962 bis 1970 Regierungschef Liechtensteins und von 1974 bis 1978 Landtagspräsident. 1983 bis 1990 war er Mitglied der Europäischen Menschenrechts-Kommission. Er ist seit 1995 Schiedsrichter am Gerichtshof der OSZE. Er ist Ehrendoktor der Universitäten Basel und Innsbruck.

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