Anonymer Familienrat

Fürst Hans-Adam II. reagierte in einer Meldung «Aus dem Fürstenhaus» in den Tageszeitungen vom 18. Mai auf einen Forumsbeitrag der Liechtensteinischen Demokratiebewegung, der drei Tage zuvor erschienen war.

Er wandte sich vornehmlich gegen die Feststellung, dass «der Familienrat und die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses anonym seien und möglicherweise mehrheitlich im Ausland residieren.» Auf den Familienrat ging Fürst Hans-Adam nicht weiter ein. Es ist nach wie vor nicht bekannt, aus wie vielen oder aus welchen Mitgliedern sich dieser Rat zusammensetzt. Er bleibt weiterhin anonym, obwohl er Verfassungsrang geniesst.

Betreffend die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses stellte Fürst Hans-Adam die Frage, ob denn (von der LDB) erwartet werde, dass Listen inklusive Adressen publiziert würden, damit in einem zweiten Schritt die Forderung erhoben werden könne, dass allen Mitgliedern des Fürstenhauses mit Wohnsitz im Ausland das Stimmrecht in familieninternen Angelegenheiten zu entziehen sei?

Die Aufgaben des Familienrates und der stimmberechtigten Männer des Fürstenhauses im Zusammenhang mit einem Misstrauensantrag gegen den Fürsten können nicht einfach als familieninterne Angelegenheiten bezeichnet werden. Gremien, denen die Verfassung staatliche Aufgaben zuweist, sollten nicht anonym sein.

Im zweiten Teil seiner Stellungnahme deutete Fürst Hans-Adam den Forumsbeitrag der LDB dahingehend, dass es ihr längerfristig wohl nur um die Abschaffung der Monarchie gehe. Dagegen sei nichts einzuwenden, «solange man sich an die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates» halte.

Die in Artikel 113 der Verfassung festgeschriebenen «Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates» zur Monarchieabschaffung sind allerdings als nicht praktikabel einzustufen.

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