Anonymer Familienrat

Fürst Hans-Adam II. reagierte in einer Meldung «Aus dem Fürstenhaus» in den Tageszeitungen vom 18. Mai auf einen Forumsbeitrag der Liechtensteinischen Demokratiebewegung, der drei Tage zuvor erschienen war.

Er wandte sich vornehmlich gegen die Feststellung, dass «der Familienrat und die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses anonym seien und möglicherweise mehrheitlich im Ausland residieren.» Auf den Familienrat ging Fürst Hans-Adam nicht weiter ein. Es ist nach wie vor nicht bekannt, aus wie vielen oder aus welchen Mitgliedern sich dieser Rat zusammensetzt. Er bleibt weiterhin anonym, obwohl er Verfassungsrang geniesst.

Betreffend die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses stellte Fürst Hans-Adam die Frage, ob denn (von der LDB) erwartet werde, dass Listen inklusive Adressen publiziert würden, damit in einem zweiten Schritt die Forderung erhoben werden könne, dass allen Mitgliedern des Fürstenhauses mit Wohnsitz im Ausland das Stimmrecht in familieninternen Angelegenheiten zu entziehen sei?

Die Aufgaben des Familienrates und der stimmberechtigten Männer des Fürstenhauses im Zusammenhang mit einem Misstrauensantrag gegen den Fürsten können nicht einfach als familieninterne Angelegenheiten bezeichnet werden. Gremien, denen die Verfassung staatliche Aufgaben zuweist, sollten nicht anonym sein.

Im zweiten Teil seiner Stellungnahme deutete Fürst Hans-Adam den Forumsbeitrag der LDB dahingehend, dass es ihr längerfristig wohl nur um die Abschaffung der Monarchie gehe. Dagegen sei nichts einzuwenden, «solange man sich an die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates» halte.

Die in Artikel 113 der Verfassung festgeschriebenen «Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates» zur Monarchieabschaffung sind allerdings als nicht praktikabel einzustufen.

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Wortgefecht zwischen Fürst und Freier Liste

Ende April / Anfang Mai 2007  Fürst Hans-Adam II. erhebt sechs Vorwürfe gegen die Freie Liste: Ihr politisches Ziel sei «die schrittweise Abschaffung der Monarchie», sie wolle dem Monarchen «und seiner Familie einen Maulkorb umhängen», sie missachte eine «eindeutige Entscheidung des liechtensteinischen Volkes» und versuche, «die bestehende Verfassung aus den Angeln zu heben», sie würde die Demokratie wie auch die Redefreiheit gering schätzen und erinnere ihn im übrigen an die «führenden Persönlichkeiten» der ehemaligen DDR, die bestimmt hätten, «wer was reden darf».

«Schrittweise Abschaffung der Monarchie»? Es gibt keine Hinweise, dass eine Gruppe von Republikaner in Liechtenstein existiert, geschweige denn aktiv an der Abschaffung der Monarchie arbeitet. Der Monarchieabschaffungspassus wurde auf Wunsch des Fürsten in die Verfassung aufgenommen wurde. Gäbe es eine Gruppierung mit dem Ziel, die Monarchie schrittweise abzuschaffen, würde diese nicht mehr als ein verfassungsmässig gewährleistetes Recht ausüben.

Kritik gegen «Mitglieder des Fürstenhauses»? Niemand hat je – ohne zu differenzieren – «Mitglieder des Fürstenhauses» kritisiert. Kritisiert wird, wenn sich das Staatsoberhaupt, aktiv in laufende Gesetzgebungsverfahren einmischt (z.B. Gesamtarbeitsverträge) oder Abstimmungen mit seinen Stellungnahmen zu beeinflussen sucht (z.B. «Schutz des Lebens»).

«Eindeutige Entscheidung des Volkes missachtet»? Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Freie Liste oder sonst eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, eine «eindeutige Entscheidung des liechtensteinischen Volkes» missachtet. «Eindeutig» ist, dass ein Drittel der Abstimmenden im März 2003 gegen die fürstliche Verfassungsinitiative stimmte. Das Resultat ist eine Verfassung, die mehr polarisiert als verbindet.

«Die Verfassung aus den Angeln heben»? Auch wer den Ausgang der Verfassungsabstimmung oder die Verfassung in der heu- tigen Fassung anders interpretiert als der Monarch, ist kein Revolutionär oder Um- stürzler, wie es das Staatsoberhaupt suggeriert. Die Verfassungsänderungen, die nach März 2003 zur Diskussion gestellt wurden (z.B. «Schutz des Lebens», Allgemeinverbindlich-keitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen), betrafen alle Teilas- pekte der Verfassung. Es wurde keine Totalrevision vorgeschlagen und erst recht kein Versuch gemacht, die Verfassung «aus den Angeln zu heben».

«Maulkorb umhängen»? Der Vorwurf, die Kleinen würden den Grossen das Maul verbieten, ist verfehlt. Wenn der Fürst sagt, die Freie Liste wolle ihm «und seiner Familie einen Maulkorb umhängen», so trifft das allein schon deshalb nicht zu, weil die Partei wie auch andere «Persönlichkeiten» dazu ganz einfach nicht in der Lage sind. Merkwürdig bleibt auch, wie das Staatsoberhaupt immer wieder seine Familie in seine Argumentation einbringt.

«Wie führende Persönlichkeiten der ehemaligen DDR»? Der Vergleich von Exponenten der Freien Liste oder «ihr nahe stehenden Persönlichkeiten» mit «führenden Persönlichkeiten» der ehemaligen DDR vermag nicht zu überzeugen. Weder die Freie Liste noch einzelne «Persönlichkeiten» befinden sich auch nur annähernd in einer Machtposition, die mit der Macht der ehemaligen SED oder des heutigen Fürsten vergleichbar wäre.

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Gesamtarbeitsverträge: Verankerung in Verfassung abgelehnt

Im Verlauf der zweiten Lesung über die Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft votierten fünf Abgeordnete gegen die von der Regierung vorgeschlagene Verankerung der Allgemeingültigkeit von Gesamtsarbeitsverträgen in der Verfassung. Dies obwohl sich der Landtag im Oktober und Dezember mit der Verfassungsänderung befasste und im Zuge der ersten Lesung 21 Abgeordnete – inklusive der 5, die nun dagegen votierten – für die Verfassungsänderung stimmten.

Während der Eintretensdebatte im Oktober hatte beispielsweise einer der 5 noch erklärt: «Grundsätzlich stimme ich mit den Erwägungen der Regierung überein und bin ebenfalls der Rechtsauffassung, dass durch die Aufnahme eines entsprechenden Artikels die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit besser gewahrt ist.»

Offenbar wirkte die Rede des Erbprinzen zur Landtagseröffnung am 15. Februar, in der er erklärte, warum er es für falsch halte, die Allgemeingültigkeit der Gesamtarbeitsverträge in der Verfassung zu verankern.

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Thronrede zum Stufenbau der Rechtsordnung

15. Februar 2007 Die Arbeit von Regierung und Landtag veranlasste den Erbprinzen, die Thronrede im Landtag dem Stufenbau der Rechtsordnung zu widmen. Was gehört in die Verfassung, was in das Gesetz und was in eine Verordnung? Die Absicht, die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen in der Verfassung zu verankern, beschrieb er als unüberlegt, problematisch und geeignet, die Verfassung «unleserlich» zu machen.

Vom Volksblatt (16. Februar) gefragt, reagierten die betroffenen Politiker mit über- wiegend guter Mine zur unwürdigen Rede im Landtagssaal. Obwohl in der ersten Lesung 21 Abgeordnete eine Verankerung in der Verfassung befürwortet hatten, getraute sich nur die FL-Abgeordnete Andrea Matt festzustellen, das der Erbprinz in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingegriffen habe. Regierungschef Otmar Hasler lobte im Volksblatt die «grundsätzlichen Ausführungen zur Rechtssetzung» und gab im Vaterland kleinlaut bekannt, «wir müssen immer wieder Rechenschaft ablegen, auf welcher Stufe der Rechtsordnung wir welche Aufgaben regeln wollen.»

Landtagspräsident Klaus Wanger fand die Thronrede «sehr gehaltvoll», äusserte sich aber weder in seiner Ansprache als Alterspräsident noch im Nachhinein zum tatsächlichen Gehalt der Rede. Stattdessen wich er auf ein Bekenntnis zur Entwicklungshilfe aus.

Einige der 21 Abgeordneten, die bei der ersten Behandlung der Vorlage zugestimmt haben, werden bei der nächsten Behandlung der Vorlage vermutlich ihre Meinung Richtung Erbprinz ändern. Wenn die Abgeordneten bei ihrer Meinung bleiben, muss abgewartet werden, ob der Erbprinz unterzeichnet. Lediglich Andrea Matt er- kannte, dass ein solcher Gesetzgebungsprozess «aus demokratischer Sicht äusserst problematisch» ist.

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Fürstentum als Dienstleistungsunternehmen

In der Schweizer Handelszeitung erklärt Fürst Hans-Adam: «Unser Ziel ist es, das Fürstentum Liechtenstein in ein Dienstleistungsunternehmen zu verwandeln, das den Menschen dient, die bei uns wohnen.» Das Staatsoberhaupt spricht sich deutlich gegen einen EU-Beitritt aus. Liechtensteins Tageszeitungen nahmen das Interview zum Anlass für je einen Beitrag in ihren Seiten (in den Ausgaben vom 1. Februar). Hinterfragt wurden die Aussagen des Fürsten aber weder in der Handelszeitung noch in den hiesigen Zeitungen.

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Neues Mitglied der Venedig-Kommission bestellt

In den Tageszeitungen erscheint eine Pressemitteilung der Regierung (pafl), sie habe «Harry Gstöhl zum liechtensteinischen Mitglied der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) bestellt.» Gleichzeitig habe sie Wilfried Hoop zum liechtensteinischen Ersatzmitglied in der gleichen Kommission ernannt.

Hinter der Bestellung verbirgt sich eine unrühmliche Geschichte. Die Liechtenstein zustehenden Sitze in der Kommission für Demokratie durch Recht waren seit 25. August 2003 vakant. Die liechtensteinischen Mitglieder der Kommission, FBP-alt-Regierungschef Gerard Batliner und sein Stellvertreter Wilfried Hoop, hatten sich aber  bereit erklärt, weiterhin für das Land in dieser Kommission mitzuwirken. Am 25. August 2006 zog Batliner seine Bereitschaft zurück. Diese beiden Kommissionsmitglieder wollte man aber offensichtlich nicht mehr bestellen, nachdem die Venedig-Kommission im Dezember 2002 einen kritische Stellungnahme zu den Verfassungsvorschlägen des Fürsten veröffentlicht hatte.

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Erbprinz hinterfragt Schulreform

27. Dezember: Einmischungen des Staatsoberhauptes oder seines Stellvertreters ins politische Tagesgeschäft schwächen demokratische Abläufe und damit die Demokratie an sich.

Im Vaterland-Interview zum  Jahreswechsel stellt Erbprinz Alois die Schulreform SPES I in Frage: Er könne nicht nachvollziehen,  warum nicht das Untergymnasium als eigenes Profil im Sekundarschulbereich zugelassen werden solle.

Des Erbprinzen Votum für das Unterstufengymnasium in Form einer Profilschule fiel auffallend dezidiert aus – fast wie ein Befreiungsschlag gegen die Vereinnahmung durch den Bildungsminister.

Der Bildungsminister hatte versucht, «seine» SPES I als grossen Schlager zu verkaufen, indem er dem Regierungschef vorwarf, er verzögere die Reform, und «dies obwohl Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein die Einführung von Profilschulen als grossen und wichtigen Schritt bezeichnet» (Vaterland vom 28. 11. 2006). Dabei ist in der Frage der Schulreform der Regierungschef zweifelsohne näher beim Staatsoberhaupt als der Bildungsminister.

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Podiumsdiskussion zum Medienangebot

Die Liechtensteinische Demokratiebewegung veranstaltet eine Podiumsdiskussion zum Thema «Fördert die Politik ein qualitatives Medienangebot oder schafft sie ein staatliches Informationsmonopol?»

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Dialog mit Europarat über Verfassungswirklichkeit beendet

Das Büro der Parlamentarischen Versammlung behandelt den Schlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses und beschliesst, den Dialog über die Verfassungswirlichkeit zu beenden.

Gemäss einer Vaterland-Umfrage (Montag, 23. April 2006) bedauern 54% der Umfrageteilnehmer die Beendigung des Dialogs. Auch wenn diese Prozentzahl (bei 135 abgegebenen Stimmen) nicht ganz gesichert sein mag, zeigt die Bevölkerung doch Verständnis für den Wert der Zusammenarbeit mit dem Europarat. Nachdem in Verfassungsänderungprozess in Liechtenstein alle Verfahrensregeln gebogen oder gebrochen wurden, lag es nahe auf die sachliche Abklärung nach den Regeln des Europarates zu setzen.

Nach den Abschluss des Dialogs mit dem Europarat dürfte die Diskussion wieder verstärkt im Liechtenstein geführt werden.

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Zweite Runde im Dialog mit Europarat

Beim Europarat in Strasbourg findet am 24. und 25. Januar 2006 die zweite Dialogrunde statt. Am ersten Tag trifft die Delegation des Landtags mit dem Ad-hoc-Ausschuss zusammen, am zweiten Tag die Vertreter der Demokratiebewegung sowie der einzige Vertreter der Gesellschaft Pro Liechtenstein (GPL).

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