UNO-Menschenrechtsausschuss befasst sich mit Liechtensteins erstem Bericht

16. + 28. Juli 2004: Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen prüfte den ersten Bericht Liechtensteins und verabschiedete die nachstehenden abschliessenden Beobachtungen. Beobachtungen, die Verfassungsänderung betreffend:

  1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den im Jahr 2003 genehmigten Verfassungsänderungen, deren Bestimmungen die Bedingungen klären sollen, unter welchen das Fürstenhaus die Macht hat, Verpflichtungen gemäss Pakt ausser Kraft zu setzen. Gleichzeitig ist der Ausschuss besorgt, dass diese Bestimmungen den Anforderungen von Artikel 4 des Paktes, einschliesslich dem Erfordernis, einen öffentlichen Notstand amtlich zu verkündigen, nicht entsprechen (Art. 4)

Die Vertragspartei sollte die Bestimmungen betreffend die Befugnis, Rechte ausser Kraft zu setzen, mit allen Erfordernissen von Artikel 4 des Pakts in Einklang bringen.

  1. Während der Ausschuss Kenntnis davon nimmt, dass die Verfassungsabänderungen von 2003 dazu gedacht waren, über das Richterbestellungsverfahren und die Amtszeit der Richter Klarheit zu schaffen, ist er doch besorgt über einige Elemente des neuen Mechanismus, die allenfalls nicht mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz zu vereinbaren sind. (art. 14).

Die Vertragspartei sollte in Betracht ziehen, das Richterbestellungsverfahren mit Blick auf eine gesicherte (secure) Amtszeit der Richter hin zu berichtigen, um dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz vollends Rechnung zu tragen. Die Elemente (des Richterbestellungsverfahrens), die überprüft werden sollten, umfassen die Kriterien für die Bestellung der Mitglieder des Gremiums, der Stichentscheid des Fürstenhauses,  und die begrenzte Amtsdauer.

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Diskussion der «Modalitäten des Dialogs» angekündigt

30. Juni 2004: In einem Schreiben «an die 68 Unterzeichner des Schreibens zum Dialog zwischen dem Europarat und dem Fürstentum Liechtenstein über dei neue Liechtensteinische Verfassung» informiert der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Peter Schieder, dass er sich am 28. September mit Landtagspräsidenten und Vertretern der Landtagsfraktionen treffen werde, «um die Modalitäten des Dialogs mit den liechtensteinischen Behörden über zu neue Verfassung fortzusetzen.»

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Liechtenstein verklagt Deutschland beim IGH

Juni 2004: Das Fürstentum Liechtenstein klagt beim Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland «wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998». Hintergrund dieser Klage (die 2001 eingereicht wurde) «ist die Konfiszierung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg. (…) 1998 befand das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die konfiszierten Vermögen als deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sind und zur Begleichung von Kriegsschulden an die Tschechoslowakei herangezogen werden können» (Vaterland, 12. Juni 2004). In einem Beitrag in den Landeszeitungen hält der Verein für die Stärkung der Volksrechte fest, dass es sich bei den Vermögen um Privatvermögen, «namentlich der fürstlichen Familie» handle. Die Fürstliche Familie habe das Glück, «einen eigenen Staat» zu haben, der in ihrem Namen ein solches Verfahren beim IGH führe und auch noch für die Verfahrenskosten aufkomme.

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«Wertvorstellungen der Vaterländischen Union»

10. Mai: Parteitag der Vaterländischen Union (VU) Im April führte die Vaterländische Union (VU) intensive interne Diskussionen um die Formulierung einer Passage zu den «Wertvorstellungen der VU», die am Parteitag am 10. Mai veröffentlicht werden. Unter Punkt «1.2 Demokratie und Monarchie» kann man sich schliesslich auf folgenden Text einigen: «Die VU steht zur monarchisch-demokratischen Staatsform. Demokratie und die politische Mitbestimmung des Volkes ist die am breitesten angelegte Regierungsform eines Staates. Sie garantiert einen Rechtsstaat, in dem die Rechte des Einzelnen und der Umwelt geschützt und gesichert sind. In Liechtenstein muss zwischen Demokratie und Monarchie ein ausgewogenes Verhältnis bestehen, wobei es für die VU seit Jahrzehnten ein sehr wichtiges Ziel ist und bleibt, die Demokratie zu fördern und die Volksrechte zu stärken. Für dieses Ziel setzt sich die VU auch auf Basis der heutigen Verfassug ein. Sie steht damit in der langen Tradition der Volkspartei und eines Wilhelm Beck.»

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Gremium zur Richterauswahl bestellt

15. April 2004: In einer Pressemitteilung der Regierung (pafl) wird die Zusammensetzung des Gremiums zur Richterauswahl bekannt gegeben: Wie im Richterbestellungsgesetz vorgesehen, hat der Landesfürst den Vorsitz inne. Zu den drei Landtagsvertretern, die in der Märzsitzung bestellt wurden, beruft er drei weitere Mitglieder in das Gremium, nämlich Erbprinz Alois und zwei österreichische Rechtsgelehrte (Johannes Gasser, FL + A-Doppelbürger; Ernst Markel). Im Gremium Vertreten ist auch die Regierung mit dem Inhaber des Ressorts Justiz.

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Ausstellung im Gartenpalais in Wien

28. März 2004: Teile der Fürstlichen Sammlungen werden im renovierten Gartenpalais Liechtenstein in Wien ausgestellt.

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Staatsbesuch in Österreich

24. März 2004: Fürst Hans-Adam weilt zum Staatsbesuch in Wien und wird von Präsident Thomas Klestil in der Hofburg empfangen.

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2. DemokratieManifest

16. März 2004: Die Abstimmung über die Verfassungsänderung jährt sich zum ersten Mal.

Die neu formierte Liechtensteinische Demokratiebewegung, eine Dachorganisation der in der Verfassungsdiskussion aktiven Gruppierungen, erklärt in einem Schreiben an den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Peter Schieder, ihr Interesse an einer gemeinsamen Festlegung der Modalitäten des Dialogs sowie an der Teilnahme des Dialogs.

Am Abend des ersten Jahrtages der Abstimmung lädt die «Demokratiebewegung», die während der Verfassungsdiskussion entstanden ist, zum 2. DemokratieManifest ein.

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«Lumpen-Debatte» im Landtag

10. März 2004: Petition betreffend «Erklärung des Landtages». Verlangt wird, dass der Landtag «jede Art von Ausgrenzung, Beschimpfung von in der Verfassungsfrage engagierten Persönlichkeiten und Institutionen» verurteile. Die Erklärung wird mit 21 Stimmen verabschiedet. Im Kontext dieser Petition kommt es zu einer heftigen Debatte, nachdem einer der Petenten, der Abgeordnete Peter Sprenger (VU), in einem kurzen Text in der Jahresschrift «Liechtenstein 2003» das Verhalten der FBP mit einem Bonmot von Wilhelm Busch kommentiert hatte: «Das sind die Praktiker der Welt, die über Nacht sich umgestellt. Die jeden Staat ihr eigen nennen, man könnte sie auch Lumpen nennen.»  («Lumpen-Debatte»)

Der Landtag bestellt drei Abgeordnete in das neue Richterauswahlgremium, das gemäss revidierter Verfassung unter dem Vorsitz des Staatsoberhauptes die Richter auswählen wird.

Ein Antrag des Abgeordneten Paul Vogt (FL), dass ein zusätzlicher Traktandenpunkt aufgenommen werde, so dass Landtagaspräsident Klaus Wanger (FBP) über seine Gespräche mit dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Peter Schieder informieren könne, wird von der FBP-Mehrheitsfraktion abgelehnt.

Auf Schloss Vaduz verleiht Fürst Hans-Adam Frau Traudl von Vladar-Ospelt das Ritterkreuz des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens für «besondere Dienste um das Land». In einer Reihe von Leserbriefen wird die Ordensverleihung kritisiert.

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Europarat will «constitutional and political practices» prüfen

1. März 2004: Peter Schieder, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, informiert das Bureau über sein Treffen mit Landtagspräsident Klaus Wanger und seine Absicht, diesen wieder zu treffen, um die Modalitäten des Dialogs mit Liechtenstein zu erörtern.

Das Bureau erklärt sich einverstanden mit dem Ziel des Dialogs, die «constitutional and political practices» nach dem Inkraftreten der Abänderungen in der Verfassung zu studieren. Der Dialog solle erst nach den Parlamentswahlen im Februar 2005 beginnen.

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