UNO-Menschenrechtsausschuss befasst sich mit Liechtensteins erstem Bericht

16. + 28. Juli 2004: Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen prüfte den ersten Bericht Liechtensteins und verabschiedete die nachstehenden abschliessenden Beobachtungen. Beobachtungen, die Verfassungsänderung betreffend:

  1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den im Jahr 2003 genehmigten Verfassungsänderungen, deren Bestimmungen die Bedingungen klären sollen, unter welchen das Fürstenhaus die Macht hat, Verpflichtungen gemäss Pakt ausser Kraft zu setzen. Gleichzeitig ist der Ausschuss besorgt, dass diese Bestimmungen den Anforderungen von Artikel 4 des Paktes, einschliesslich dem Erfordernis, einen öffentlichen Notstand amtlich zu verkündigen, nicht entsprechen (Art. 4)

Die Vertragspartei sollte die Bestimmungen betreffend die Befugnis, Rechte ausser Kraft zu setzen, mit allen Erfordernissen von Artikel 4 des Pakts in Einklang bringen.

  1. Während der Ausschuss Kenntnis davon nimmt, dass die Verfassungsabänderungen von 2003 dazu gedacht waren, über das Richterbestellungsverfahren und die Amtszeit der Richter Klarheit zu schaffen, ist er doch besorgt über einige Elemente des neuen Mechanismus, die allenfalls nicht mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz zu vereinbaren sind. (art. 14).

Die Vertragspartei sollte in Betracht ziehen, das Richterbestellungsverfahren mit Blick auf eine gesicherte (secure) Amtszeit der Richter hin zu berichtigen, um dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz vollends Rechnung zu tragen. Die Elemente (des Richterbestellungsverfahrens), die überprüft werden sollten, umfassen die Kriterien für die Bestellung der Mitglieder des Gremiums, der Stichentscheid des Fürstenhauses,  und die begrenzte Amtsdauer.

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