Staatsoberhaupt spricht sich gegen Bürgerinitiative aus

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, das Stellvertretende Staatsoberhaupt, nimmt in einer Stellungnahme «Aus dem Fürstenhaus» in den Tageszeitungen Stellung zum Initiativbegehren betreffend Fristenregelung, nachdem «sich verschiedene Seiten für die Meinung des Staatsoberhauptes zu dieser Initiative interessiert» hätten.

Er führt aus: «Die heutige rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs hat vor allem eine wichtige Orientierungsfunktion für die Gesellschaft. Sie stellt klar, dass das menschliche Leben unantastbar ist.

Mit der Einführung der Fristenregelung würde diese ethische Position – zumindest während der ersten Schwangerschaftswochen – umgekehrt: das  Recht auf Selbstbestimmung {der Frau} würde höher gewertet als das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben. Dies ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar.

Wie in vielen Ländern zu beobachten ist, verändert eine Fristenregelung die Werthaltung der Gesellschaft dem Leben gegenüber.»

Offenbar um dem (schon in verschiedenen Angelegenheiten gemachten) Vorwurf, das Staatsoberhaupt mische sich zu direkt in die politische Willensbildung ein, vorzubeugen, führt der Erbprinz an, «verschiedene Seiten» hätten nach seiner Meinung gefragt. Dies ist durchaus glaubwürdig. Bürgerinnen und Bürger wie auch Politiker versuchen die Meinung des Fürsten oder des Fürstenhauses zu erfahren, bevor sie sich mit einer eigenen Meinung exponieren.

Wenn die Fristenregelung «die Werthaltung der Gesellschaft dem Leben gegenüber» tatsächlich verändert, dann dürfte dies in Liechtenstein bereits geschehen sein. Liechtensteinerinnen können heute problemlos eine Abtreibung in einem benachbarten Land durchführen lassen. Was Erbprinz Alois kategorisch als «nicht verantwortbar» bezeichnet, kann das Schweizer Volk offenbar sehr wohl verantworten. In der Schweiz wurde die Fristenlösung im Juni 2002 mit grosser Mehrheit (72%) angenommen. Eine Pro-Life-Initiative der “Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind” (www.mamma.ch) wurde zugleich mit grosser Mehrheit (82 %) verworfen.

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