Soll das Volk die Regierung direkt wählen können?

Die Stabsstelle für Chancengleichheit führt zusammen mit der Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau eine Gesprächsrunde mit den Frauen-Landtagsabgeordneten zur Frage «Soll die Regierung direkt durch das Volk gewählt werden?» Die Kommission, die sich in der laufenden Mandatsperiode mit dem Themenbereich «Frau und Politik» befasst, wollte in der Gesprächsrunde entsprechende Fragen erörtern: « Hätte das Volk, wenn es die Regierung direkt wählen könnte, einen grösseren Einfluss auf die Politik? Wären seine Interessen besser vertreten? Wäre die Regierung mehr in der Verantwortung gegenüber der Wählerschaft? Würden bei einer Direktwahl mehr Frauen gewählt werden?»

Die Fortschriftliche Bürgerpartei reagiert mit Kritik auf die Veranstaltung und wirft der Stabsstelle für Chancengleichheit (die in der Zuständigkeit des Regierungschefs in seiner Funktion als Inhaber des Ressorts «Familie und Chancengleichheit» liegt) vor, sie habe mit der Veranstaltung bzw. der Fragestellung ihre Befugnisse überschritten. Was als Parteiengezänk zwischen der FBP und der VU beginnt, entwickelt sich bald zu einer Auseinandersetzung unter Leserbriefschreibern, die bis Ende Juni andauert. In den Stellungnahmen treten die Differenzen zwischen den Lagern im Abstimmungskampf zur Verfassungsänderung zu Tage. Sachliche Diskussionen zur Verfassung scheinen immer noch nicht möglich: Auch wenn es um die direkte Wahl der Regierung oder um die Anzahl der Frauen in der Politik geht, wittern manche gleich einen Angriff auf «das Fürstenhaus» bzw. die Monarchie.

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