Hausgesetz publiziert

Das fürstliche Hausgesetz vom 26. Oktober 1993 wird als LGBl. 1993/100 publiziert, nachdem es vom abtretenden Regierungschef Markus Büchel gegengezeichnet wurde, ­ ohne dass sich der Landtag mit diesem Erlass hätte befassen können. Die Regierung kommt später in einer Antwort auf eine Interpellation zum Schluss, dass gewisse Inhalte des Hausgesetzes verfassungsrechtlich fragwürdig seien.

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