Mitglieder des Ad Hoc-Komitees für den Dialog zur «Verfassungswirklichkeit» bestellt

24. Januar 2005 Das Büro der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bestätigt die Mitglieder des «Ad Hoc-Komitees für den Dialog mit dem liechtensteinischen Parlament» bestätigt. Das Komitee besteht aus acht Mitgliedern aus den fünf politischen Gruppierungen des Europarates. Wann das Ad Hoc-Komitee seine Arbeit aufnimmt, steht noch nicht fest.

Das für den Dialog mit Liechtenstein ernannte Ad Hoc-Komitee ist politisch fein austariert: Fünf der acht Mitglieder stammen aus Monarchien. Je zwei Abgeordnete gehören den Sozialdemokraten, Christdemokraten und Liberaldemokraten an. Im Ad Hoc-Komitee sitzen sowohl Abgeordnete junger Mitgliedsländer des Europarates ein, wie auch Vertreter aus «alten» Ländern.

Der juristische Ausschuss des Europarates schlug zwei Mitglieder vor. Ebenfalls je zwei Mitglieder nominierten der politische Ausschuss des Europarates und das Monitoring-Komitee. Der politische Ausschuss nominierte zwei Mitglieder, einer davon Lord Kilclooney (EPP), konservativer Abgeordneter aus Nordirland, der sich bereits mit der Liechtenstein-Materie auseinandergesetzt und 2003 den Kilclooney-Report zu Handen des politischen Ausschusses verfasst hat. Abgerundet wird die Delegation durch zwei Vertreter aus Skandinavien: Dies, damit sämtliche politischen Gruppierungen des Europarates im Ad Hoc-Komitee vertreten sind.

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Landtagspräsident kritisiert Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

Der Landtagspräsident Klaus Wanger bringt sein Schreiben vom 16. Dezember an den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Peter Schieder, den Mitgliedern des Landesausschusses zur Kenntnis und erklärt:

«Meine im obigen  Schreiben enthaltene persönliche Kritik an der Vorgehensweise des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Peter Schieder und der Umstand, dass er noch gar nicht im Besitze des Schreibens sein konnte, waren die Gründe, weshalb ich dem von einzelnen Abgeordneten in der öffentlichen Landtagssitzung vom 17. Dezember 2004 geäusserten Wunsch auf Offenlegung des besagten Schreibens nicht entsprochen habe.» (Begleitschreiben vom 21. Dezember 2004 an die Mitglieder des Landesausschusses)

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Reaktion auf die «Modalitäten des Dialogs»

16. Dezember 2004 In einem Brief informiert Landtagspräsident Klaus Wanger den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Peter Schieder, über die Debatte und Beschlüsse des Landtags betreffend die «Vorschläge des Büros der Parlamentarischen Versammlung mit den Modalitäten des Dialogs».

Der Brief enthält auch zwei Absätze mit «persönlicher Kritik».

«Die Tatsache, dass Dialogpartner die Parlamentarische Versammlung des Europarates und liechtensteinische Landtag sind, schliesst die Teilnahme Dritter aus. Über eine Öffnung des Dialogs zugunsten der so genannten Liechtensteinischen Demokratiebewegung ist weder bei unserer Besprechung in Wien noch bei Ihrem Besuch in Vaduz ein Konsens zustande gekommen. Eine Gleichstellung der ausserparlamentarischen Opposition als organisatorischer Zusammenschluss seinerzeitiger Abstimmungskomitees mit dem vom liechtensteinischen Volk gewählten  Landtag stellt eine Missachtung des Parlamentarismus dar, der gemäss Art. 2 der liechtensteinischen Verfassung eine Grundlage des Staates bildet.

Ich möchte nicht schliessen, ohne mein Befremden darüber auszudrücken, dass Sie eine Kopie des vom  Büro der Parlamentarischen Versammlung genehmigten Memorandums über die Modalitäten des Dialogs den Vertretern der so genannten Liechtensteinischen Demokratiebewegung übermittelt haben, bevor der Landtag als Dialogpartner überhaupt in der Lage war, Stellung zu beziehen.»

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Landtag diskutiert «Modalitäten des Dialogs» mit Europarat

7. Dezember: Die Aussenpolitische Kommission des Landtags diskutiert das am 15. November vom Bureau der Parlamentarischen Versammlung verfasste Memorandum, insbesondere die darin vorgeschlagenen Modalitäten des Dialogs. Landtagspräsident Klaus Wanger äussert sich laut Protokoll enttäuscht vom Vorgehen Peter Schieders. Er war davon ausgegangen, dass die Modalitäten zwischen ihm und Schieder ausgehandelt werden würden, hält aber fest, dass es diesbezüglich zwischen ihnen kein Treffen gegeben habe. Einzelne Mitglieder der APK äussern sich gegen die «versteckte» Wahlbeobachtung, die in den Modalitäten (Punkt f) stecke. Es dürfe auf keinen Fall eine Wahlbeobachtung geben. Es wird beschlossen, das Memorandum dem Landtag in der nicht-öffentlichen Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Entgegen dem Vorschlag des Landtagspräsidenten soll aber darauf verzichtet werden, eine Resolution zu verabschieden.

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Europarat formuliert «Modalitäten des Dialogs»

Das Bureau der Parlamentarischen Versammlung hält folgende Vorschläge (ausgearbeitet von Peter Schieder und dem Sekretariat) betreffend die Modalitäten des Dialogs mit Liechtenstein fest:

«a) Das Ziel des Dialogs besteht darin, gemeinsam mit dem liechtensteinischen Parlament die verfassungsrechtlichen und politischen Praktiken des Landes nach dem Inkraftreten der neuen Verfassung zu prüfen. Das Ziel besteht nicht darin, die Verfassung selbst oder die Art und Weise, wie sie geändert wurde, einer Prüfung zu unterziehen

b) Der Dialog der Parlamentarischen Versammlung mit dem Parlament Liechtensteins stellt insbesondere einen Dialog mit den gewählten Vertretern des liechtensteinischen Volkes, mit anderen Worten dem Landtag Liechtensteins, dar. Er sollte jedoch den Bürgerbewegungen und Nichtregierungsorganisationen offen stehen, insbesondere denjenigen, die im Rahmen der Liechtensteinischen Demokratiebewegung tätig sind.

c) Das Fürstenhaus und die liechtensteinische Regierung werden über die Entwicklungen dieses Dialogs informiert.

d) Auf Seiten der Parlamentarischen Versammlung wird der Dialog von einem Ad-hoc-Ausschuss des Bureaus geführt, der sich aus zwei Mitgliedern des Politischen Ausschusses, zwei Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, zwei Mitgliedern des Monitoring-Ausschusses und, falls nötig, aus zusätzlichen Mitgliedern des Bureaus zusammensetzt, so dass die Vertretung sämtlicher politischer Fraktionen der Versammlung gewährleistet ist.

e) …

f) Eine offizielle Beobachtung der Wahlen im März erscheint nicht notwendig. Dies schliesst allerdings Besuche der Mitglieder des Adhoc-Ausschusses im Verlauf der Wahlkampagne in Liechtenstein nicht aus.

g)…

h)…

i) Der Adhoc-Ausschuss legt weder einen öffentlichen Bericht noch ein provisorisches Dokument vor und gibt keine Erklärung vor Abschluss des Dialogs ab.

j) Nach Abschluss des Dialogs legt der Adhoc-Ausschuss seine Schlussfolgerungen dem Bureau vor, das über die folgenden Schritte entscheidet, sowie auch den Beschluss, dass diese Schlussfolgerungen in den Tätigkeitsbericht des Bureaus der Versammlung miteinbezogen werden.»

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Europarat: Modell für den Dialog mit Mitgliedstaaten schaffen

8. Oktober: Der Präsident der Parlametarischen Versammlung setzt die Mitglieder des  Bureaus mündlich vom Ablauf der Gespräche in Liechtenstein und Strasbourg in Kenntnis präsentiert einen groben Entwurf der Modalitäten des Dialogs. Das Bureau hält fest, dass die Modalitäten so ausgearbeitet werden sollen, dass «sie als Modell für den Dialog zwischen der Versammlung und dem Parlament anderer Mitgliedstaaten dienen können».

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Demokratiebewegung will in Dialog einbezogen werden

1. Oktober: Nachdem die Liechtensteinische Demokratiebewegung darauf gedrängt hatte, nicht nur in den  Dialog selbst, sondern bereits in die Festlegung der Modalitäten für diesen Dialog mit einbezogen zu werden, empfängt Peter Schieder einige Vertreter der Demokratiebewegung in Strasbourg.

Aus der Erklärung der Delegation der liechtensteinischen Demokratiebewegung zuhanden von Herrn Peter Schieder, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, anlässlich des Gesprächs vom 1. Oktober 2004 in Strassburg:

1.            …

2.            …

3.            … Wir sind uns bewusst, dass unsere Probleme angesichts aller Ungerechtigkeiten in dieser Welt vergleichsweise gering sind. Wir nehmen unser Land jedoch ernst, auch in dessen Anspruch, demokratisch zu sein. Wir ersuchen die Institutionen des Europarats, unser Land an diesem Anspruch zu messen.

4.            An seiner Sitzung vom 1. März 2004 hat das Büro der Parlamentarischen Versammlung beschlossen, dass das Ziel des Dialogs mit Liechtenstein darin bestehe, die verfassungsmässige und politische Praxis nach dem Inkrafttreten der Verfassungsänderungen zu studieren. Als erstes seien die Modalitäten des Dialogs festzulegen, damit dieser nach den Landtagswahlen im Februar 2005 (nunmehr März 2005) beginnen könne.

5.            Wir möchten unserer Sorge Ausdruck verleihen, dass die Untersuchung der Verfassungswirklichkeit schwierig ist. Der Grund liegt in der faktisch vollständigen Umkehr des Verfahrens der politischen Willensbildung, gepaart mit einer Geheimhaltung der entscheidenden Vorgänge. Über den Zangengriff des neuen Art. 80 der Verfassung, der normiert, dass der Fürst die Regierung entlassen kann, wenn er kein Vertrauen mehr in sie hat, kann der Fürst von Anfang an in die gesamte Regierungs- und Gesetzgebungstätigkeit und in die Personalpolitik eingreifen. Die Regierung ist ihm auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Das Instrument des Fürsten und/oder dessen Stellvertreters sind dabei die „Montagsgespräche“ zwischen ihm und dem Regierungschef auf dem Schloss. Diese finden im Geheimen statt und werden nicht einmal protokolliert. Am nächsten Tag ist die wöchentliche Sitzung der Regierung, auf dem Verteiler der Tagesordnung figuriert der Fürst zwar nicht, doch ist davon auszugehen, dass die Tagesordnung an einem der Montage zuvor auf dem Schloss vorbesprochen worden ist. Die Montagsgespräche hat es zwar schon früher gegeben (sie waren das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Fürsten und der Regierung, weil der Fürst an den Regierungssitzungen teilnehmen wollte), sie haben nun aber vor dem Hintergrund des neuen Art. 80 eine ganz andere Qualität erhalten. Das alles geschieht selbstverständlich unter voller Beibehaltung des Endentscheids durch den Fürsten gestützt auf das Sanktionsrecht gemäss Art. 65 der Verfassung. Trotzdem ist er nicht auf dieses lästige, da öffentliche, Veto angewiesen, vielmehr kann er die Regierung präventiv steuern, ohne dass dies von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Beratend steht ihm dabei der nur ihm verantwortliche neue Kabinettsdirektor zur Seite, dessen Aufgabe es ist, den Einfluss des Fürsten „in einem möglichst frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens“ geltend zu machen (Pressemitteilung des Fürstenhauses, „Volksblatt“ vom 18.5.04).

6.            Von 1862 bis 1921 wussten wir, dass die Exekutive vom Fürsten bestellt war, aber ihm gegenüber stand immerhin der vom Volk gewählte Landtag. Doch heute, in der Parteiendemokratie, haben wir unsere Regierungsleute, von denen sich die geheime, autoritäre, niemandem verantwortliche Steuerung durch den Fürsten wie mit einem unsichtbaren Riemen auf den Landtag und, von einzelnen Ausnahmen und Personen abgesehen, auf das ganze politische System überträgt. Das System der Verschleierung wird zuweilen nur von Äusserungen des Fürsten oder des Erbprinzen selbst durchbrochen, wenn diese öffentlich mit dem Veto drohen (zum Beispiel vor der Abstimmung vom 16. März 2003 im Zusammenhang mit der «Friedensinitiative», bei der Ablehnung der EWR-Erweiterung im Oktober 2003 und neuerdings zur Abwürgung jeder Diskussion der Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch, womit das Thema nunmehr auf Eis gelegt ist) oder wenn sie ihre Geringschätzung der politischen Institutionen zum Ausdruck bringen, etwa indem sie die Landtagswahlen als die Wahl zwischen «dem kleineren oder grösseren Übel» bezeichnen (Erbprinz im Staatsfeiertags-Magazin des Vaterland vom 10.8.04), bei denen die Abgeordneten «im Trott der Vierjahresperioden» (Fürst im Vaterland vom 14.8.93) «von Wahl zu Wahl hopsen» (Fürst im Volksblatt vom 10.8.00).

7.            Selbst die Richterwahlen sind zu einem geheimen Verfahren mutiert, doch das wenigstens öffentlich, nämlich ausdrücklich in der neuen Verfassung (Art. 96). Im dort vorgeschriebenen und nunmehr per Gesetz konstituierten Richterbestellungsgremium, dessen Beratungen natürlich vertraulich sind, hat der Fürst gleichzeitig den Vorsitz, den Stichentscheid (was wichtig ist, weil das Gremium immer nur eine gerade Anzahl Mitglieder aufweist) und das Vetorecht (jeder Kandidat kann nur mit Zustimmung des Fürsten dem Landtag zur Wahl empfohlen werden, was bedeutet, dass der Fürst den Wahlvorschlag sogar einer Mehrheit im Gremium überstimmen kann), aber alles bleibt geheim. Symbolträchtig ist, dass die Beratungen des Gremiums auf dem Schloss stattfinden.

8.            Wenn die Verfassungswirklichkeit untersucht wird, so ist es essentiell, diese Abläufe zu untersuchen. Das ist nach unserer Auffassung der Test für die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit des Europarats, da er den Dialog mit Liechtenstein auf die Untersuchung der Verfassungswirklichkeit einschränkt und den Inhalt der neuen Verfassungsbestimmungen sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens ausklammert. Andernfalls sehen wir keinen Sinn in einem Dialog, denn sonst wird nicht nur die neue Verfassung durch den Europarat legitimiert, sondern auch die scheindemokratische, tatsächlich aber autokratische Verfassungswirklichkeit, die sich im Lauf der Jahre immer mehr festigen wird.

9.            Uns ist bewusst, dass der Festlegung der Modalitäten des Dialogs Präzedenzcharakter zukommt, weil dieses Instrument neu ist. Das Verfahren muss schon deshalb formalisiert werden. Zu den Modalitäten des Verfahrens meinen wir, dass der Europarat das Verfahren selbstständig festlegen sollte. Zuerst sollte er den Gegen­stand der Untersuchung genau bestimmen. Dazu gehören auch die oben genannten Abläufe. Zweitens sollte er die Teilnehmer am Dialog bestimmen. Seitens des Europarats sollten alle politischen Gruppierungen vertreten sein, seitens Liechtensteins auch der Fürst oder der Erbprinz. Die Demokratiebewegung will am Dialog beteiligt sein. Die Gespräche zwischen den Vertretern des Europarats (dem Dialog-Aus­schuss) und den verschiedenen Teilnehmern aus Liechtenstein sollten getrennt geführt werden. Alle Sitzungen sind zu protokollieren und den Teilnehmern zugänglich zu machen, mit der Möglichkeit der Veröffentlichung. Wichtig ist, dass der Schlussbericht unter voller Anhörung der liechtensteinischen Seite immer ein Bericht des Europarats bleibt. Das Ergebnis des Dialogs (der Schlussbericht) darf nicht von der Zustimmung eines Dialogpartners abhängen. Das Gleiche gilt für allenfalls zu erstellende Zwischenberichte, in denen Zwischenergebnisse festgehalten werden.

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Bloss keine neue Verfassungsdiskussion

27. September: In der Berichterstattung der liechtensteinischen Tageszeitungen wird betont, dass der Dialog mit dem Europarat keine neue Verfassungsdiskussion sein werde. Die geltende Verfassung, so Landtagspräsident Klaus Wanger, werde nicht überprüft. Es wird auch unterstrichen, dass der Dialog mit Liechtenstein Modellcharakter haben soll. Es werde ein Präzedenzfall geschaffen.

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«Modalitäten des Dialogs» werden besprochen

27. September: Der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Peter Schieder, begleitet vom Generalsekretär der Versammlung, Bruno Haller, weilt in Vaduz, um die Modalitäten des Dialogs zu besprechen. Er trifft sich mit Landtagspräsident Klaus Wanger, den Mitgliedern der Landtagsdelegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Roland Büchel, Christian Brunhart, Alexander Marxer) und folgenden Landtagsabgeordneten: Alois Beck, Markus Büchel, Helmut Konrad von der FBP; Peter Kranz, Hugo Quaderer und Peter Wolff von der VU, und Paul Vogt von der Freien Liste. Ausserdem trifft sich Schieder mit Regierungschef Otmar Hasler.

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«Staatsoberhaupt hat Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen»

15. August: Am Staatsfeiertag übernimmt Erbprinz Alois die Regierungsgeschäfte von Fürst Hans-Adam II.

Aus Anlass des Staatsfeiertags publizieren die zwei Tageszeitungen seit mehreren Jahren spezielle Magazine. In diesem Jahr sind die Publikationen der Stabübergabe von Fürst Hans-Adam an Erbprinz Alois gewidmet.

In verschiedenen Interviews und Texten zu gegebenem Anlass entsteht der Eindruck, dass der Kommentar bzw. die Auslegungsbestimmungen zur neuen Verfassung vermittelt werden. So erklärt etwa Erbprinz Alois im Interview mit dem Vaterland-Magazin vom 10. August: «… das Staatsoberhaupt hat die Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit, ihre Zweckmässigkeit sowie ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen.»

Der Anspruch des Monarchen, Gesetzesvorlagen auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen, ist bemerkenswert.

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