Stimmabstinenz wegen Sanktionsverweigerung

Die Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL) hat dem Liechtenstein-Institut den Auftrag erteilt, eine Umfrage zur Volksabstimmung «Hilfe statt Strafe» durchzuführen. Die an einer Pressekonferenz präsentierten Zahlen belegen, dass das angekündigte Veto des Erbprinzen viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger davon abhielt, an der Abstimmung teilzunehmen. Die DiL geht davon aus, dass die Vorlage «Hilfe statt Strafe» angenommen worden wäre, wenn sich nicht so viele Befürworter frustriert abgewendet hätten. 15% derjenigen, die an der Abstimmung nicht teilnahmen, argumentieren, dass eine Teilnahme unnötig war wegen der Sanktionsverweigerung. 10% der «Stimmabstinenzler» gaben an, dass sie aus Protest gegen die Sanktionsverweigerung nicht an der Abstimmung teilnahmen. Gemäss Umfrage hätten drei Viertel aller Nichtteilnehmer der Vorlage zugestimmt (wenn sie teilgenommen hätten).

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Noch ein angekündigtes Veto

In den Medien wird mitgeteilt, dass der Erbprinz auch eine Fristenlösung nach dem «Schweizer Modell» nicht sanktionieren werde. Der Erbprinz veröffentlicht eine entsprechende Stellungnahme, nachdem am 27. September im Landtag eine «Motion zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach Schweizer Modell» eingereicht wurde.

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Verzicht auf Abstimmungsbeschwerde

In einem Leserbrief gibt die Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL) bekannt, warum sie auf eine Abstimmungsbeschwerde verzichtet. Betrachte man die früheren Entscheide des Staatsgerichtshofs betreffend Abstimmungsbeschwerden, müsse man damit rechnen, dass sich Aufwand und Ertrag nicht lohne.

Bemerkenswert auch, dass Liechtenstein auf mehrere Abstimmungsbeschwerden zurückblicken kann, die in der Zeit des schwelenden Verfassungskonfliktes (seit der EWR-Abstimmung 1992) eingereicht wurden.

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Fristenlösung knapp abgelehnt

Die Initiative «Hilfe statt Strafe», mit der im Wesentlichen eine Fristenregelung in Liechtenstein eingeführt werden sollte, wird mit 52.3 Prozent Nein-Stimmen knapp abgelehnt. In den grossen Gemeinden Schaan, Vaduz und Triesen wird sie angenommen.

Es steht die Frage im Raum, ob die Fristenlösung angenommen worden wäre, wenn das Staatsoberhaupt nicht schon im Voraus angekündigt hätte, dass er die entsprechende Gesetzesänderung nicht sanktionieren werde.

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«Alternativvorschlag» zur Initiative «Hilfe statt Strafe»

Eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Abgeordneten und Mitgliedern der Parteiführung der FBP und VU) präsentiert einen «Alternativvorschlag» zur Initiative «Hilfe statt Strafe». Schwangerschaftsabbrüche sollen in Liechtenstein nach wie vor strafbar bleiben. Schwangerschaftsabbrüche, die im Ausland gemacht werden, sollen aber strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Der «Alternativvorschlag» wird kaum überraschend als doppelbödig und heuchlerisch bezeichnet.

In dieser Arbeitsgruppe ist nur eine Person vertreten, die nicht grundsätzlich gegen eine Fristenlösung ist. Nach der mehrheitlichen Ablehnung der Initiative «Hilfe statt Strafe» zur Einführung einer Fristenlösung im Landtag, bildeten die beiden Grossparteien eine Arbeitsgruppe, in der fast ausschliesslich Gegner einer Fristenlösung Einsitz nahmen.

Einzelne Mitglieder dieser Arbeitsgruppe, notabene die Abgeordneten Marlis Amann-Marxer (VU), Doris Hilti (VU) und Renate Wohlwend (FBP) engagieren sich auch stark in der Abstimmungskampagne gegen die Initiative «Hilfe statt Strafe». Diese Gegenkampagne klammert das Thema «Fristenlösung» völlig aus und kritisiert die Initiative «Hilfe statt Strafe» ausschliesslich in einem (Schwach-)Punkt: Die Initiative erlaube die Abtreibung von Menschen, die mit einer Behinderung zur Welt kommen würden. Auf dieses Argument stützt sich letztlich auch der Monarch in seinem angekündigten Veto: Er fühle sich verpflichtet, die Menschenrechte einer Minderheit, der Behinderten, gegen eine allfällige Mehrheit in der Abstimmung zu schützen.

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Aufruf zum Boykott der Abstimmung

In einem Leserbrief wird zum Boykott der Abstimmung aufgerufen. «Jeder der an der Alibi-Abstimmung im September teilnimmt, legitimiert dieses beschämende Volksrechte-Theater. Als Bürger dieses Landes kann und will ich nicht an dieser unwürdigen Abstimmungs-Farce teilnehmen. Wer ähnlich denkt: auf Facebook auf der Seite «sinnlose Abstimmung» mitdiskutieren.» Der Leserbrief generiert einige Repliken, darunter viel Zustimmung, in den folgenden Tagen.

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Mängel der Verfassung

Die Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL) startet eine Artikelserie zu den Mängeln der Verfassung von 2003. Am 5. Oktober wird die Verfassung von 1921 90 Jahre alt.

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Erbprinz: Werde nicht sanktionieren

Der Erbprinz nutzt seine Rede zum Staatsfeiertag, um deutlich zu machen, was schon lange klar war: Er werde die Gesetzesänderung nicht sanktionieren, auch wenn das Volk die Initiative «Hilfe statt Strafe» annehme.

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Landtag lehnt Initiative für eine Fristenregelung ab

Das Initiativbegehren zur Abänderung des Strafgesetzbuches (“Hilfe statt Strafe”) wurde im Landtag in Behandlung gezogen und abgelehnt. Der Landtag beschliesst, eine Volksabstimmung anzuberaumen.

Kern der Initiative «Hilfe statt Strafe» ist eine Fristenregelung betreffend Schwangerschaftsabbruch. «Kurz vor Ende der dreistündigen Debatte stellten einzelne Abgeordnete fest, dass über das eigentliche Thema Fristenregelung kaum geredet worden war. Einzig die zwei VU-Abgeordneten Marlies Amann-Marxer und Gisela Biedermann sprachen sich gegen eine Fristenregelung aus.» (Vaterland, 29. Juni, S. 7)

Aus zeitlichen Gründen sei es nicht möglich gewesen, einen Gegenvorschlag zu formulieren, der parallel zur Initiative hätte diskutiert und allenfalls zur Abstimmung vorgelegt werden können. Es wurde angekündigt, dass ein Alternativvorschlag ausgearbeitet werde, so dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehen könnten, wie der Landtag in dieser Frage weiterfahren werde, falls die Initiative in der Volksabstimmung abgelehnt werde.

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Staatsoberhaupt spricht sich gegen Bürgerinitiative aus

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, das Stellvertretende Staatsoberhaupt, nimmt in einer Stellungnahme «Aus dem Fürstenhaus» in den Tageszeitungen Stellung zum Initiativbegehren betreffend Fristenregelung, nachdem «sich verschiedene Seiten für die Meinung des Staatsoberhauptes zu dieser Initiative interessiert» hätten.

Er führt aus: «Die heutige rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs hat vor allem eine wichtige Orientierungsfunktion für die Gesellschaft. Sie stellt klar, dass das menschliche Leben unantastbar ist.

Mit der Einführung der Fristenregelung würde diese ethische Position – zumindest während der ersten Schwangerschaftswochen – umgekehrt: das  Recht auf Selbstbestimmung {der Frau} würde höher gewertet als das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben. Dies ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar.

Wie in vielen Ländern zu beobachten ist, verändert eine Fristenregelung die Werthaltung der Gesellschaft dem Leben gegenüber.»

Offenbar um dem (schon in verschiedenen Angelegenheiten gemachten) Vorwurf, das Staatsoberhaupt mische sich zu direkt in die politische Willensbildung ein, vorzubeugen, führt der Erbprinz an, «verschiedene Seiten» hätten nach seiner Meinung gefragt. Dies ist durchaus glaubwürdig. Bürgerinnen und Bürger wie auch Politiker versuchen die Meinung des Fürsten oder des Fürstenhauses zu erfahren, bevor sie sich mit einer eigenen Meinung exponieren.

Wenn die Fristenregelung «die Werthaltung der Gesellschaft dem Leben gegenüber» tatsächlich verändert, dann dürfte dies in Liechtenstein bereits geschehen sein. Liechtensteinerinnen können heute problemlos eine Abtreibung in einem benachbarten Land durchführen lassen. Was Erbprinz Alois kategorisch als «nicht verantwortbar» bezeichnet, kann das Schweizer Volk offenbar sehr wohl verantworten. In der Schweiz wurde die Fristenlösung im Juni 2002 mit grosser Mehrheit (72%) angenommen. Eine Pro-Life-Initiative der “Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind” (www.mamma.ch) wurde zugleich mit grosser Mehrheit (82 %) verworfen.

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