Die Volksinitiative «Für das Leben», die den «Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod» in der Verfassung festschreiben wollte, wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern deutlich abgelehnt. Nur 18.7% stellen sich hinter die Initiative, für die sich sowohl Erbprinz Alois wie auch Erzbischof Wolfgang Haas einsetzten.
Mit 79.3% wurde dagegen der Gegenvorschlag des Parlaments angenommen, der sich am Wortlaut der Schweizer Bundesverfassung orientierte.
Das Fürstenhaus, allen voran Erbprinz Alois sprach sich kurz vor der Abstimmung für eine «Doppeltes Ja» aus und erklärte mit der «Vorzugsstimme» könne jener Vorschlag gewählt werden, der einem eher entspreche.