Gesamtarbeitsverträge: Verankerung in Verfassung abgelehnt

Im Verlauf der zweiten Lesung über die Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft votierten fünf Abgeordnete gegen die von der Regierung vorgeschlagene Verankerung der Allgemeingültigkeit von Gesamtsarbeitsverträgen in der Verfassung. Dies obwohl sich der Landtag im Oktober und Dezember mit der Verfassungsänderung befasste und im Zuge der ersten Lesung 21 Abgeordnete – inklusive der 5, die nun dagegen votierten – für die Verfassungsänderung stimmten.

Während der Eintretensdebatte im Oktober hatte beispielsweise einer der 5 noch erklärt: «Grundsätzlich stimme ich mit den Erwägungen der Regierung überein und bin ebenfalls der Rechtsauffassung, dass durch die Aufnahme eines entsprechenden Artikels die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit besser gewahrt ist.»

Offenbar wirkte die Rede des Erbprinzen zur Landtagseröffnung am 15. Februar, in der er erklärte, warum er es für falsch halte, die Allgemeingültigkeit der Gesamtarbeitsverträge in der Verfassung zu verankern.

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