Verzicht auf Abstimmungsbeschwerde

In einem Leserbrief gibt die Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL) bekannt, warum sie auf eine Abstimmungsbeschwerde verzichtet. Betrachte man die früheren Entscheide des Staatsgerichtshofs betreffend Abstimmungsbeschwerden, müsse man damit rechnen, dass sich Aufwand und Ertrag nicht lohne.

Bemerkenswert auch, dass Liechtenstein auf mehrere Abstimmungsbeschwerden zurückblicken kann, die in der Zeit des schwelenden Verfassungskonfliktes (seit der EWR-Abstimmung 1992) eingereicht wurden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>