Erbprinz: Werde nicht sanktionieren

Der Erbprinz nutzt seine Rede zum Staatsfeiertag, um deutlich zu machen, was schon lange klar war: Er werde die Gesetzesänderung nicht sanktionieren, auch wenn das Volk die Initiative «Hilfe statt Strafe» annehme.

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Landtag lehnt Initiative für eine Fristenregelung ab

Das Initiativbegehren zur Abänderung des Strafgesetzbuches (“Hilfe statt Strafe”) wurde im Landtag in Behandlung gezogen und abgelehnt. Der Landtag beschliesst, eine Volksabstimmung anzuberaumen.

Kern der Initiative «Hilfe statt Strafe» ist eine Fristenregelung betreffend Schwangerschaftsabbruch. «Kurz vor Ende der dreistündigen Debatte stellten einzelne Abgeordnete fest, dass über das eigentliche Thema Fristenregelung kaum geredet worden war. Einzig die zwei VU-Abgeordneten Marlies Amann-Marxer und Gisela Biedermann sprachen sich gegen eine Fristenregelung aus.» (Vaterland, 29. Juni, S. 7)

Aus zeitlichen Gründen sei es nicht möglich gewesen, einen Gegenvorschlag zu formulieren, der parallel zur Initiative hätte diskutiert und allenfalls zur Abstimmung vorgelegt werden können. Es wurde angekündigt, dass ein Alternativvorschlag ausgearbeitet werde, so dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehen könnten, wie der Landtag in dieser Frage weiterfahren werde, falls die Initiative in der Volksabstimmung abgelehnt werde.

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Staatsoberhaupt spricht sich gegen Bürgerinitiative aus

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, das Stellvertretende Staatsoberhaupt, nimmt in einer Stellungnahme «Aus dem Fürstenhaus» in den Tageszeitungen Stellung zum Initiativbegehren betreffend Fristenregelung, nachdem «sich verschiedene Seiten für die Meinung des Staatsoberhauptes zu dieser Initiative interessiert» hätten.

Er führt aus: «Die heutige rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs hat vor allem eine wichtige Orientierungsfunktion für die Gesellschaft. Sie stellt klar, dass das menschliche Leben unantastbar ist.

Mit der Einführung der Fristenregelung würde diese ethische Position – zumindest während der ersten Schwangerschaftswochen – umgekehrt: das  Recht auf Selbstbestimmung {der Frau} würde höher gewertet als das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben. Dies ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar.

Wie in vielen Ländern zu beobachten ist, verändert eine Fristenregelung die Werthaltung der Gesellschaft dem Leben gegenüber.»

Offenbar um dem (schon in verschiedenen Angelegenheiten gemachten) Vorwurf, das Staatsoberhaupt mische sich zu direkt in die politische Willensbildung ein, vorzubeugen, führt der Erbprinz an, «verschiedene Seiten» hätten nach seiner Meinung gefragt. Dies ist durchaus glaubwürdig. Bürgerinnen und Bürger wie auch Politiker versuchen die Meinung des Fürsten oder des Fürstenhauses zu erfahren, bevor sie sich mit einer eigenen Meinung exponieren.

Wenn die Fristenregelung «die Werthaltung der Gesellschaft dem Leben gegenüber» tatsächlich verändert, dann dürfte dies in Liechtenstein bereits geschehen sein. Liechtensteinerinnen können heute problemlos eine Abtreibung in einem benachbarten Land durchführen lassen. Was Erbprinz Alois kategorisch als «nicht verantwortbar» bezeichnet, kann das Schweizer Volk offenbar sehr wohl verantworten. In der Schweiz wurde die Fristenlösung im Juni 2002 mit grosser Mehrheit (72%) angenommen. Eine Pro-Life-Initiative der “Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind” (www.mamma.ch) wurde zugleich mit grosser Mehrheit (82 %) verworfen.

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Initiative für eine Fristenregelung eingereicht

Die Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte reicht bei der Regierung ein Initiativbegehren zur Abänderung des Strafgesetzbuches ein. Die Regelung über den Schwangerschaftsabbruch soll zu einer Fristenregelung abgeändert werden.

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Fürst als Schlichter?

Der in Liechtenstein wohnhafte Deutsche Arnulf Clauder, der sich vor der Abstimmung zur Verfassung im März 2003 in zahlreichen Leserbriefen und in einer separaten Schrift für die Verfassungsänderungen des Fürsten aussprach und einsetzte, führt in einem Leserbrief ein Beispiel an, warum die liechtensteinische Verfassung (im Vergleich zur schweizerischen) so vorbildlich sei: Mit dem Monarchen habe Liechtenstein wenn immer nötig einen Schlichter. In der Schweiz könne es keinen Schlichter geben, weil es dort nur das Volk als Souverän gebe.

Die Demorkatiebewegung in Liechtenstein (DiL) entgegnet ebenfalls in einem Leserbrief, dass in einem demokratischen Staat der Staatsgerichtshof die Rolle des Schlichters ausübe.

In der Verfassungsdiskussion, wie sie aktuell geführt wird, stehen sich immer noch die gleichen Gruppierungen bzw. Personen und Argumente gegenüber.

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Stimm- und Wahlrecht für Liechtensteiner im Ausland?

Mit einem Beitrag in den Zeitungen regt die Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL) an, das Stimm- und Wahlrecht für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im Ausland einzuführen. Die Parteien reagieren lauwarm (FL, FBP) bis ablehnend (VU). Der Fürst spricht sich im Interview zum Jahreswechsel mit Radio L für das Stimm- und Wahlrecht im Ausland lebender Liechtensteiner aus.

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Studie über Verfassungsdiskussion erschienen

Im Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft erscheint das Buch «Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie» von Frank Marcinkowski und Wilfried Marxer. Die detaillierte Analyse der beiden Autoren konzentriert sich auf die Verfassungsdiskussion in der Phase vor der Abstimmung im März 2003 und wird als Fallstudie präsentiert. Im Vergleich zum Film über Heinrich Kieber löst die Publikation kaum Reaktionen aus.

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Soll das Volk die Regierung direkt wählen können?

Die Stabsstelle für Chancengleichheit führt zusammen mit der Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau eine Gesprächsrunde mit den Frauen-Landtagsabgeordneten zur Frage «Soll die Regierung direkt durch das Volk gewählt werden?» Die Kommission, die sich in der laufenden Mandatsperiode mit dem Themenbereich «Frau und Politik» befasst, wollte in der Gesprächsrunde entsprechende Fragen erörtern: « Hätte das Volk, wenn es die Regierung direkt wählen könnte, einen grösseren Einfluss auf die Politik? Wären seine Interessen besser vertreten? Wäre die Regierung mehr in der Verantwortung gegenüber der Wählerschaft? Würden bei einer Direktwahl mehr Frauen gewählt werden?»

Die Fortschriftliche Bürgerpartei reagiert mit Kritik auf die Veranstaltung und wirft der Stabsstelle für Chancengleichheit (die in der Zuständigkeit des Regierungschefs in seiner Funktion als Inhaber des Ressorts «Familie und Chancengleichheit» liegt) vor, sie habe mit der Veranstaltung bzw. der Fragestellung ihre Befugnisse überschritten. Was als Parteiengezänk zwischen der FBP und der VU beginnt, entwickelt sich bald zu einer Auseinandersetzung unter Leserbriefschreibern, die bis Ende Juni andauert. In den Stellungnahmen treten die Differenzen zwischen den Lagern im Abstimmungskampf zur Verfassungsänderung zu Tage. Sachliche Diskussionen zur Verfassung scheinen immer noch nicht möglich: Auch wenn es um die direkte Wahl der Regierung oder um die Anzahl der Frauen in der Politik geht, wittern manche gleich einen Angriff auf «das Fürstenhaus» bzw. die Monarchie.

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Heinrich Kieber: Ein Dokumentarfilm

Premiere des Films «Heinrich Kieber – Datendieb». Bis 23. Juni haben 3500 Leute den Film gesehen. Bis in den Herbst hinein sorgt der Film für Aufregung und Auseinandersetzungen in Leserbriefen.

Am 23. Juni hält die Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL) fest:

«Der Film deutet darauf hin, dass der Fürst seine Machtfülle auf dem Höhepunkt der Verfassungsdiskussion 2003 nutzte, indem er konkret Einfluss auf die Justiz ausübte: Die Folge davon war, dass Kieber für laufende Verfahren eine extreme Milderung des Strafmasses erfuhr; zudem wurde er vom Fürstenhaus «fürstlich» entlohnt. Allein sein Versprechen, dass er die Daten vernichten würde, reichte aus, dass er eine halbe Million Franken erhielt, ein Jahr lang mietfrei wohnen und am Ende quasi straffrei untertauchen konnte. Die uneingeschränkte Macht des Fürsten machte die Arbeit Kiebers erst möglich. Denn ohne die Schützenhilfe hätte sich Kieber nicht «häuslich» einrichten und seine Verkaufsstrategie verfeinern können. … Entscheidend ist, dass die Machtfülle des Fürsten für eigene Interessen genutzt wurde und das ist abzulehnen. Insofern liefert der Film sehr wohl neue Erkenntnisse.»

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Klarstellung der Kulturministerin

Regierungsrätin Aurelia Frick stellt klar, dass der Film «Zwischen Bankgeheimnis und Gemeindienst» über Heinrich Kieber, der aufgrund seines Datendiebstahls bei der früheren LGT Treuhand AG international bekannt geworden sei, nicht von der Regierung, sondern von der «Kulturstiftung Liechtenstein» gefördert worden sei. In der Öffentlichkeit könnte der Eindruck entstanden sein, die Regierung habe dieses Filmprojekt unterstützt. Die Unterstützung des Films sei weder von der Regierung noch vom Ressort Kultur angeregt, gefördert oder angeordnet. Aurelia Frick könne sich vorstellen, dass die Förderung des Films kritisiert wird, «ich möchte aber dazu aufrufen, die Angelegenheit mit einer gewissen Grosszügigkeit und Toleranz zu bewerten».            (pafl)

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