Europarat: Monitoring-Komitee ernennt Berichterstatter

Das Monitoring-Komitee des Europarates hat an seiner Sitzung von heute, Donnerstag, 3. April, den Briten Michael Hancock und den Niederländer Eric Jurgens zu Berichterstattern in der Liechtenstein-Sache ernannt. Der Bericht der beiden Berichterstatter wird die Grundlage geben, darüber zu entscheiden, ob ein Überwachungsverfahren (Monitoring) des Europarates eingeleitet wird.

Das Komitee zur Überwachung der Einhaltung der Standards der Mitglieder des Europarates, kurz Monitoring-Komitee, hat an seiner heutigen (Donnerstag 3. April) Sitzung am Rande der Frühjahrs-Session des Europarates Michael Hancock und Eric Jurgens zu Berichterstattern ernannt. Sie werden einen Bericht verfassen, in dem sie zu Handen des Büros der parlamentarischen Versammlung verdeutlichen, ob die Einleitung des eigentlichen Überwachungsverfahrens angezeigt ist oder nicht.

Der 57-jährige Brite Michael Hancock ist seit 1997 Mitglied des Europarates und gehört der Fraktion der Liberaldemokraten an. Er hat Einsitz im britischen Unterhaus (Liberal Democrats).

Eric Jurgens (68) aus den Niederlanden hat seit 1995 Einsitz im Europarat (Sozialdemokraten). Der Verfassungsrechtler Jurgens sitzt im niederländischen Parlament in der Ersten Kammer und gehört der Arbeiterpartei an.

Berichterstatter im Monitoring-Komitee werden nach einem ausgeklügelten System ernannt. So dürfen Berichterstatter nicht aus dem Nachbarland des zu beurteilenden Staates kommen und sie dürfen nicht das selbe Land vertreten. Die beiden Berichterstatter müssen Mitglieder unterschiedlicher Fraktionen im Europarat sein, wobei jede Fraktion – je nach Grösse – Anrecht hat, eine gewisse Anzahl von Berichterstatter zu stellen. Dabei ist auf die Gesamtzahl der laufenden Überwachungsverfahren zu achten. Im Moment laufen 10 Monitoring-Verfahren mit 20 Berichterstattern.

Das Büro der parlamentarischen Versammlung wird sich voraussichtlich im September 2003 mit dem Bericht der beiden Berichterstatter befassen. Der Entscheid des Büros muss von der Parlamentarischen Versammlung ratifiziert werden. Das eigentliche Überwachungsverfahren kann  frühestens im Herbst 2003 aufgenommen werden.

Am Montag, 31. März 2003, hatte das Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossen, die Einleitung eines Überwachungs-Verfahrens zu prüfen. Hintergrund des Beschlusses ist die neue Verfassung Liechtensteins, welche am 16. März an der Urne angenommen wurde. Diese wird von der Venedig-Kommission und Lord Kilclooney (Berichterstatter des politischen Ausschusses) als unvereinbar mit den Regeln und Standards des Europarates angesehen.

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Wenn also Fachleute in Verfassungsfragen uneinig sind, soll es die Aufgabe des Staatsgerichtshofs sein, den Verfassungstext auszulegen. Diese Meinung wird der spätere Fürst Hans-Adam ändern.

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