Europarat formuliert «Modalitäten des Dialogs»

Das Bureau der Parlamentarischen Versammlung hält folgende Vorschläge (ausgearbeitet von Peter Schieder und dem Sekretariat) betreffend die Modalitäten des Dialogs mit Liechtenstein fest:

«a) Das Ziel des Dialogs besteht darin, gemeinsam mit dem liechtensteinischen Parlament die verfassungsrechtlichen und politischen Praktiken des Landes nach dem Inkraftreten der neuen Verfassung zu prüfen. Das Ziel besteht nicht darin, die Verfassung selbst oder die Art und Weise, wie sie geändert wurde, einer Prüfung zu unterziehen

b) Der Dialog der Parlamentarischen Versammlung mit dem Parlament Liechtensteins stellt insbesondere einen Dialog mit den gewählten Vertretern des liechtensteinischen Volkes, mit anderen Worten dem Landtag Liechtensteins, dar. Er sollte jedoch den Bürgerbewegungen und Nichtregierungsorganisationen offen stehen, insbesondere denjenigen, die im Rahmen der Liechtensteinischen Demokratiebewegung tätig sind.

c) Das Fürstenhaus und die liechtensteinische Regierung werden über die Entwicklungen dieses Dialogs informiert.

d) Auf Seiten der Parlamentarischen Versammlung wird der Dialog von einem Ad-hoc-Ausschuss des Bureaus geführt, der sich aus zwei Mitgliedern des Politischen Ausschusses, zwei Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, zwei Mitgliedern des Monitoring-Ausschusses und, falls nötig, aus zusätzlichen Mitgliedern des Bureaus zusammensetzt, so dass die Vertretung sämtlicher politischer Fraktionen der Versammlung gewährleistet ist.

e) …

f) Eine offizielle Beobachtung der Wahlen im März erscheint nicht notwendig. Dies schliesst allerdings Besuche der Mitglieder des Adhoc-Ausschusses im Verlauf der Wahlkampagne in Liechtenstein nicht aus.

g)…

h)…

i) Der Adhoc-Ausschuss legt weder einen öffentlichen Bericht noch ein provisorisches Dokument vor und gibt keine Erklärung vor Abschluss des Dialogs ab.

j) Nach Abschluss des Dialogs legt der Adhoc-Ausschuss seine Schlussfolgerungen dem Bureau vor, das über die folgenden Schritte entscheidet, sowie auch den Beschluss, dass diese Schlussfolgerungen in den Tätigkeitsbericht des Bureaus der Versammlung miteinbezogen werden.»

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Europarat: Modell für den Dialog mit Mitgliedstaaten schaffen

8. Oktober: Der Präsident der Parlametarischen Versammlung setzt die Mitglieder des  Bureaus mündlich vom Ablauf der Gespräche in Liechtenstein und Strasbourg in Kenntnis präsentiert einen groben Entwurf der Modalitäten des Dialogs. Das Bureau hält fest, dass die Modalitäten so ausgearbeitet werden sollen, dass «sie als Modell für den Dialog zwischen der Versammlung und dem Parlament anderer Mitgliedstaaten dienen können».

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Demokratiebewegung will in Dialog einbezogen werden

1. Oktober: Nachdem die Liechtensteinische Demokratiebewegung darauf gedrängt hatte, nicht nur in den  Dialog selbst, sondern bereits in die Festlegung der Modalitäten für diesen Dialog mit einbezogen zu werden, empfängt Peter Schieder einige Vertreter der Demokratiebewegung in Strasbourg.

Aus der Erklärung der Delegation der liechtensteinischen Demokratiebewegung zuhanden von Herrn Peter Schieder, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, anlässlich des Gesprächs vom 1. Oktober 2004 in Strassburg:

1.            …

2.            …

3.            … Wir sind uns bewusst, dass unsere Probleme angesichts aller Ungerechtigkeiten in dieser Welt vergleichsweise gering sind. Wir nehmen unser Land jedoch ernst, auch in dessen Anspruch, demokratisch zu sein. Wir ersuchen die Institutionen des Europarats, unser Land an diesem Anspruch zu messen.

4.            An seiner Sitzung vom 1. März 2004 hat das Büro der Parlamentarischen Versammlung beschlossen, dass das Ziel des Dialogs mit Liechtenstein darin bestehe, die verfassungsmässige und politische Praxis nach dem Inkrafttreten der Verfassungsänderungen zu studieren. Als erstes seien die Modalitäten des Dialogs festzulegen, damit dieser nach den Landtagswahlen im Februar 2005 (nunmehr März 2005) beginnen könne.

5.            Wir möchten unserer Sorge Ausdruck verleihen, dass die Untersuchung der Verfassungswirklichkeit schwierig ist. Der Grund liegt in der faktisch vollständigen Umkehr des Verfahrens der politischen Willensbildung, gepaart mit einer Geheimhaltung der entscheidenden Vorgänge. Über den Zangengriff des neuen Art. 80 der Verfassung, der normiert, dass der Fürst die Regierung entlassen kann, wenn er kein Vertrauen mehr in sie hat, kann der Fürst von Anfang an in die gesamte Regierungs- und Gesetzgebungstätigkeit und in die Personalpolitik eingreifen. Die Regierung ist ihm auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Das Instrument des Fürsten und/oder dessen Stellvertreters sind dabei die „Montagsgespräche“ zwischen ihm und dem Regierungschef auf dem Schloss. Diese finden im Geheimen statt und werden nicht einmal protokolliert. Am nächsten Tag ist die wöchentliche Sitzung der Regierung, auf dem Verteiler der Tagesordnung figuriert der Fürst zwar nicht, doch ist davon auszugehen, dass die Tagesordnung an einem der Montage zuvor auf dem Schloss vorbesprochen worden ist. Die Montagsgespräche hat es zwar schon früher gegeben (sie waren das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Fürsten und der Regierung, weil der Fürst an den Regierungssitzungen teilnehmen wollte), sie haben nun aber vor dem Hintergrund des neuen Art. 80 eine ganz andere Qualität erhalten. Das alles geschieht selbstverständlich unter voller Beibehaltung des Endentscheids durch den Fürsten gestützt auf das Sanktionsrecht gemäss Art. 65 der Verfassung. Trotzdem ist er nicht auf dieses lästige, da öffentliche, Veto angewiesen, vielmehr kann er die Regierung präventiv steuern, ohne dass dies von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Beratend steht ihm dabei der nur ihm verantwortliche neue Kabinettsdirektor zur Seite, dessen Aufgabe es ist, den Einfluss des Fürsten „in einem möglichst frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens“ geltend zu machen (Pressemitteilung des Fürstenhauses, „Volksblatt“ vom 18.5.04).

6.            Von 1862 bis 1921 wussten wir, dass die Exekutive vom Fürsten bestellt war, aber ihm gegenüber stand immerhin der vom Volk gewählte Landtag. Doch heute, in der Parteiendemokratie, haben wir unsere Regierungsleute, von denen sich die geheime, autoritäre, niemandem verantwortliche Steuerung durch den Fürsten wie mit einem unsichtbaren Riemen auf den Landtag und, von einzelnen Ausnahmen und Personen abgesehen, auf das ganze politische System überträgt. Das System der Verschleierung wird zuweilen nur von Äusserungen des Fürsten oder des Erbprinzen selbst durchbrochen, wenn diese öffentlich mit dem Veto drohen (zum Beispiel vor der Abstimmung vom 16. März 2003 im Zusammenhang mit der «Friedensinitiative», bei der Ablehnung der EWR-Erweiterung im Oktober 2003 und neuerdings zur Abwürgung jeder Diskussion der Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch, womit das Thema nunmehr auf Eis gelegt ist) oder wenn sie ihre Geringschätzung der politischen Institutionen zum Ausdruck bringen, etwa indem sie die Landtagswahlen als die Wahl zwischen «dem kleineren oder grösseren Übel» bezeichnen (Erbprinz im Staatsfeiertags-Magazin des Vaterland vom 10.8.04), bei denen die Abgeordneten «im Trott der Vierjahresperioden» (Fürst im Vaterland vom 14.8.93) «von Wahl zu Wahl hopsen» (Fürst im Volksblatt vom 10.8.00).

7.            Selbst die Richterwahlen sind zu einem geheimen Verfahren mutiert, doch das wenigstens öffentlich, nämlich ausdrücklich in der neuen Verfassung (Art. 96). Im dort vorgeschriebenen und nunmehr per Gesetz konstituierten Richterbestellungsgremium, dessen Beratungen natürlich vertraulich sind, hat der Fürst gleichzeitig den Vorsitz, den Stichentscheid (was wichtig ist, weil das Gremium immer nur eine gerade Anzahl Mitglieder aufweist) und das Vetorecht (jeder Kandidat kann nur mit Zustimmung des Fürsten dem Landtag zur Wahl empfohlen werden, was bedeutet, dass der Fürst den Wahlvorschlag sogar einer Mehrheit im Gremium überstimmen kann), aber alles bleibt geheim. Symbolträchtig ist, dass die Beratungen des Gremiums auf dem Schloss stattfinden.

8.            Wenn die Verfassungswirklichkeit untersucht wird, so ist es essentiell, diese Abläufe zu untersuchen. Das ist nach unserer Auffassung der Test für die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit des Europarats, da er den Dialog mit Liechtenstein auf die Untersuchung der Verfassungswirklichkeit einschränkt und den Inhalt der neuen Verfassungsbestimmungen sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens ausklammert. Andernfalls sehen wir keinen Sinn in einem Dialog, denn sonst wird nicht nur die neue Verfassung durch den Europarat legitimiert, sondern auch die scheindemokratische, tatsächlich aber autokratische Verfassungswirklichkeit, die sich im Lauf der Jahre immer mehr festigen wird.

9.            Uns ist bewusst, dass der Festlegung der Modalitäten des Dialogs Präzedenzcharakter zukommt, weil dieses Instrument neu ist. Das Verfahren muss schon deshalb formalisiert werden. Zu den Modalitäten des Verfahrens meinen wir, dass der Europarat das Verfahren selbstständig festlegen sollte. Zuerst sollte er den Gegen­stand der Untersuchung genau bestimmen. Dazu gehören auch die oben genannten Abläufe. Zweitens sollte er die Teilnehmer am Dialog bestimmen. Seitens des Europarats sollten alle politischen Gruppierungen vertreten sein, seitens Liechtensteins auch der Fürst oder der Erbprinz. Die Demokratiebewegung will am Dialog beteiligt sein. Die Gespräche zwischen den Vertretern des Europarats (dem Dialog-Aus­schuss) und den verschiedenen Teilnehmern aus Liechtenstein sollten getrennt geführt werden. Alle Sitzungen sind zu protokollieren und den Teilnehmern zugänglich zu machen, mit der Möglichkeit der Veröffentlichung. Wichtig ist, dass der Schlussbericht unter voller Anhörung der liechtensteinischen Seite immer ein Bericht des Europarats bleibt. Das Ergebnis des Dialogs (der Schlussbericht) darf nicht von der Zustimmung eines Dialogpartners abhängen. Das Gleiche gilt für allenfalls zu erstellende Zwischenberichte, in denen Zwischenergebnisse festgehalten werden.

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Bloss keine neue Verfassungsdiskussion

27. September: In der Berichterstattung der liechtensteinischen Tageszeitungen wird betont, dass der Dialog mit dem Europarat keine neue Verfassungsdiskussion sein werde. Die geltende Verfassung, so Landtagspräsident Klaus Wanger, werde nicht überprüft. Es wird auch unterstrichen, dass der Dialog mit Liechtenstein Modellcharakter haben soll. Es werde ein Präzedenzfall geschaffen.

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«Modalitäten des Dialogs» werden besprochen

27. September: Der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Peter Schieder, begleitet vom Generalsekretär der Versammlung, Bruno Haller, weilt in Vaduz, um die Modalitäten des Dialogs zu besprechen. Er trifft sich mit Landtagspräsident Klaus Wanger, den Mitgliedern der Landtagsdelegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Roland Büchel, Christian Brunhart, Alexander Marxer) und folgenden Landtagsabgeordneten: Alois Beck, Markus Büchel, Helmut Konrad von der FBP; Peter Kranz, Hugo Quaderer und Peter Wolff von der VU, und Paul Vogt von der Freien Liste. Ausserdem trifft sich Schieder mit Regierungschef Otmar Hasler.

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«Staatsoberhaupt hat Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen»

15. August: Am Staatsfeiertag übernimmt Erbprinz Alois die Regierungsgeschäfte von Fürst Hans-Adam II.

Aus Anlass des Staatsfeiertags publizieren die zwei Tageszeitungen seit mehreren Jahren spezielle Magazine. In diesem Jahr sind die Publikationen der Stabübergabe von Fürst Hans-Adam an Erbprinz Alois gewidmet.

In verschiedenen Interviews und Texten zu gegebenem Anlass entsteht der Eindruck, dass der Kommentar bzw. die Auslegungsbestimmungen zur neuen Verfassung vermittelt werden. So erklärt etwa Erbprinz Alois im Interview mit dem Vaterland-Magazin vom 10. August: «… das Staatsoberhaupt hat die Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit, ihre Zweckmässigkeit sowie ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen.»

Der Anspruch des Monarchen, Gesetzesvorlagen auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen, ist bemerkenswert.

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UNO-Menschenrechtsausschuss befasst sich mit Liechtensteins erstem Bericht

16. + 28. Juli 2004: Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen prüfte den ersten Bericht Liechtensteins und verabschiedete die nachstehenden abschliessenden Beobachtungen. Beobachtungen, die Verfassungsänderung betreffend:

  1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den im Jahr 2003 genehmigten Verfassungsänderungen, deren Bestimmungen die Bedingungen klären sollen, unter welchen das Fürstenhaus die Macht hat, Verpflichtungen gemäss Pakt ausser Kraft zu setzen. Gleichzeitig ist der Ausschuss besorgt, dass diese Bestimmungen den Anforderungen von Artikel 4 des Paktes, einschliesslich dem Erfordernis, einen öffentlichen Notstand amtlich zu verkündigen, nicht entsprechen (Art. 4)

Die Vertragspartei sollte die Bestimmungen betreffend die Befugnis, Rechte ausser Kraft zu setzen, mit allen Erfordernissen von Artikel 4 des Pakts in Einklang bringen.

  1. Während der Ausschuss Kenntnis davon nimmt, dass die Verfassungsabänderungen von 2003 dazu gedacht waren, über das Richterbestellungsverfahren und die Amtszeit der Richter Klarheit zu schaffen, ist er doch besorgt über einige Elemente des neuen Mechanismus, die allenfalls nicht mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz zu vereinbaren sind. (art. 14).

Die Vertragspartei sollte in Betracht ziehen, das Richterbestellungsverfahren mit Blick auf eine gesicherte (secure) Amtszeit der Richter hin zu berichtigen, um dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz vollends Rechnung zu tragen. Die Elemente (des Richterbestellungsverfahrens), die überprüft werden sollten, umfassen die Kriterien für die Bestellung der Mitglieder des Gremiums, der Stichentscheid des Fürstenhauses,  und die begrenzte Amtsdauer.

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Diskussion der «Modalitäten des Dialogs» angekündigt

30. Juni 2004: In einem Schreiben «an die 68 Unterzeichner des Schreibens zum Dialog zwischen dem Europarat und dem Fürstentum Liechtenstein über dei neue Liechtensteinische Verfassung» informiert der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Peter Schieder, dass er sich am 28. September mit Landtagspräsidenten und Vertretern der Landtagsfraktionen treffen werde, «um die Modalitäten des Dialogs mit den liechtensteinischen Behörden über zu neue Verfassung fortzusetzen.»

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Liechtenstein verklagt Deutschland beim IGH

Juni 2004: Das Fürstentum Liechtenstein klagt beim Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland «wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998». Hintergrund dieser Klage (die 2001 eingereicht wurde) «ist die Konfiszierung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg. (…) 1998 befand das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die konfiszierten Vermögen als deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sind und zur Begleichung von Kriegsschulden an die Tschechoslowakei herangezogen werden können» (Vaterland, 12. Juni 2004). In einem Beitrag in den Landeszeitungen hält der Verein für die Stärkung der Volksrechte fest, dass es sich bei den Vermögen um Privatvermögen, «namentlich der fürstlichen Familie» handle. Die Fürstliche Familie habe das Glück, «einen eigenen Staat» zu haben, der in ihrem Namen ein solches Verfahren beim IGH führe und auch noch für die Verfahrenskosten aufkomme.

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«Wertvorstellungen der Vaterländischen Union»

10. Mai: Parteitag der Vaterländischen Union (VU) Im April führte die Vaterländische Union (VU) intensive interne Diskussionen um die Formulierung einer Passage zu den «Wertvorstellungen der VU», die am Parteitag am 10. Mai veröffentlicht werden. Unter Punkt «1.2 Demokratie und Monarchie» kann man sich schliesslich auf folgenden Text einigen: «Die VU steht zur monarchisch-demokratischen Staatsform. Demokratie und die politische Mitbestimmung des Volkes ist die am breitesten angelegte Regierungsform eines Staates. Sie garantiert einen Rechtsstaat, in dem die Rechte des Einzelnen und der Umwelt geschützt und gesichert sind. In Liechtenstein muss zwischen Demokratie und Monarchie ein ausgewogenes Verhältnis bestehen, wobei es für die VU seit Jahrzehnten ein sehr wichtiges Ziel ist und bleibt, die Demokratie zu fördern und die Volksrechte zu stärken. Für dieses Ziel setzt sich die VU auch auf Basis der heutigen Verfassug ein. Sie steht damit in der langen Tradition der Volkspartei und eines Wilhelm Beck.»

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