Thronrede zum Stufenbau der Rechtsordnung

15. Februar 2007 Die Arbeit von Regierung und Landtag veranlasste den Erbprinzen, die Thronrede im Landtag dem Stufenbau der Rechtsordnung zu widmen. Was gehört in die Verfassung, was in das Gesetz und was in eine Verordnung? Die Absicht, die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen in der Verfassung zu verankern, beschrieb er als unüberlegt, problematisch und geeignet, die Verfassung «unleserlich» zu machen.

Vom Volksblatt (16. Februar) gefragt, reagierten die betroffenen Politiker mit über- wiegend guter Mine zur unwürdigen Rede im Landtagssaal. Obwohl in der ersten Lesung 21 Abgeordnete eine Verankerung in der Verfassung befürwortet hatten, getraute sich nur die FL-Abgeordnete Andrea Matt festzustellen, das der Erbprinz in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingegriffen habe. Regierungschef Otmar Hasler lobte im Volksblatt die «grundsätzlichen Ausführungen zur Rechtssetzung» und gab im Vaterland kleinlaut bekannt, «wir müssen immer wieder Rechenschaft ablegen, auf welcher Stufe der Rechtsordnung wir welche Aufgaben regeln wollen.»

Landtagspräsident Klaus Wanger fand die Thronrede «sehr gehaltvoll», äusserte sich aber weder in seiner Ansprache als Alterspräsident noch im Nachhinein zum tatsächlichen Gehalt der Rede. Stattdessen wich er auf ein Bekenntnis zur Entwicklungshilfe aus.

Einige der 21 Abgeordneten, die bei der ersten Behandlung der Vorlage zugestimmt haben, werden bei der nächsten Behandlung der Vorlage vermutlich ihre Meinung Richtung Erbprinz ändern. Wenn die Abgeordneten bei ihrer Meinung bleiben, muss abgewartet werden, ob der Erbprinz unterzeichnet. Lediglich Andrea Matt er- kannte, dass ein solcher Gesetzgebungsprozess «aus demokratischer Sicht äusserst problematisch» ist.

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