Europarat formuliert «Modalitäten des Dialogs»

Das Bureau der Parlamentarischen Versammlung hält folgende Vorschläge (ausgearbeitet von Peter Schieder und dem Sekretariat) betreffend die Modalitäten des Dialogs mit Liechtenstein fest:

«a) Das Ziel des Dialogs besteht darin, gemeinsam mit dem liechtensteinischen Parlament die verfassungsrechtlichen und politischen Praktiken des Landes nach dem Inkraftreten der neuen Verfassung zu prüfen. Das Ziel besteht nicht darin, die Verfassung selbst oder die Art und Weise, wie sie geändert wurde, einer Prüfung zu unterziehen

b) Der Dialog der Parlamentarischen Versammlung mit dem Parlament Liechtensteins stellt insbesondere einen Dialog mit den gewählten Vertretern des liechtensteinischen Volkes, mit anderen Worten dem Landtag Liechtensteins, dar. Er sollte jedoch den Bürgerbewegungen und Nichtregierungsorganisationen offen stehen, insbesondere denjenigen, die im Rahmen der Liechtensteinischen Demokratiebewegung tätig sind.

c) Das Fürstenhaus und die liechtensteinische Regierung werden über die Entwicklungen dieses Dialogs informiert.

d) Auf Seiten der Parlamentarischen Versammlung wird der Dialog von einem Ad-hoc-Ausschuss des Bureaus geführt, der sich aus zwei Mitgliedern des Politischen Ausschusses, zwei Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, zwei Mitgliedern des Monitoring-Ausschusses und, falls nötig, aus zusätzlichen Mitgliedern des Bureaus zusammensetzt, so dass die Vertretung sämtlicher politischer Fraktionen der Versammlung gewährleistet ist.

e) …

f) Eine offizielle Beobachtung der Wahlen im März erscheint nicht notwendig. Dies schliesst allerdings Besuche der Mitglieder des Adhoc-Ausschusses im Verlauf der Wahlkampagne in Liechtenstein nicht aus.

g)…

h)…

i) Der Adhoc-Ausschuss legt weder einen öffentlichen Bericht noch ein provisorisches Dokument vor und gibt keine Erklärung vor Abschluss des Dialogs ab.

j) Nach Abschluss des Dialogs legt der Adhoc-Ausschuss seine Schlussfolgerungen dem Bureau vor, das über die folgenden Schritte entscheidet, sowie auch den Beschluss, dass diese Schlussfolgerungen in den Tätigkeitsbericht des Bureaus der Versammlung miteinbezogen werden.»

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