Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Liechtenstein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt Liechtenstein in Sachen «Wille gegen Liechtenstein» und hält fest, dass der Fürst durch den Inhalt seines Briefes an den VBI-Vorsitzenden Wille vom 27. Februar 1995 dessen Meinungsäusserungsfreiheit verletzt habe. Der Gerichtshof beanstandet, dass es in Liechtenstein keine innerstaatliche Beschwerdemöglichkeit gegen Akte des Fürsten gebe.

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