Monitoring-Komitee des Europarats beschliesst Monitoring

10. September 2003: In Paris beschliesst das Monitoring-Komitee (Komitee zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen und Standards der Mitglieder des Europarates) auf der Grundlage eines Berichtes von Jurgens und Hancock, beim Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Antrag auf Einleitung eines Monitoring-Verfahrens zu stellen. Fürst Hans-Adam übt scharfe Kritik in einem Interview mit Radio L (am 11. 9.): Die Parlamentarische Versammlung sei «feindlich gesinnt». «Da stellt sich natürlich die Frage, ob es überhaupt vertretbar ist, dort noch eine Mitgliedschaft aufrecht zuerhalten.»

Die Regierung unterstreicht in einer Stellungnahme einmal mehr, dass «die jüngste Verfassungsänderung am 16. März 2003 mit fast Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.» «Die Regierung geht davon aus, dass der freie Wille des liechtensteinischen Volkes und ein diesbezüglicher demokratisch zu Stande gekommener Entscheid innerhalb des demokratischen Systems auch im Europarat zählt. Der Volkswille, den Dualismus von Volk und Fürst als Prinzip des Machtausgleichs und als Wesensmerkmal der liechtensteinischen Verfassung anzuerkennen, ist zu achten.»

Das DemokratieSekretariat bedauert in einer Stellungnahme, dass es zu einem Monitoring NACH der Abstimmung zur Verfassung kommt. Das Bestreben war es, die Meinung des Europarates VOR der Abstimmung einzuholen. Das nachträgliche Monitoring habe die Regierung aufgrund ihrer Verhinderungstaktik zu verantworten.

Ob es zu einem Monitoring-Verfahren kommt ist zu diesem Zeitpunkt noch offen: Sowohl das Büro der Parlamentarischen Versammlung wie auch die Parlamentarische Versammlung selbst müssen die Empfehlung des Monitoring-Komitees bestätigen.

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Ordensverleihung

1. September 2003: Fürst Hans-Adam zeichnet dreissig Personen mit Orden und Titeln aus. Unter den Ausgezeichneten befinden sich neben ehemaligen Gemeindevorstehern die prominentesten Befürworter der fürstlichen Verfassungsinitiative. Während der Landtagspräsident ein Grosskreuz mit Brillanten und der Regierungschef ein Grosskreuz entgegennehmen darf, bekommen die Regierungsräte ein Komturkreuz mit Stern. Politisch weniger hochrangige Personen, darunter auch Leserbriefschreiber, erhalten das Ritterkreuz.

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Fürst dankt politischen Gegnern

15. August 2003: Fürst Hans-Adam II. kündigt an, dass er im Jahr 2004 die Amtsgeschäfte des Staatsoberhauptes seinem Sohn übergeben möchte. Es sei Zeit für ihn, sich aus den Regierungsgeschäften zurückzuziehen. Er bedankt sich bei allen, die ihn in den vergangenen zwanzig Jahren unterstützt haben, «auch wenn sie von meinen politischen Gegnern deshalb immer wieder angegriffen wurden.» Weiter sagt er: «Aber auch meinen politischen Gegnern möchte ich danken, denn sie haben mit ihrer Kritik an der Stellung der Monarchie in der Verfassung ganz entscheidend dazu beigetragen, dass diese bedeutenden Verfassungsänderungen überhaupt möglich waren. Nun ist es wichtig, dass wir alle zusammenarbeiten, um unser kleines Heimatland auch für zukünftige Generationen zu erhalten.»

Landtagspräsident Klaus Wanger äussert sich hoch erfreut über die klare Annahme der fürstlichen Verfassungsänderungen.

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Fürst: «Europarat kostet nur Zeit und Geld»

14. Juli: Im Vorfeld des Staatsfeiertags erklärt Fürst Hans-Adam in einem Interview: «Die Mitgliedschaft im Europarat kostet uns nur Zeit und Geld und wie man sieht, schadet sie uns jetzt mehr, als sie uns nützt.»

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Monitoring-Komitee des Europarats in Vaduz

Vom 2. bis 4. Juli besuchen die Berichterstatter des Monitoring-Committee des Europarates Liechtenstein und treffen sich zu Gesprächen mit Vertretern «auf beiden Seiten» der Verfassungsfrage. Mit dem Besuch wird das Vorprüfungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob ein Monitoring-Verfahren einzuleiten ist. Es gilt strikte Geheimhaltung. Der Bericht der beiden Rapporteure soll dem Büro der Parlamentarischen Versammlung bis Ende September vorliegen.

Anlässlich einer Medienkonferenz versucht Berichterstatter Jurgens die in Liechtenstein angeheizte Stimmung gegen die «Einmischung» aus Strasbourg zu dämpfen: Auch andere Länder würden vom Europarat kritisiert. Staaten müssten bereit sein, sich vor anderen Mitgliedern des Europarates zu verantworten. Den von der Regierung beschworene Primat des Volksentscheids kommentierte er damit, dass man aus der Geschichte wisse, dass nicht jeder Volksentscheid gut sei. «Alle Volksentscheide sind allgemeinen und generellen Prinzipien unterworfen.»

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Volksabstimmung zur Kenntnis genommen

16. April 2003: Der Landtag nimmt das Ergebnis der Volksabstimmung zur Kenntnis.

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Europarat: Monitoring-Komitee ernennt Berichterstatter

Das Monitoring-Komitee des Europarates hat an seiner Sitzung von heute, Donnerstag, 3. April, den Briten Michael Hancock und den Niederländer Eric Jurgens zu Berichterstattern in der Liechtenstein-Sache ernannt. Der Bericht der beiden Berichterstatter wird die Grundlage geben, darüber zu entscheiden, ob ein Überwachungsverfahren (Monitoring) des Europarates eingeleitet wird.

Das Komitee zur Überwachung der Einhaltung der Standards der Mitglieder des Europarates, kurz Monitoring-Komitee, hat an seiner heutigen (Donnerstag 3. April) Sitzung am Rande der Frühjahrs-Session des Europarates Michael Hancock und Eric Jurgens zu Berichterstattern ernannt. Sie werden einen Bericht verfassen, in dem sie zu Handen des Büros der parlamentarischen Versammlung verdeutlichen, ob die Einleitung des eigentlichen Überwachungsverfahrens angezeigt ist oder nicht.

Der 57-jährige Brite Michael Hancock ist seit 1997 Mitglied des Europarates und gehört der Fraktion der Liberaldemokraten an. Er hat Einsitz im britischen Unterhaus (Liberal Democrats).

Eric Jurgens (68) aus den Niederlanden hat seit 1995 Einsitz im Europarat (Sozialdemokraten). Der Verfassungsrechtler Jurgens sitzt im niederländischen Parlament in der Ersten Kammer und gehört der Arbeiterpartei an.

Berichterstatter im Monitoring-Komitee werden nach einem ausgeklügelten System ernannt. So dürfen Berichterstatter nicht aus dem Nachbarland des zu beurteilenden Staates kommen und sie dürfen nicht das selbe Land vertreten. Die beiden Berichterstatter müssen Mitglieder unterschiedlicher Fraktionen im Europarat sein, wobei jede Fraktion – je nach Grösse – Anrecht hat, eine gewisse Anzahl von Berichterstatter zu stellen. Dabei ist auf die Gesamtzahl der laufenden Überwachungsverfahren zu achten. Im Moment laufen 10 Monitoring-Verfahren mit 20 Berichterstattern.

Das Büro der parlamentarischen Versammlung wird sich voraussichtlich im September 2003 mit dem Bericht der beiden Berichterstatter befassen. Der Entscheid des Büros muss von der Parlamentarischen Versammlung ratifiziert werden. Das eigentliche Überwachungsverfahren kann  frühestens im Herbst 2003 aufgenommen werden.

Am Montag, 31. März 2003, hatte das Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossen, die Einleitung eines Überwachungs-Verfahrens zu prüfen. Hintergrund des Beschlusses ist die neue Verfassung Liechtensteins, welche am 16. März an der Urne angenommen wurde. Diese wird von der Venedig-Kommission und Lord Kilclooney (Berichterstatter des politischen Ausschusses) als unvereinbar mit den Regeln und Standards des Europarates angesehen.

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Stärkung der landesfürstlichen Souveränität

Rechtsgutachten von Prof. Bernd-Christian Funk: «Die Verfassungsvorschläge des Fürstenhauses laufen überwiegend auf eine Stärkung der landesfürstlichen Souveränität ohne einen adäquaten Ausgleich auf Seiten der Volkssouveränität hinaus».

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Diffamierung des Regierungschefs

In einem Interview mit der Schweizer Zeitung Blick diffamiert Fürst Hans Adam Regierungschef Mario Frick, indem er ihn in die Nähe des organisierten Verbrechens rückt.

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Beginn einer Finanzplatzkrise

Mit einem Bericht mit dem Titel «Einladung zur Geldwäsche» tritt das deutsche Nachrichtenmagazin Der Spiegel in Liechtenstein eine Finanzplatzkrise los. Gemäss Spiegel-Bericht wird Liechtenstein vom Bundesnachrichtendienst der Geldwäsche beschuldigt. Die Regierung weist die Vorwürfe in aller Schärfe zurück.

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