Fürst als Schlichter?

Der in Liechtenstein wohnhafte Deutsche Arnulf Clauder, der sich vor der Abstimmung zur Verfassung im März 2003 in zahlreichen Leserbriefen und in einer separaten Schrift für die Verfassungsänderungen des Fürsten aussprach und einsetzte, führt in einem Leserbrief ein Beispiel an, warum die liechtensteinische Verfassung (im Vergleich zur schweizerischen) so vorbildlich sei: Mit dem Monarchen habe Liechtenstein wenn immer nötig einen Schlichter. In der Schweiz könne es keinen Schlichter geben, weil es dort nur das Volk als Souverän gebe.

Die Demorkatiebewegung in Liechtenstein (DiL) entgegnet ebenfalls in einem Leserbrief, dass in einem demokratischen Staat der Staatsgerichtshof die Rolle des Schlichters ausübe.

In der Verfassungsdiskussion, wie sie aktuell geführt wird, stehen sich immer noch die gleichen Gruppierungen bzw. Personen und Argumente gegenüber.

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