Liechtenstein verklagt Deutschland beim IGH

Juni 2004: Das Fürstentum Liechtenstein klagt beim Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland «wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998». Hintergrund dieser Klage (die 2001 eingereicht wurde) «ist die Konfiszierung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg. (…) 1998 befand das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die konfiszierten Vermögen als deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sind und zur Begleichung von Kriegsschulden an die Tschechoslowakei herangezogen werden können» (Vaterland, 12. Juni 2004). In einem Beitrag in den Landeszeitungen hält der Verein für die Stärkung der Volksrechte fest, dass es sich bei den Vermögen um Privatvermögen, «namentlich der fürstlichen Familie» handle. Die Fürstliche Familie habe das Glück, «einen eigenen Staat» zu haben, der in ihrem Namen ein solches Verfahren beim IGH führe und auch noch für die Verfahrenskosten aufkomme.

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