«Staatsoberhaupt hat Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen»

15. August: Am Staatsfeiertag übernimmt Erbprinz Alois die Regierungsgeschäfte von Fürst Hans-Adam II.

Aus Anlass des Staatsfeiertags publizieren die zwei Tageszeitungen seit mehreren Jahren spezielle Magazine. In diesem Jahr sind die Publikationen der Stabübergabe von Fürst Hans-Adam an Erbprinz Alois gewidmet.

In verschiedenen Interviews und Texten zu gegebenem Anlass entsteht der Eindruck, dass der Kommentar bzw. die Auslegungsbestimmungen zur neuen Verfassung vermittelt werden. So erklärt etwa Erbprinz Alois im Interview mit dem Vaterland-Magazin vom 10. August: «… das Staatsoberhaupt hat die Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit, ihre Zweckmässigkeit sowie ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen.»

Der Anspruch des Monarchen, Gesetzesvorlagen auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen, ist bemerkenswert.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>