Monitoring-Komitee des Europarats beschliesst Monitoring

10. September 2003: In Paris beschliesst das Monitoring-Komitee (Komitee zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen und Standards der Mitglieder des Europarates) auf der Grundlage eines Berichtes von Jurgens und Hancock, beim Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Antrag auf Einleitung eines Monitoring-Verfahrens zu stellen. Fürst Hans-Adam übt scharfe Kritik in einem Interview mit Radio L (am 11. 9.): Die Parlamentarische Versammlung sei «feindlich gesinnt». «Da stellt sich natürlich die Frage, ob es überhaupt vertretbar ist, dort noch eine Mitgliedschaft aufrecht zuerhalten.»

Die Regierung unterstreicht in einer Stellungnahme einmal mehr, dass «die jüngste Verfassungsänderung am 16. März 2003 mit fast Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.» «Die Regierung geht davon aus, dass der freie Wille des liechtensteinischen Volkes und ein diesbezüglicher demokratisch zu Stande gekommener Entscheid innerhalb des demokratischen Systems auch im Europarat zählt. Der Volkswille, den Dualismus von Volk und Fürst als Prinzip des Machtausgleichs und als Wesensmerkmal der liechtensteinischen Verfassung anzuerkennen, ist zu achten.»

Das DemokratieSekretariat bedauert in einer Stellungnahme, dass es zu einem Monitoring NACH der Abstimmung zur Verfassung kommt. Das Bestreben war es, die Meinung des Europarates VOR der Abstimmung einzuholen. Das nachträgliche Monitoring habe die Regierung aufgrund ihrer Verhinderungstaktik zu verantworten.

Ob es zu einem Monitoring-Verfahren kommt ist zu diesem Zeitpunkt noch offen: Sowohl das Büro der Parlamentarischen Versammlung wie auch die Parlamentarische Versammlung selbst müssen die Empfehlung des Monitoring-Komitees bestätigen.

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