Fürst: «Gezielter Angriff»

In einem Interview mit dem Vaterland erklärt Fürst Hans-Adam: «Es war ein gezielter und sorgfältigst vorbereiteter Angriff.» Und: Vor rund acht Jahren sei dem verdienten früheren Regierungschef Hans Brunhart in seiner Funktion als Verwaltungsratspräsident der VP Bank und anderen Persönlichkeiten vorgeworfen worden, tief in das organisierte Verbrechen verstrickt zu sein. «Dieser Vorwurf basierte auf einer Falschmeldung des BND, der die Information von einem verurteilten Verbrecher bekommen hat.»

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In Deutschland wird Zumwinkel verhaftet, in Liechtenstein die Zukunft («Futuro») vorgestellt

In der Fortsetzung des Geburtstagsinterviews mit dem Vaterland hält Fürst Hans Adam u.a. fest: «Die Stiftungsrechtsreform ist eine sehr gute Reform.»

An diesem Morgen wird in Vaduz das Projekt «Futuro» vorgestellt. Es sei eine Vision für den Finanzplatz unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Bedürfnisse.

Gleichzeitig laufen im Frühstücksfernsehen Nachrichten über die Festnahme von Klaus Zumwinkel, dem ehemaligen deutschen Postchef, der über eine Liechtensteiner Stiftung Steuern hinterzogen haben soll.

Mit der Verhaftung Zumwinkels entsteht grosser Druck auf den Finanzplatz Liechtenstein: Die deutschen Behörden haben die Daten zahlreicher Bankkunden der fürstlichen LGT Bank von einem ehemaligen Mitarbeiter der Bank, Heinrich Kieber, gekauft.

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Luxus der Gelassenheit

Im traditionellen Geburtstagsinterview mit dem Vaterland erklärt Fürst Hans-Adam: «Die Geschäfte laufen sehr gut.»

«Glücklicherweise sind wir von den jüngsten Turbulenzen bis jetzt weitgehend verschont geblieben. Ich bin optimistisch, was den Geschäftsverlauf im Jahr 2008 betrifft. Im höheren Alter geniesst man den Luxus der Gelassenheit, denn man hat bereits so viele Turbulenzen an den Börsen und im Finanzdienstleistungsbereich mitgemacht, dass so kleiner und mittelgrosse Stürme nicht mehr aufregen.»

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Futuro: Die Zukunft wird angekündigt

Anfang Dezember berichtete Regierungschef Otmar Hasler und Vize-Regierungschef Klaus Tschütscher über den Stand des Projekts «Futuro». Eine Zukunftsstrategie für den Finanzplatz stehe. Otmar Hasler wurde im Volksblatt zitiert, als erfolgreicher Finanzplatz müsse Liechtenstein in der künftigen Entwicklung weiterhin auf seine Stärken setzen (11. 12. 07). «Die Kleinheit des Landes erweise sich sich dabei einmal mehr als grosser Vorteil», fährt das Volksblatt fort: «Als kleines Land können wir schnell und flexibel handeln» sei der Regierungschef überzeugt. Liechtenstein könne Veränderungsprozesse «aus einer Position der Stärke angehen».

Im Interview mit dem Volksblatt vom 27. 12. 02 erklärte Erbprinz Alois zum Projekt «Futuro» und zur Finanzplatzstrategie: «Wir müssen von den Stärken des Finanzplatzes ausgehen: dem Gesellschaftswesen, dem Private Banking sowie der Flexibilität und Schnelligkeit des Kleinstaates.» Und um auch in der Zukunft erfolgreich zu sein, sagte der Erbprinz, «sollten wir heute aus einer Position der Stärke die notwendigen Reformen umsetzen».

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Monarchieabschaffungsabsichten

Einmal mehr äussert Fürst Hans-Adam in einem Leserbrief «Aus dem Fürstenhaus» den Verdacht, dass hinter kritischen Anmerkungen zu Liechtensteins Verfassung die Absicht stecke, die Monarchie abzuschaffen (Vaterland und Volksblatt, 10. Oktober 2007).

Fürst Hans-Adam II. bezieht sich auf einen kurzen Beitrag in der jüngsten Ausgabe des FL-Info, in welcher der Sonntagsblick vom 19. August zitiert wurde: Liechtenstein und Monaco seien Operettendemokratien. Die altgriechische Bezeichnung Monarchie für «Alleinherrschaft» sei hier zutreffend. Worauf das FL-Info kommentierte: «Besser kann man manches nicht auf den Punkt bringen.»

Daran störte sich Fürst Hans-Adam II. offenbar. Ob etwa der «Sonntagsblick der politische Vordenker der Freien Liste» sei, fragt er und doppelt mit der Frage nach, ob die Freie Liste «mit Hilfe der Zeitung Sonntagsblick, das Land als «Kanton Übrig» der Schweiz» anschliessen wolle?

Die implizierte Abqualifizierung des Boulevardblatts, speziell aber der Versuch, eine Art konspirativer Zusammenarbeit zwischen Sonntagsblick und Freier Liste zu suggerieren, ruft in Erinnerung, wie der Fürst selbst den Blick mit Schlagzeilen bedient bzw. für revolverblattmässige Anschuldigungen eingespannt hat. Am 25. Mai 2000 gab er dem Blick ein Interview, in dem er den damaligen Regierungschef in die Nähe des organisierten Verbrechens rückte. Die Zeitung wäre nicht auf den Gedanken gekommen, bzw. hätte es nicht gewagt, derartiges über den Regierungschef des Nachbarlandes in die Welt zu setzen, hätte sie nicht ein Zitat von einem «Vorredner» gehabt.

Fürst Hans-Adam schreibt im Leserbrief weiter, bekanntlich gebe Artikel 113 der Verfassung die Möglichkeit, «Stimmen zu sammeln für eine Initiative zur Abschaffung der Monarchie». Er erwähnt nicht, dass die Demokratiebewegung und andere immer wieder auf ein rechtsstaatliches Defizit in besagtem Artikel (wie auch anderswo in der Verfassung) hingewiesen haben. Denn der Artikel tönt weit demokratischer, als er ist. Artikel 113 legt nämlich fest, dass nur eine Initiative auf Abschaffung der Monarchie gemacht werden kann. Eine Initiative für eine demokratischere, aber dennoch monarchische Verfassung ist von vornherein ausgeschlossen. Das ist nicht demokratisch.

Würde das Volk die Monarchieabschaffung tatsächlich annehmen, wäre der Landtag nach Art. 113 aufgefordert eine republikanische Verfassung zu verfassen und spätestens in zwei Jahren zur Abstimmung vorzulegen. Dem Monarchen – den das Volk ja eigentlich schon abgeschafft hat mit der Annahme einer Monarchieabschaffungsinitiative – steht in demokratisch nicht nachvollziehbarer Weise immer noch das Recht zu, für die gleiche Volksabstimmung eine neue Verfassung vorzulegen. Ihm steht auch frei, ob er eine monarchische oder republikanische oder sonst eine Verfassung unterbreitet. Das Volk hat dann in mehreren Durchgängen einen von möglicherweise drei Verfassungsentwürfen zu wählen.

Diese «Spielregeln» zur Monarchieabschaffung gaukeln lediglich ein Recht vor, das nicht einlösbar ist. Rechtsstaatlichkeit bedeutet u. a. auch, dass das festgelegte demokratische Verfahren praktikabel ist.

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Kritik an parlamentarischen Vorstössen

Das Volksblatt widmete seine Titelgeschichte der wachsenden Anzahl parlamentarischer Vorstösse. Der Leitartikel war entweder Anlass für den FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel im Zeitungsinnern ebenfalls seine Besorgnis über den Trend zu äussern, oder aber der Fraktionssprecher gab mit seiner Besorgnis seinem Parteiblatt ein gutes Thema fürs Wochenende.

Die Kosten, die aus den parlamentarischen Vorstössen resultieren, berechnete das Volksblatt (in Anlehnung an die Berechnung in der Schweiz) mit rund 100 000 Franken für das Jahr 2006. Das scheint ein geringer Betrag, wenn man ihn mit dem Aufwand für einzelne Projekte der Regierung oder etwa die Honorare für externe Berater vergleicht.

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Volksvertretung hat schlechtes Image im Volk

Politik ist nicht populär, Politikerinnen und Politiker geniessen kein grosses Ansehen. Die jüngste Jugendstudie des Amtes für Soziale Dienste bestätigte, dass die Volksvertretung beim (Jung-)volk nur wenig Vertrauen geniesst. Der Landtag hat sogar ein schlechteres Image als etwa der Europarat oder die Kirche. Schlechter wegkommen tun gemäss der Umfrage unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen nur die Parteien.

Die Berichterstattung über den Landtag trägt denn auch nichts dazu bei, das Image der Volksvertretung zu verbessern. Jüngstes Beispiel ist eine «Reportage» im Volksblatt über den Landtag (Ausgabe vom 26. Mai). Auf einzelne aktuelle Traktanden des Parlaments wird gar nicht erst eingegangen. Stattdessen wird die Landtagsarbeit mit einem langweiligen «Giro de Landtag» verglichen, der vor allem an das Sitzfleisch geht und sich durch das «Abspulen» von Traktanden auszeichnet. «Das Aufzeigen», so heisst es im süffisant-saloppen Beitrag weiter, «wird beinahe zum Volkssport.»

Das Handerheben, ohne das eine Demokratie nicht denkbar ist, wird ins Lächerliche gezogen. Verständnis für die Arbeit der Parlamentarier ist keines erkennbar.

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Anonymer Familienrat

Fürst Hans-Adam II. reagierte in einer Meldung «Aus dem Fürstenhaus» in den Tageszeitungen vom 18. Mai auf einen Forumsbeitrag der Liechtensteinischen Demokratiebewegung, der drei Tage zuvor erschienen war.

Er wandte sich vornehmlich gegen die Feststellung, dass «der Familienrat und die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses anonym seien und möglicherweise mehrheitlich im Ausland residieren.» Auf den Familienrat ging Fürst Hans-Adam nicht weiter ein. Es ist nach wie vor nicht bekannt, aus wie vielen oder aus welchen Mitgliedern sich dieser Rat zusammensetzt. Er bleibt weiterhin anonym, obwohl er Verfassungsrang geniesst.

Betreffend die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses stellte Fürst Hans-Adam die Frage, ob denn (von der LDB) erwartet werde, dass Listen inklusive Adressen publiziert würden, damit in einem zweiten Schritt die Forderung erhoben werden könne, dass allen Mitgliedern des Fürstenhauses mit Wohnsitz im Ausland das Stimmrecht in familieninternen Angelegenheiten zu entziehen sei?

Die Aufgaben des Familienrates und der stimmberechtigten Männer des Fürstenhauses im Zusammenhang mit einem Misstrauensantrag gegen den Fürsten können nicht einfach als familieninterne Angelegenheiten bezeichnet werden. Gremien, denen die Verfassung staatliche Aufgaben zuweist, sollten nicht anonym sein.

Im zweiten Teil seiner Stellungnahme deutete Fürst Hans-Adam den Forumsbeitrag der LDB dahingehend, dass es ihr längerfristig wohl nur um die Abschaffung der Monarchie gehe. Dagegen sei nichts einzuwenden, «solange man sich an die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates» halte.

Die in Artikel 113 der Verfassung festgeschriebenen «Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates» zur Monarchieabschaffung sind allerdings als nicht praktikabel einzustufen.

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Wortgefecht zwischen Fürst und Freier Liste

Ende April / Anfang Mai 2007  Fürst Hans-Adam II. erhebt sechs Vorwürfe gegen die Freie Liste: Ihr politisches Ziel sei «die schrittweise Abschaffung der Monarchie», sie wolle dem Monarchen «und seiner Familie einen Maulkorb umhängen», sie missachte eine «eindeutige Entscheidung des liechtensteinischen Volkes» und versuche, «die bestehende Verfassung aus den Angeln zu heben», sie würde die Demokratie wie auch die Redefreiheit gering schätzen und erinnere ihn im übrigen an die «führenden Persönlichkeiten» der ehemaligen DDR, die bestimmt hätten, «wer was reden darf».

«Schrittweise Abschaffung der Monarchie»? Es gibt keine Hinweise, dass eine Gruppe von Republikaner in Liechtenstein existiert, geschweige denn aktiv an der Abschaffung der Monarchie arbeitet. Der Monarchieabschaffungspassus wurde auf Wunsch des Fürsten in die Verfassung aufgenommen wurde. Gäbe es eine Gruppierung mit dem Ziel, die Monarchie schrittweise abzuschaffen, würde diese nicht mehr als ein verfassungsmässig gewährleistetes Recht ausüben.

Kritik gegen «Mitglieder des Fürstenhauses»? Niemand hat je – ohne zu differenzieren – «Mitglieder des Fürstenhauses» kritisiert. Kritisiert wird, wenn sich das Staatsoberhaupt, aktiv in laufende Gesetzgebungsverfahren einmischt (z.B. Gesamtarbeitsverträge) oder Abstimmungen mit seinen Stellungnahmen zu beeinflussen sucht (z.B. «Schutz des Lebens»).

«Eindeutige Entscheidung des Volkes missachtet»? Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Freie Liste oder sonst eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, eine «eindeutige Entscheidung des liechtensteinischen Volkes» missachtet. «Eindeutig» ist, dass ein Drittel der Abstimmenden im März 2003 gegen die fürstliche Verfassungsinitiative stimmte. Das Resultat ist eine Verfassung, die mehr polarisiert als verbindet.

«Die Verfassung aus den Angeln heben»? Auch wer den Ausgang der Verfassungsabstimmung oder die Verfassung in der heu- tigen Fassung anders interpretiert als der Monarch, ist kein Revolutionär oder Um- stürzler, wie es das Staatsoberhaupt suggeriert. Die Verfassungsänderungen, die nach März 2003 zur Diskussion gestellt wurden (z.B. «Schutz des Lebens», Allgemeinverbindlich-keitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen), betrafen alle Teilas- pekte der Verfassung. Es wurde keine Totalrevision vorgeschlagen und erst recht kein Versuch gemacht, die Verfassung «aus den Angeln zu heben».

«Maulkorb umhängen»? Der Vorwurf, die Kleinen würden den Grossen das Maul verbieten, ist verfehlt. Wenn der Fürst sagt, die Freie Liste wolle ihm «und seiner Familie einen Maulkorb umhängen», so trifft das allein schon deshalb nicht zu, weil die Partei wie auch andere «Persönlichkeiten» dazu ganz einfach nicht in der Lage sind. Merkwürdig bleibt auch, wie das Staatsoberhaupt immer wieder seine Familie in seine Argumentation einbringt.

«Wie führende Persönlichkeiten der ehemaligen DDR»? Der Vergleich von Exponenten der Freien Liste oder «ihr nahe stehenden Persönlichkeiten» mit «führenden Persönlichkeiten» der ehemaligen DDR vermag nicht zu überzeugen. Weder die Freie Liste noch einzelne «Persönlichkeiten» befinden sich auch nur annähernd in einer Machtposition, die mit der Macht der ehemaligen SED oder des heutigen Fürsten vergleichbar wäre.

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Gesamtarbeitsverträge: Verankerung in Verfassung abgelehnt

Im Verlauf der zweiten Lesung über die Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft votierten fünf Abgeordnete gegen die von der Regierung vorgeschlagene Verankerung der Allgemeingültigkeit von Gesamtsarbeitsverträgen in der Verfassung. Dies obwohl sich der Landtag im Oktober und Dezember mit der Verfassungsänderung befasste und im Zuge der ersten Lesung 21 Abgeordnete – inklusive der 5, die nun dagegen votierten – für die Verfassungsänderung stimmten.

Während der Eintretensdebatte im Oktober hatte beispielsweise einer der 5 noch erklärt: «Grundsätzlich stimme ich mit den Erwägungen der Regierung überein und bin ebenfalls der Rechtsauffassung, dass durch die Aufnahme eines entsprechenden Artikels die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit besser gewahrt ist.»

Offenbar wirkte die Rede des Erbprinzen zur Landtagseröffnung am 15. Februar, in der er erklärte, warum er es für falsch halte, die Allgemeingültigkeit der Gesamtarbeitsverträge in der Verfassung zu verankern.

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