Verfassungsinterpretation: Nur der StGH

In seiner Rede an der Jungbürgerfeier in Ruggell sagt Erbprinz Hans-Adam: «Ein Thema, bei dem wahrscheinlich unterschiedliche Ansichten bestehen, ist der seit einiger Zeit diskutierte Beitritt zur UNO. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage diskutiert, ob eine Volksabstimmung möglich und sinnvoll ist. Die liechtensteinische Verfassung wird von einigen Fachleuten dahingehend interpretiert, dass gegen Entscheidungen des Landtages in aussenpolitischen Fragen kein Referendum ergriffen werden kann. Andere Fachleute sind wieder gegenteiliger Ansicht. Da es nicht immer einfach ist, eine Verfassung zu interpretieren, sind sich eben auch Fachleute oft uneinig. Eine allgemein bindende Interpretation der Verfassung kann in so einem Fall bei uns nur das Urteil des Staatsgerichtshofes sein.»

Wenn also Fachleute in Verfassungsfragen uneinig sind, soll es die Aufgabe des Staatsgerichtshofs sein, den Verfassungstext auszulegen. Diese Meinung wird der spätere Fürst Hans-Adam ändern.

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